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Kabelstreit: Unitymedia blitzt mit Klage gegen ZDF ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 1. März 2016.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... auch in Deutschland zahlen die Kabelnetzbetreiber an die Sender. Die ÖR erhalten von Unitymedia jährlich 20 Mio. Euro dafür, dass sie ÖR Sender in ihrem Netz verbreiten zu dürfen.

    Und was ist mit in anderen Ländern gemeint?
    Auch in anderen Ländern werden Einspeiseentgelte gezahlt.
    In anderen Länder wurde die Rundfunkgebühr abgeschafft und im Gegenzug müssen Plattformbetreiber, unabhängig vom Verbreitungsweg, für die Sender unentgeltlich verbreitet werden.
    In anderen Ländern wurdne die Must-Carry-Regelungen abgeschafft.
    In anderen Ländern werden die Kabelanbieter an den Werbeumsätze beteiligt.
    In anderen Ländern können die Kabelanbieter auf diversen Programmen in Eigenregie Werbezeiten vermarkten.
     
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  2. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    Haben wir hier schonmal gehört, deswegen auch hier nochmal die Frage wieviel davon denn bei den Sendern bleibt und wieviel Gekd weiter an die Urheber geht?

    Wo wurden sie denn abgeschafft und wie finanziert sich dort der ÖR?
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das ist in Deutschland auch nicht anders.
     
  4. Watz

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    Man kann es ja mal versuchen ;-).
    Eine schöne Bauchlandung.
    Meinen Glückwunsch dazu.
    Eine verdiente Niederlage !
     
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  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... welche Urheber? Urheber ist hier einzig und allein das Sendeunternehmen. Das Entgelt wird ausschliesslich für das Recht auf weiterverbreitung gezahlt.
    Natürlich zahlt auch ein Sendeunternehmen Urheberentgelt, wenn sie Rechte Dritter verwerten wollen. Das hat allerdings rein gar nichts mit der Weiterverbreitung zu tun ...
     
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  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Man sollte mal ausrechnen wieviel Geld die beiden Anbieter schon mit diesem vollkommen Unsinnigen Klagen verpulvert hat und wieviel Geld sie in der gleichen Zeit bei erfolgreicher Klage bekommen hätten?
    Ich denke das wird so oder so ein Minus Geschäft.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... in Deutschland dürfen Plattformbetreiber keine Werbezeiten der Sender vermarkten. Das dürfen ausschliesslich die Sender.
    Ein Plattformbetreiber kann lediglich eine Dienstleistung anbieten, die die Schaltung von regionalisierter Werbung erlaubt.
    Die Inhalte bestimmt aber weiterhin der Sender.
    Wenn Unitymedia nur in ihrem Verbreitungsgebiet Werbung schalten möchte, dann muss Unitymedia wie jedes andere Unternehmen auch Werbezeiten beim jeweiligen Sender buchen.
    Natürlich können die Sender auch Dritte mit der Vermarktung der Werbezeiten beauftragen. So werden die Werbezeiten beispielsweise auf Spiegel Geschichte und Spiegel TV Wissen von der WDR-Tochter WDRmg vermarktet ...
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... es geht hier um den Verwaltungsgerichtsweg. Die Kosten für beispielsweise das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht musste das ZDF tragen (siehe BVerwG 6 B 58.14 ) ...
     
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  9. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    Das stimmt nicht.

    Die Privaten und UM waren gerade die ersten in der Deutschen Kabellandschaft die eine Art Nullsummenspiel eingeführt haben.

    Stichwort: HD Option.

    Das hat UM Insider mischobo hier schon bestätigt.

    Das war einiges bevor die ÖR den Entgeldvertrag der Einspeisung bei UM gekündigt haben.

    D.h. deine Argumentenkette, warum UM immer noch die ÖR vor Gerichte zerrt, kannst du gerne löschen.

    Ein weiterer Beweis: Andere Kabelanbieter haben die Gerichtbarkeitswelle gegen die ÖR schon längst eingestellt oder auf Sparflamme gesetzt. Diese haben inzwischen alle ÖR in HD in ihrer Sendeliste drinne, ohne das es die Privaten stört. Diese haben vermutlich inzwischen bei allen großen Kabelbetreibern diese obige Nullsummenspiel schon längst eingeführt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2016
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  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Für mich ziemlich unlogisch. Der Sender war ja nicht vor Gericht gegangen.