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Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2013.

  1. LHB

    LHB Institution

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Kapiert endlich, daß nicht jeder eine Satschüssel aufstellen kann oder darf!

    DVB-T sieht teilweise schlimmer aus, als die Sender bei KD! Außerdem ist der Empfang oftmals besch...!

    Jaja, das würde dir gefallen, wenn die privaten Werbesender das TV-Monopol im Kabel hätten, was!? :eek:

    Da müssen dann aber auch Kabelgebühren gezahlt werden, weil die VG MEDIA Geld verlangt von den Antennengemeinschaften! Und die müssen ja irgendwie wieder reingeholt werden! Dazu noch die Wartung des Netzes! Geht immer mal was kaputt, was repariert oder ersetzt werden muss! Und letztendlich ist es auch nur ein Kabelnetz! Es ist dann vielleicht günstiger als ein "richtiger" Kabelnetzbetreiber, aber im Endeffekt doch das selbe!
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2013
  2. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Natürlich kann und darf wirklich jeder eine Satschüssel aufstellen. Es kann und darf auch jeder DVB-T nutzen. Die Frage ist nur, ob man an dieser Stelle auch sein eigentliches Domizil hat. :D Wenn du persönlich diese beiden, für jeden offenen Empfangswege nicht nutzt, ist es allein dein Problem.

    Du sagst es doch selbst. Man zahlt als Kabelkunde oder Mitglied einer Antennengemeinschaft Gebühren oder eben Beiträge und mit diesen sollten auch alle Kosten abgedeckt sein. Wenn ein KNB seine Preise nicht kalkulieren kann und auf Subventionen angewiesen ist, welche andere mitbezahlen sollen, die die Leistungen der KNB nicht in Anspruch nehmen wollen und können, ist es letztendlich das Problem des KNB.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2013
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das ist schlicht falsch, ich kenne sogar Gerichtsurteile, wo Hauseigentümer ihren Mietern verboten haben, SAT-Anlagen zu errichten. Das ging sogar soweit, das Mieter bereits errichtete Anlagen wieder abbauen mussten. Also erzähl hier nicht so einen Stuss.
     
  4. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Tja siehste und ich kenne keine Urteile, wo es einen Camping- oder Zeltplatznutzer, welcher vielleicht daheim nur die Möglichkeit des Kabelempfangs hat, verboten wurde/ist, eine eigene Satellitenschüssel aufzustellen und zu nutzen. Oder kennst du etwa ein Gerichtsurteil, wo denjenigen vielleicht der mobile DVB-T-Empfang in einer Innenstadt verboten wurde/ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2013
  5. BurnStar

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz



    Willst du uns Kabelnutzer jetzt verhöhnen und verarschen?
    Es geht natürlich im SAT Empfang in Mietwohnungen/Häusern und nicht um irgendwelche Campingplätze.
     
  6. LHB

    LHB Institution

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Na dann komm mal vorbei und erklär mir mal, wie das bei uns gehn soll! :rolleyes:

    Ich könnte schon, aber ich will nicht!

    Und schon wieder der selbe Blödsinn! Es ist eben NICHT für jeden offen! DVB-S sowieso nicht und DVB-T ist nur eine Notlösung! In vielen Gegenden bräuchte man eine Außenantenne. Ist aber kaum noch wo vorhanden. Und einen Balkon haben nicht alle, wo sie befestigt werden könnte und an der Hauswand wird man eine DVB-T-Antenne genauso wenig anbringen dürfen, wie eine Satschüssel!

    Und wie soll man die zu Hause nutzen ohne Balkon, du Held?! :eek: Wen interessieren Campingplätze? Wir hatten früher auch mal ne Schüssel im Kleingarten, aber davon hat man zu Hause nix!
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2013
  7. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Nein, natürlich nicht. Es geht mir letztendlich nur darum, dass die Gebühren, welche ein Kabelnutzer an seinen KNB entrichtet, egal ob direkt oder indirekt über die Nebenkosten, für diesen ausreichen sollten, die anfallenden Kosten zu decken und eventuell einen Gewinn zu erwirtschaften. Notfalls muss er eben die Gebühren erhöhen.

    Danke für dieses grandiose praktische Beispiel. :D Nichts anderes habe ich gesagt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2013
  8. LHB

    LHB Institution

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Du hast garnichts kapiert! Oder willst wirklich nur trollen!
     
  9. TV_WW

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Mit seehhr großem Aufwand lassen sich TV-Programme von Satellit z.B. auch auf (größeren) Schiffen empfangen. Bei zu starkem Seegang funktioniert es natürlich nicht.

    Die Empfangsbedingungen passen in einigen Gebieten für den mobilen Empfang, aber für mobilen Empfang ist DVB-T im Prinzip nicht gedacht.

    Es gibt genügend Gebiete in Deutschland da ist der nötige Antennenaufwand für DVB-T-Empfang so hoch da können die Anwohner auch gleich eine Sat-Schüssel am Haus montieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2013
  10. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Na dann lese dir meine Beiträge noch einmal richtig durch. Das Beispiel mit der Gartenlaube hast du gebracht und ist letztendlich nichts anderes als mein Campingplatzbeispiel. Insofern hast du doch den für jeden offenen Empfangsweg Satellit genutzt. Daher kann ich gerade in deinem Fall absolut nicht verstehen, dass du der Meinung bist, dass diejenigen, welche Kabel nicht nutzen können oder wollen, dies dir respektive den KNB auch noch mitfinanzieren sollen.