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Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 30. April 2015.

  1. Hugo Armani

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Über SAT wird die Grundversorgung sichergestellt, da kann man nichts abschalten, abgesehen davon beziehen fast alle anderen Kabelanbieter ihr Signal von dort.

    Eventuell ist dein Plan ja auch in Deutschland die TV Versorgung mit inländischen Programmen zu beenden, wer weiss das schon.

    So ein TV Empfang mit nostalgischem Antennenempfang, am besten mit nur 3-4 Sendern, der hat ja auch was.

    Wie wäre es wenn man dann zusätzlich wieder auf SchwarzWeiss umstellt und mit Mono Ton?
     
  2. Hugo Armani

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung


    Also besagt das Urteil das Unitymedia nicht mehr vorhanden Sender (analog) auch nicht mehr verbreiten muss?
     
  3. Doc1

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Dieser Lügenbold FlimFlim scheint irgentwie neidisch zu sein, weil er für die Grundversorgung mit TV, zu dumm ist den Satempfang zu nutzen. 80% der deutschen Haushalte können das aber besser als er. :D
     
  4. MartinP

    MartinP Talk-König

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Hmm,
    dafür hast Du sicherlich Belege, daß es Geldflüsse von "GEMA (oder eine dieser Unrechtsorganisationen)" zu den ÖRR gibt?
     
  5. chrissaso780

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Das besagt nur das UM erneut zum Verwaltungsgericht muss um ein neues Urteil finden zulassen.

    In dieser Klage Kette gegen den SWR eben.
    Das Urteil sollte ein anderes sein als das vorherige.
     
  6. mischobo

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... die Kosten für die Programmzulieferung trägt grundsätzlich der Programmveranstalter, egal ob öffentlich-rechtlich oder Privatsender.
    Grundsätzlich bestimmen die Programmveranstalter den Zuführungsweg, was auch vertraglich festgehalten wird.

    Für die kabelgebundene hatten sich die ÖR entschieden, weil

    1. die im Kabel gebuchten Kapazitäten effizienter ausnutzen zu können und dabei
    2. die Multiplexhoheit zu behalten, um zu gewährleisten, dass die Programme in der von den ÖR vorgesehenen Qualität verbreitet werden
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    ... diese Entscheidung hebt das Urteil des OVG Koblenz zum Teil auf. Das OVG Koblenz hatte entschieden:
    (Quelle: Urteil OVG Koblenz vom 3.11.2014 AZ OVG 2 E 10685/1)

    Das BVerwG sieht das anders, wobei es durchaus der Rechtsauffassung von Unitymedia folgt.
    Ein Urteil wurde nicht gefällt; das ist jetzt Sache des VG Mainz (AZ 4 K 632/13.MZ).
    Und wie gesagt: in diesem Verfahren geht es um Unitymedia gegen ZDF.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2015
  8. FilmFan

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Das wurde hier im Forum oft genug durchgekaut und ist eigentlich auch bei Kabelgegnern unstrittig (wird von diesen nur totgeschwiegen).
     
  9. dvb-reiner

    dvb-reiner Senior Member

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Guten Tag zusammen,

    ich schlage vor:
    1. die Sender müssen keine Einspeisegebühr bezahlen
    2. die Kabelbetreiber müssen die Programme nicht verteilen

    ihr werdet sehen jeder Kunde wird eine Lösung finden.

    DVB-S, DVB-T Entertain, Gemeinschaftsantennenanlage, Internetfernsehen,


    mfG
     
  10. NFS

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    AW: Kabelstreit-Urteil: ARD glaubt nicht an Umsetzung

    Interessanter Ansatz, aber diejenigen, die nicht wechseln können, sind dann die Gekniffenen.