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Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2013.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Dieser Unsinn, den die KDG vertritt, wird ja nun gerade von den Gerichten pulverisiert (Ein Must Pay ergibt sich eben nicht aus Must Carry). Der Must Carry Anspruch ergibt sich aus den Gesetzen, da braucht es keinen Vertrag.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Diese Frage werden wohl erneut die Gerichte klären müssen, denn soweit ich weiss, sind da ja noch einige zur Entscheidung offen, wo es u.a. auch darum geht, ob KDG die ÖR überhaupt noch einspeisen muss, nachdem ARD/ZDF ja bekanntermassen die Verträge gekündigt haben.
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Vorsicht, denn gerade dieses Gesetz hat man extrem schwammig formuliert. Es kann also durchaus sein, das hier die Gerichte zugunsten von KDG entscheiden. In dem Gesetz ist nämlich durchaus von Verträgen die Rede.
     
  4. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Dann könnte auch gleich noch geklärt werden, ob die KNB den ÖRR Geld bezahlen müssen, wenn sie deren Sender durchleiten. :) So 100Mio sollten schon drin sein.
     
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Dazu wird es nicht kommen.


    Wenn ich unter den Kabelkunden heute eine Umfrage mache, will ich sehen, wer da noch für eine Einspeisung stimmt. Vorallem dann, wenn man den Kunden gleichzeitig sagt, durch die Einspeisung wird der Anschluss wegen der Entgelte deutlich teurer...
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Ebenfalls Vorsicht, da verwechselt Du "Must Carry" mit den urheberrechtlichen Regelungen des § 87 Abs. 5 UrhG. Nach diesen Regelungen muss in der Tat ein Vertrag abgeschlossen werden, der aber das Kabelunternehmen zur Zahlung an das Sendeunternehmen verpflichtet. Das stellt die KDG auch gar nicht in Frage.
     
  7. ach

    ach Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Redest du mal wieder für alle?:) In einem Wettbewerb würde nix teurer - eher billiger. Die Frage würde sich ohne Monopolisten gar nicht stellen, wenn die Kundschaft einfach zum nächsten Anbieter einer ausgelagerten Empfangsanlage geht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. November 2013
  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Nur gibt es aber derzeit keine Verträge zwischen KDG und den Öffis. Was heisst das dann in Bezug darauf?
     
  9. ach

    ach Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Meine Bekannten mit Sat-Verteileinheiten bzw. Empfangs-Verteileinheiten haben auch keine Verträge mit den ÖR. Sie DÜRFEN das Signal kostenlos nutzen. Etwaige Urheberrechtsabgaben bleiben davon unberührt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. November 2013
  10. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Nur gibt es diesen Wettbewerb aber nicht. Es gibt zwar hier in München ein paar kleine Anbieter, deren Angebot ist aber auch nicht besser. Zudem dürften zu zahlende Einspeisegebühren erst recht nicht für Wettbewerb sorgen, weil die wären dann nämlich von allen KNBs zu zahlen. Im Gegenteil, solche Entgelte dürften dazu führen, das vor allem kleine Anbieter erhebliche finanzielle Probleme bekommen. Ergo wird die Zahl der Anbieter eher abnehmen....