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Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 22. November 2013.

  1. ElimGarak

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Sorry aber tut es nicht weh so hanebüchene Thesen zu vertreten?

    Nochmal ganz einfach: Satellit: Der Nutzer muss das Equipment
    kaufen, warten und im Fall der Fälle austauschen und durch neue
    Teile ersetzen. Das ist sein Anteil an den Kosten.

    Beim Kabel bezahlt er seinen KNB mtl eine feste Summe damit
    ihm dieser diesen Aufwand abnimmt und über die Kabeldose
    die Programme liefert.

    Welchen logischen!!! Grund sollte also ein Programmanbieter
    haben für die Einspeisung zu zahlen die doch durch den
    Kabelkunden schon bezahlt wurde?

    Das ist simpel und einfach B.S von euch Kabeljüngern.
     
  2. ach

    ach Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Da siehste mal, wie unrecht der User FilmFan hat:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. November 2013
  3. TV_WW

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Doch, genau dazu sind die ÖR verpflichtet. Jeder Haushalte soll freien Zugang zu den Angeboten der ÖR haben. Steht so verklausuliert im Rundfunkstaatsvertrag.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. November 2013
  4. ElimGarak

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf! Verantwortlich
    für die Einspeisung der Programme sind die KNB, nur diese
    verweigern dir die ÖRR HD Programme, einige Sky HD Programme
    etc. obwohl du als Kabelnutzer deine Gebühren bezahlst.

    Verquere Logik at its best!:eek:
     
  5. maliboy

    maliboy Platin Member

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das ist schwachsinn.
    Bis auf die Schüssel und das LNB muss heute nichts mehr gekauft werden, da DVB-S inzwischen auch Standard in den Geräten ist. Und es gab schon vor 10 (!) Jahren entsprechende Geräte. Eine Zeitlang war es sogar so, das DVB-C (warum auch immer) in deutschen Geräten deaktiviert war. Hier musste man also auch was Kaufen oder Mieten. Also auch hier KEIN Unterschied.

    Und der KNB ist nur Verpflichtet, bis zum HÜP das Signal zu leifern. Ab dann ist auch hier der Kunde verantwortlich. Und der HÜP wird EINMAL beim Bau des hauses gesetzt.
     
  6. ElimGarak

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Dann beschwer dich gefälligst beim KNB das dieser trotz
    Zahlung der Kabelmiete nicht liefert!
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Ich wusste noch gar nicht dass in Deutschland die selben Rundfunkgesetze gelten wie in Österreich.

    Die ÖR sind rechtlich nicht verpflichtet am HD+ Modell teilzunehmen.
     
  8. ElimGarak

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Das lag an der Idiotie der Grundverschlüsselung und das man für
    die Free-TV Sender im Kabel noch mal eine Smartcard und ein CI+
    konformes Modul brauchte.

    Also auch im Verantwortungsbereich unserer "tollen":wüt: KNB!
     
  9. ach

    ach Guest

    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz


    Nein. Der Aufwand ist völlig unerheblich. Wenn der KNB den Hals nicht voll bekommt, steigt selbstverständlich der finanzielle Aufwand des Kunden.
    Vergleichbar ist Kabel (HÜP) mit SAT schon deshalb nicht, weil man die Verantwortlichkeit als SAT-Kunde in Bezug auf das Angebot selbst gestalten kann bzw. dieser eine Beschneidung des Angebots durch Monopolisten nicht hinnehmen muss:)
     
  10. FilmFan

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    AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

    Wieviele Sat-Betreiber und wieviele Kabel-Betreiber gibt es in Deutschland? Fällt Dir etwas auf? Wo ist wohl eher ein Monopol vorhanden? :rolleyes: