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Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2012.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Dazu steht im Rundfunkstaatsvertrag überhaupt NICHTS !

    Du meinst wohl die Landesmediengesetze und beziehst dich auf die Must-Carry-Regel.

    Diese gilt aber nur wenn der Sender einen Einspeisevertrag abschließt und genau das wollen die ö.r. Sender ja nicht.
    Dadurch verzichten sie auf ihren Must-Carry-Status und dürfen dann aus dem Kabelnetz entfernt werden !


    Hier gibt es ebenfalls keinen Unterschied zu Astra !
     
  2. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Wo steht das? Den Gesetzestext, der das aussagt, würde ich gerne lesen !

    Komisch, die KDG speist in München auf einem "wertvollen" analogen Platz ORF 2 ein - es gibt keinen Vertrag zwischen ORF und KDG, der ORF zahlt dafür keinen Cent ! Gleichbehandlung? Notwendigkeit eines Vertrages? Nix da...
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Also zumindest was das Stromnetz betrifft kann ich mich nicht an Stromausfälle erinnern, jetzt passiert das andauernd (1-3 x pro Jahr).
    ISt ja auch klar , private Anbieter wollen Gewinne einfahren und zwar kräftig, einer der Gründe warum der Strom mittlerweile beinahe unbezahlbar geworden ist.

    Ebenso war der TV Empfang über Kabel zu staatlichen Zeiten führend, heutzutage hinkt man deutlich hinter dem SAT-Empfang hinterher.
    Die UM Probleme mit sky und die damit fehlenden Programme hätte es bei staatlicher Versorgung sicherlich ebenso nicht gegeben wie die Grundverschlüsselung von Privatsendern.

    Auch die neue eingeführte Grundverschlüsselung "Private in HD als Pay TV" sicherlich ebenfalls nicht.

    Der Staat hätte schon deutlich gemacht das es so nicht läuft wie es aktuell im Kabel vorzufinden ist.
    Jupp und ebenfalls an der fehlenden Verschlüsselung zwecks Reichweitenbegrenzung auf SAT sieht.

    Nicht nur beim Kabel ist alles anders.
     
  4. zyz

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Astra wird aber nicht von den Endkunden bezahlt wie die KNB. Oder ist das etwa auch kein Unterschied?
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    ... du darfst auch nicht außer Acht lassen, dass, in den Zeiten wo Kabel-TV staatlich war, die Kosten über die Telefongebühren quersubventioniert werden.
    Oder nehmen wir beispielsweise mal DSL. 2000 gab es DSL mit 768 kbit/s. Dazu bracuhte man einen Telefonanschluss der Telekom, einen DSL-Anschluss und zusätzlich noch einen Vertrag mit einem ISP. Echte Flatrates gab's 2000 noch nicht. Und wie sieht es heute damit aus ? Ohne massive Investition der Privatwirtschaft würde es kaum anders aussehen als im Jahre 2000.
    Oder digitales Kabel, Auch das hatte die Telekom deutlich verpennt. Warum hatte die Telekom die Programme der Privaten nicht gleich auch digital eingespeist ?

    Wie der Staat Infrastrukturen pflegt, zeigt beipielsweise der Zustand der Rheinbrücke der A1 bei Leverkusen ...
     
  6. zyz

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Dafür haben die großen KNB den HD-Ausbau verpennt und kommen jetzt erst in die Puschen.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    ... bei den großen KNB und auch bei Netcologne trifft das genauso zu, zumindest was die digitalen Programme angeht. Die ÖR haben hier nämlich, wie bei der Satvebreitung auch, eigene Kapazitäten angemietet.
    Die entsprechenden Kosten könnte man auch unter "sonstige Leitungen und Leitungsnetze" verbuchen.
    Zumindest die ARD kalkuliert unter dieser Position Kosten von jährlich 49,1 Mio. Euro.
    Den Posten "sontige Leitungen und Leitungsnetze" gab es bislang noch nicht ...
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Und es besteht auch keine Möglichkeit für sky oder andere Pay TV Anbieter ( Sy-Fy oder 13 Street ) über DVB-t zu senden weil der Kabelanbieter zu hohe Gebühren fordert.

    Viseo+ nimmt doch eh kaum jemand, wer ist schon so blöde und zahlt für die Privaten nochmal extra ?

    Doch das ist es, denn die ö.r. Sender haben einen Grundversorgungsauftrag und dazu gehören seit dem 4.ten Rundfunkurteil auch SAT und Kabel dazu !
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2012
  9. sarkom

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Das ist jetzt aber vollkommen irrelevant, was andere Länder für Regelungen haben, dort ist übrigens größtenteils die ÖR-Zwangsgebühr niedriger - wenn Du schon Vergleiche anstellst

    Klar, dass die Politpappnasen ein Interesse daran haben, dass ihre Parteiorgane eine möglichst hohe Reichweite genießen.;) Da sollte man nix anderes erwarten dürfen. Es ist ja auch verständlich.

