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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Eine Telefonleitung ja, aber ob man darüber VDSL nutzen kann ist nicht sicher auf jedenfall deutlich weniger als Deine 99,8%. ;)
    Dem stimme ich zu!
     
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  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... das soll Propaganda sein? Da machst du dann aber auch nichts anderes mit deiner kabelfeindlichen und satfreundlichen Propaganda ;)

    Wir sind ein freies Land und im unseren Grundgesetz wird nicht zwischen Mieter und Vermieter unterschieden. Wenn ein Vermieter sich dafür entscheidet, für die TV-Versorgung seine Eigentums die Dienste eines Kabelanbieters in Anspruch zu nehmen und das zum Teil seiner Mietsache macht. Es ist auch die freie Entscheidung des Vermieters, ob er nun die Dienste eines Kabelanbieters in Anspruch nimmt oder eine eigene Gemeinschaftsempfangsanalge aufbaut und betreibt. Als Zuführung kämen u.a. Sat oder Terrestrik in Frage. Und natürlich ist es auch die freie Entscheidung des Vermieters, individuelle Empfangsanlagen der Mieter zu erlauben oder nicht. Viele Vermieter entscheiden sich für den Kabelanschluss, weil es die einfachste und bequemste Lösung ist. Hier stehen unterschiedlichste Vertragsmodelle zur Verfügung; darunter auch Modelle, bei denen der Vermieter seinen Mieter die Wahl lassen kann, ob sie den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Der Kabelanschluss umfasst heute nicht unbedingt nur die frei empfangbaren Programmen. Hier mal am Beispiel des Vermieters LEG -> https://www.wohnserviceplus.de/file...ServicePlus-Aktualisierung-10-2015-RZ_WEB.pdf
    Und das ohne Erhöhung des Kabelentgeltes. Mieter der Nassauische Heimstätte/Wohnstadt zahlen seit der Umstellung sogar weniger als vorher.
    Der Leistungsumfang ist nicht zuletzt dem Wettbewerb auf dem Kabelmarkt zu verdanken. Das inkludierte Auslandspaket wird erst angebote, seitdem die Telekom wieder ins Kabel-TV-Geschäft eingestiegen ist. Die Telekom verbreitet einzelne Programme aus den Auslandspaketen unverschlüsselt.

    Es gibt nunmal Vermieter, die der Ansicht ist, dass Kabel-TV die beste Lösung für seine Mieter ist. Und natürlich ist Kabel-TV eine einfache Möglichkeit, den Wildwuchs individueller nicht fachgerecht montierter Satempfangsanalge zu unterbinden.
    Kein Vermieter kann Mieter zum Kabelanschluss zwingen, denn dazu ist immer das Einverständnis des Mieters erforderlich. In der Praixs gibt der Mieter sein Einverständnis mit der Unterschrift des Mietvertrages, die er aus freien Stücken leistet.

    Was soll jetzt an meinen Ausführungen nun kabelfreundliche und satfeindliche Propaganda sein? Wir sind ein freies Land. Und wenn jemand die Priorität auf individuellen Satempfang setzt, dann sollte der das bei der Wahl der Wohnung auch berücksichtigen. Ggf. muß man dabei auch Kompromisse eingehen. Das ist nunmal auch ein Preis der Freiheit.

    Wenn man möchte, dass Vermieter vermehrt auf eine Gemeinschaftssatanlage zu setzen, dass muss dieser Empfangsweg attrakiver werden. Dabei müssen natürlich auch die rechtlichen Rahmenbestimmungen stimmen. Letzteres ist einer der Gründe , warum viele Vermieter lieber auf den Kabelanschluss setzen.

    Wir leben in einem freien Land, in dem jeder seine eigene Firma gründen kann. Warum gründest du nicht einfach ein Unternehmen, das Vermietern Aufbau und Betrieb von Gemeinschaftssatanlagen anbietet?
     
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Ja aktuell. Das ist ja nur eine frage der Zeit bis Flächendeckend VDSL vorhanden sein wird. Die Telefon Firmen verlegen ja fleißig ihre Glasfaser Leitungen.

