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Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2013.

  1. Solmyr

    Solmyr Guest

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Das würde sich gut anhören. Aber an Gemeinschaftssatanlagen glaube ich nicht, den finanziellen Aufwand dürften die meisten Vermieter scheuen, weil da mal eben locker 100.000 Euro zusammen kommen können, je nach Grösse des Hauses, das versorgt werden soll.
     
  2. idm

    idm Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Mein Vermieter überlässt es jedem selbst den Kabelanschluss von UM zu nutzen.

    Ich könnte jederzeit kündigen und bekäme dann eine Sperrdose. Außerdem habe ich Service bis zur Dose. Allerdings zahle ich auch die volle Gebühr.
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Dann müsstest du wohl einen Direktvertrag mit UM abschliessen?
     
  4. idm

    idm Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Ja, habe ich.
     
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Wenn Du mein Post mal gelesen hättest, dann hättest Du Dir das komplette Lesen sparen können. Ich habe Dich doch auf den Passus dezidiert hingewiesen, er steht leider erst auf der letzten Seite.

    Die KDG hat als Hilfsantrag d) beantragt, vom Gericht feststellen zu lassen, das keine Einspeiseverpflichtung besteht. Das ist doch der Antrag, von dem Du als Superjurist glaubst, dass die nur zu doof waren, den zu stellen und mit dem sie locker gewinnen würden.

    Auf der letzten Seite des Urteils steht, dass dieser Antrag sowohl unzulässig (da die KDG ja trotzdem einspeist) als auch offensichtlich unbegründet ist, da ja nun einmal eine gesetzliche Must Carry Verpflichtung besteht!

    Der Passus den Du zitierst sagt nur, dass die Öffis nicht verpflichtet sind über Kabel zu verbreiten, da DVB-T und Satellit ausreicht und dementsprechend nicht verpflichtet sind, ein Kabelnetz zu bezahlen. Wenn jemand aber meint, ein Kabelnetz zu betreiben, sind die Öffis Must Carry ohne Zahlungsverpflichtung an den Kabelnetzbetreiber.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2013
  6. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Die Frage ist halt, ob diese Must Carry Einspeiseverpflichtung auch nach Kündigung der Verträge noch Bestand hat. Hier streiten sich aber die Experten, die einen sagen ja, es gibt aber auch Stimmen, die der Meinung sind, ARD/ZDF haben diese Verpflichtung mit Kündigung der Einspeiseverträge aufgegeben.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Ahhhh, streiten kann man sich natürlich und das werden die "Stimmen" und Experten der KDG auch noch lange, lange machen. Das zitierte Urteil hat aber genau dies entschieden, d.h. Must Carry auch ohne Vertrag, auch wen MiB immer und immer wieder das Gegenteil behauptet. Das ist für das LG Berlin sogar so glasklar, dass sie nur einen müden Satz darauf verwenden, das der Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Einspeiseverpflichtung Zitat "aufgrund der bestehenden Must Carry Verpflichtung ersichtlich unbegründet ist". Gesetz ist nunmal Gesetz und in dem Gesetz steht auch nunmal nicht drin, dass die Verpflichtung obsolet ist, wenn TV-Sender nicht so springt, wie der Kabelnetzbetreiber es gerne hätte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. November 2013
  8. Doc1

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Wer an hochwertigen TV-Signalen interessiert ist, sollte eben bei der Wohnungssuche darauf achten. In der heutigen Zeit sind eben nicht nur die Lage der Wohnung wichtig, es ist auch u.a. der Südbalkon , neben dem Internetanschluss ein Argument.:cool:
     
  9. NFS

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    So herum funktioniert es aber in der Praxis nicht!
     
  10. Doc1

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Warum nicht?