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Kabelstreit: Einspeisegebühr per Gesetz?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 20. Juni 2016.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Wieso noch? Alle dritten TV-Programme der ÖR im TV-Kabel war noch nie Bestandteil der Must-Carry-Regelung. Dafür haben die ÖR auch noch nie Eispeisegebühren bezahlt.
    Die meisten dritten TV-Programme der ÖR wurden von den KNB (in der Vergangenheit) freiwillig eingespeist.
     
  2. Solmyr

    Solmyr Guest

    Aufgrund der Schulden müsste dann aber auch der BR seine bundesweite Verbreitung einstellen. ARDalpha soll ja bald dran sein, was man so hört.....
     
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Also meines Wissens, sind im digitalen (SD) Bereich alle dritten Programme einzuspeisen. Von den regionalen Fenstern ist keine Rede udn deshalb hat KDG diese ja auch ausgespeist.
     
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    Stimmt so nicht ganz. Die dritten Programme sind in den Regionen, aus denen sie kommen durchaus Must Carry.
     
  5. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Natürlich, aber ob das zu einem bayern passt, ich weiß nicht :)

    Das lustige an der Diskussion ist ja, dass RB und der SR mittlerweile am wirschaftlich besten arbeiten, die anderen Anstalten wurden von der Entwicklung überrascht.

    Das Problem, was ich sehe, ist, dass ja alle KNB Gebühren bekommen müssten. Also die Kosten deutlich höher sind als früher. Warum soll ich, dass bezahlen, der kein Kabel technisch empfangen kann?
     
  6. ronnster

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    Soweit ich das in Erinnerung habe bilden die Öffis da schon seit Beginn des Rechtsstreits Rückstellungen. Mögliche Gebühren wären jetzt schon eingepreist in die GeZ.
    Ebenso meine ich noch im Hinterkopf zu haben, dass die Umlage der Einspeisegebühren der Öffis auf die Kunden der Kabler sich im Cent-Bereich bewegen würde.
     
  7. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das dritte TV-Programm aus dem eigenen Bundesland ist Teil von Must-Carry, stimmt. Ist aber offensichtlich, oder?
     
  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    Vielleicht aus demselben Grund, wo ein Kabler für die SAT-Gebühren aufkommt?
     
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  9. ronnster

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    Auch wenn wir uns im Kreis drehen. SAT und DVB-T sind Teil der Sendeanlage des Senders genauso wie das KCC. Kabelfernsehen ist nicht Teil der Sendeanlage sondern der Empfangsanlage, wie eine Satschüssel oder eine DVB-T Antenne.
     
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  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    @junmg301084: ist mir alles klar. Dennoch ist es vollkommener Quatsch, dass die ÖR für die Einspeisung in Kabelnetze zahlen sollen. Sowas ist nirgendwo üblich. Die Programme der Sender machen die Netze überhaupt erst attraktiv. Damit verdienen die Kabelbetreiber ihr Geld. Und nein, ich bin kein Mitarbeiter der Media Broadcast.
    Nur halte ich den deutschen Ausnahmefall "Einspeisegebühren", die ein Überbleibsel der Bundespost sind, für völlig anachronistisch und eine falsche Subvention.
    Kabel ist trotz Glasfaser etc. nicht mit Sat und Terrestrik vergleichbar, da der Zuschauer für Kabel extra zahlt. Zugang zu Kabel erhalte ich nur, wenn ich einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abschließe, weil dieser eben meine eigene Empfangsanlage ersetzt.

    haben ja auch alle Gerichte so gesehen.

    Ich bin derzeit sogar in München Zwangskunde bei KDG Vodafone. Dennoch halte ich es für völlig falsch, das Kabel mit Rundfunkbeiträgen zu subventionieren. Kabel ist kein Service für die TV Sender, es ist ein Service für die Zuschauer, die Kabelkunden. Weil sie keine eigene Empfangsanlage nutzen wollen. Sie könnten auch die primären Empfangswege Terrestrik oder Satellit nutzen. Kabel benötigt man nicht, es ist eine Option, ein kommerzielles Zusatzangebot.
    Warum wohl ist es weltweit üblich, dass die Kabelbetreiber an die TV Sender zahlen ? Es ist genau umgekehrt...
     
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