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Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2012.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Wie kann dann ORF 2 ins Kabelnetz eingespeist werden ?
     
  2. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Entweder aufgrund eines Vertrags mit dem ORF oder auf eigenes Risiko (eventuell weil der ORF im Ausland sitzt).

    Klar ist jedenfalls, dass auch Kabelnetzbetreiber keine Narrenfreiheit haben. Niemand darf ohne vertragliche Grundlage urheberrechtlich geschützte Fremdinhalte weiterverbreiten - auch die nicht.

    Möglicherweise ist eine Einspeisung ohne explizite Vereinbarung sogar gang und gäbe - das dann aber eben nur deshalb, weil das beide Seiten stillschweigend akzeptieren (das würde dann wohl unter http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln fallen). Sollte ein Sender das plötzlich nicht mehr akzeptieren, bliebe dem Kabelnetzbetreiber aber keine andere Wahl, als das Programm zu entfernen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Januar 2013
  3. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Aha, es ist aber eben möglich. Es braucht nicht unbedingt einen Vertrag, es ist auch "stillschweigend" möglich. Darauf kommt es an.
     
  4. satfan

    satfan Senior Member

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Nim Hier mal Astra Raus und ersetze es Durch TV Sat und Kopernikus.

    Merkt ihr jetzt irgendwas, genau alle die hier Astra gleichsetzen sind 20 Jahre zu Spät .

    (Oder habt ihr mir das Letzt hier falsch erklärt als ihr sagtet: musst cary gilt für Astra nicht) .;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Februar 2013
  5. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Aufstand der Öffentlich-Rechtlichen

    Das Must Carry gilt nicht für Astra.
    Hat kein Plattformstatus weil die keine Endkundenbeziehung pflegen.

    Astra gilt als Zulieferer für Kabelnetzwerke.
    Diese Kabelnetzwerke können je nach größe den Plattformstatus erlangen und somit sind die dann auch dem Must Carry verplichtet.