    Nein, was der ÖR hier macht ist Wegelagerei. Sie versuchen, den staatlichen Zwang der KNB, ihr Programm einspeisen zu müssen nun schamlos auszunutzen, indem sie sich nicht wie bisher üblich an den Infrastrukturkosten der KNB beteiligen! Mal davon abgesehen, dass sie damit grundlegend in den Markt eingreifen. Da man weiter an ASTRA zahlt (dort kann man ja auch nicht mittels must carry erpressen), sorgt man für einen Wettbewerbsvorteil für ASTRA gegenüber den KNB. Die werden aller Voraussicht nach dann die ausbleinbenden "Beiträge" des ÖR zukünftig auf ihre Endkunden umlegen und verteuern somit ihre Produkte. Das stärkt den Satellitenempfang und somit die Geschäftsmodelle von ASTRA, wie das Bezahlmodell HD+. Mehr Kunden, mehr potentielle "HD+"-Kunden...

    Dann schafft endlich Must Carry ab und lasst die KNB und Ihre Endkunden selbst entscheiden, wie attraktive Angebote aussehen könnten. Das heißt doch nicht zwangsläufig, dass der ÖR dann prinzipiell ausgespeist würde, aber man könnte die Pakete individuell zuschneidern. Sprich Gebiete mit überwiegend alter Bevölkerung, denen bietet man vermehrt zugeschnittene ÖR-Pakete an, bei Studentenwohnheimen kann man dafür andere Angebote attraktiver gestalten etc.
     
  10. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    JA, denn es steht laut Rundfunkstaatsvertrag jedem KNB frei Einspeiseentgelte zu verlangen oder die Einspeisung kostenlos vorzunehmen.
    Es müssen lediglich die gleichen Konditionen für gleichartige Sender gelten.

    Es ist im Grund nicht meine Argumentation , ich gebe nur wieder wie die derzeitig geltenden Gesetze lauten ;)

    Ein Recht auf eine SAT Schüssel entsteht dadurch jedoch in keinester weise da nahezu überall DVB-t zur Verfügung steht.

    Das ist nicht mein Wunsch sondern ebenfalls lediglich meine Einschätzung.
    Am Eigentumsrecht des Vermieters wird sich durch eine Fehlen der ö.r. Sender im Kabel nichts ändern.

    Kabel Baden Würtemberg hat das damals mit dem Radio Sender Klassik Radio genau so gemacht.
    Dieser hat/hatte Must Carry Status.
    Wegen dem Rauswurf hat dann Klassik Radio geklagt.
    Der Sender hat den Prozeß jedoch verloren und mußte weiterhin Einspeiseentgelt bezahlen wenn er eingespeist werden wollte !

    DAS ist REALITÄT, wie das ARD/ZDF/KNB Problem oder Urteil ausgehen wird werden wir in naher Zukunft miterleben.
    Aufgrund der Gleichbehandlung der Konkurrenten bei SAT und Kabel gehe ich davon aus das es weiterhin rechtens ist ein Einspeiseentgelt zu verlangen solange der Rundfunkstaatsvertrag nicht geändert wird.

    Ich gehe auch davon aus das es keine rechtlichen Probleme bei einem Rauswurf ALLER ö.r. Sender aus den Kabelnetzen von UM und KD geben wird.

    Sollten die Sender möglicherweise weiterhin im Kabel bleiben ohne das die ö.r. Sender Einspeiseentgelte zahlen so rechne ich mit einer Klage der Privatsender da diese in solch einem Fall benachteiligt werden würden, was ja laut Rundfunkstaatsvertrag nicht rechtmäßig ist.



    MEINE persönliche Meinung ist das die ö.r. Sender weiterhin Einspeiseentgelte an die KNB zahlen weil sie das auch bei Astra machen.

    Selbstverständlich ziehe ich es aber vor das weder an Astra, noch an sonst einen Plattformbetreiber Einspeiseentgelte bezahlt werden.

    Wichtig dabei finde ich die Gleichbehandlung aller GEZ Zahler.

    Ja das macht natürlich Sinn.
    Ich verzichte als TV Sender auf 50 % meiner Zuschauer und nehme so katastrophale TV Quoten und somit stark sinkende Werbeeinnahmen in Kauf ;)

    Folge wäre reines Pay TV im Kabel.
    Die Kabelanbieter verdienen ihr Geld vorrangig mit Telefon, Internet und Mobiltelfon.
    TV ist nur noch ein Abfallprodukt für die oder wie überlebt sonst die Telekom mit ihren lächerlichen T-Entertain Kundenzahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Dezember 2012