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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. NooXy

    NooXy Silber Member

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    also Astra bekommt von den Sendern Geld, das wieder die Gebührenzahler entgegenstrecken. Kabel Deutschland bekommt von den Kunden Geld, ist ok. Aber ich möchte nicht dazu gezwungen werden, Kabel zu nutzen, so schwer ist das von den Gerichten nicht zu verstehen. Im Supermarkt habe ich doch auch die Wahl, welche Dosen ich kaufe. Da kann mir auch egal sein, was die Hersteller mit einer bestimmten Sorte für Probleme haben.
     
  2. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Dann ersetze kostenlos durch ohne Zusatzkosten wenn du jedes Wort auf die Goldwaage legst. ;)
     
  3. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Wer zwingt dich denn dazu Kabel zu nutzen?
    Falls du durch die Nebenkosten bezahlen musst ist das ja kein Zwang, oder wurde der Mietvertrag nicht freiwillig von dir unterschrieben?
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das kann ich auch nicht so recht nachvollziehen weshalb man als Mieter keine Wahlfreiheit hat ob man einen Kabelanschuss in seiner Wohnung haben möchte oder nicht.

    Mieter haben heute die freie Wahl ihren Telefon- und Stromanbieter zu wechseln, mit gewissen Einschränkungen können Mieter mittlerweile sogar ihren Gasanbieter wechseln.
    Weshalb gibt es dann bei TV-Kabelanschlüssen für die Mieter keine Wahl?
    Zu Zeiten der Deutschen Bundespost könnte ich das noch nachvollziehen, aber mitterweile befinden sich die Kabelnetze in der Hand von Privatunternehmen.
     
  5. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Das sind eben Rabattverträge. Deswegen sind die Anschlüsse auch deutlich billiger (bis runter auf 4,- €).
    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und kann meinen Kabelanschluss kündigen, zahle jedoch 20,99 €. So gesehen wäre ich froh darüber zwangsverkabelt zu sein.



    Ok, über ein Netz können natürlich nicht mehrere Anbieter "senden", deshalb ist auch, bei Baumverkabelung, immer nur ein Anbieter im Haus möglich.
    Es müsste das Netz von den Anbietern getrennt werden. Im Netz wären alle Sender verfügbar und man bekommt vom jeweiligen Wunschkabelanbieter entsprechende freigeschaltet.
    So ist es ja auch bei Strom, Gas etc. Oder glaubt jemand, der Strom aus der Steckdose käme direkt von Yello. :)
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Klar, elektr. Strom ist elektr. Strom, der ist bei allen Anbietern derselbe.
    Der Kabelanschluss dürfte eher in dieselbe Kategorie wie der Telefonanschluss fallen u. da hat man als Mieter durchaus die Wahl komplett auf einen solchen zu verzichten. So etwas wie einen Zwangstelefonanschluss gibt es nicht. Man muss einen Telefonanschluss in jeder Wohnung erhalten können falls man einen benötigt, aber man muss keinen zwangsweise bezahlen falls man keinen benötigt.
     
  7. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    Wie ich schon schrieb, technisch mit Sperrdose auch bei Baumverteilung möglich. Es geht aber bei den WG um die Anzahl der Anschlüsse und den daraus folgenden Rabatt. Und dann ist eben keine Kündigung möglich (ausser komplett).
    Das ist aus wirtschaftlicher Sicht ja auch korrekt.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Die Frage an dieser Stelle ist doch eher weshalb der Vermieter überhaupt stellvertretend für seine Mieter Kabelanschlüsse ordern darf – ohne davor die Zustimmung der Mieter dafür einzuholen.

    Falls eine Grundversorgung mit Hörfunk- und TV-Programmen (in den Wohnungen) über den terrestrischen Weg (UKW, DAB, DVB-T2) gegeben ist halte ich das rechtlich für bedenklich Mietern mittes Zwang Kabelanschlüsse zu verpassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2016
  9. FilmFan

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    Ja, warum darf ein Vermieter überhaupt ein Wohnhaus stellvertretend für seine Mieter bauen? Er soll doch vorher gefälligst alle fragen, wie dann jeweils ihre Wohnung auszusehen hat, bevor er mit der Planung anfängt. :rolleyes:

    Ich weiß wohl, warum ich nie eine Wohnung vermieten würde ...
     
  10. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    War ja klar dass da ein FilmFan wieder mit einem Vergleich daher kommt der mehr als hinkt.
    Das ist rechtlich betrachtet wohl kaum vergleichbar.