    Manche Leute stellen mich direkt als Sat Hasser dahin.
    Was ich eindeutig nicht bin. Warum sollte ich Sat hassen? Ich bin nur der Meinung das die ÖR ihre Finanzpolitik noch einmal überdenken sollten.

    Aufgrung nur weil ich eine andere Meinung habe wie die ÖR werden die ÖR mit Sicherheit nicht ihre Meinung ändern.
    Ob das gut oder schlecht ist spielt keine Rolle. Es ist so wie es ist.

    Es gibt halt bei sowas keine Demokratie in Deutschland.
     
  4. globalsky

    globalsky Talk-König

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    - Budweis (Cz): E22, E27, E39 (Wetterlagen-abhängig)
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    Nun ja, das ist bei Kabelfernsehen doch nicht anders. 99% der Anlagen wurden nicht nach Norm installiert. Meistens fehlt der für wohnungsübergreifende Installationen verpflichtend zu installierende Potentialausgleich. Auch da könnte man fragen, wer dafür haftet, wenn die Leistung einmal abgenommen wurde und es infolge eines technischen Defekts zu Todesfällen kommt.

    Auch schon gesehen habe ich Erdungen an HÜP bei rückkanaltauglichen Installationen, ausgeführt von den Kabelnetzbetreibern selbst, die mir die Zehennägel aufgebogen haben. Da wurde teilweise der Erdungsdraht einfach in der naheliegenden Elektroverteilung aufgerollt und unangeschlossen einfach eingelagert oder normwdrig am PE angeschlossen. Noch interessanter fand ich eine Erdung mittels Bandschelle an einem Kunststoffwasserrohr. Aber sei's drum...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2016
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  5. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Da ist aber der Verantwortliche bekannt. Bei einer unsachgemäßen Montage einer Schüssel durch den Mieter stellt sich das schon anders dar. Da stellt sich die Frage wer verantwortlich ist. Der Hauseigentümer? Der Mieter? Und wenn es der Mieter ist, ist er überhaupt versichert? Wenn ja, zahlt die Versicherung für den Murks?
     
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Bei einer Schüssel passiert nichts.
    Das LNB besteht aus Plastik. Da kann nichts auf die Schüssel überspringen.
    Beim LNB wird mit Niedervolt gearbeitet 14/18 Volt. Auch wenn man das berührt davon Stirbt keiner.
    Man sollte die Schüssel schon Erden damit sich keine Spannungen sich überhaupt Aufbauen können.
    Es ist dieses Jahr wahrscheinlich noch keiner an einer Sat Schüssel gestorben.

    Das größte Problem bei einer Selfsat Anlage ist wahrscheinlich die Ausrichtung der Schüssel.
    Will nicht wissen wie viele Sat Schüssel gewisse Abweichungen des Brennpunktes am LNB aufweisen. Die Messgeräte aus den Baumarkt sind eher Schätzgeräte.
    Geräte mit einer großen Fehlertoleranz. Die trotzdem genauer Arbeiten als das Augenmaß.
    Soll jetzt nicht bedeuten das es nicht Funktioniert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2016
  7. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Ich rede davon wenn eine Schüssel aus größerer Höhe inklusive Halterung jemandem auf die Birne fällt oder auf ein Auto. Und die Erdung wegen Blitzschutz. Dass mit Niedervolt gearbeitet wird ist klar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juli 2016
  8. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    Das dürfte zu mindestens ein interessanten Fall ergeben wer Schuld hat.
    Erste Anlaufstelle wird der Hauseigentümer sein.
     
  9. AgentM

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    Nicht nur das, in den USA scheint manchmal die Sonne und hier regnet es. ;)
     
  10. ronnster

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    Stimmt, da lese ich permanent davon, dass die Schüsseln reihenweise von den Häusern purzeln. :rolleyes: Das ist echt ein relevantes Problem. :ROFLMAO:

    Alter Schwede, hier werden sich Argumente konstruiert, das ist der Wahnsinn.

    Und zum Thema Blitzschutz, wo er nach DIN überhaupt erforderlich ist: https://www.kathrein.de/fileadmin/m...Empfangssysteme/antenne_erden_blitzschutz.pdf