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Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. April 2013.

  1. LHB

    LHB Institution

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Und trotzdem haben viele erst reagiert, als sie nur noch Fische gesehn haben!
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Nö, wenn im Kabel keine ÖRs mehr wären und DVB-T nicht empfangbar ist, dann darf man sehr wohl Sat nutzen. Das würde einem kein Gericht verbieten.
     
  3. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße


    MiB fällt in diesem Forum weiterhin durch eine völlig chaotische Argumentationsstruktur auf. Im verlinkten Text steht eindeutig drin, dass die ARD keinen Wert auf die Reanalogisierung ihrer Programme legt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. :winken:

    MiB weigert sich, die Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, sondern beharrt stur auf seinen Positionen.

    Richtig ist, dass viele Kabelkunden den Komfort schätzen, ohne Beistelldecoder TV glotzen zu können. Hier in der Region mit 27 - 35 DVBT Programmen ist ein Hauptärgernis für viele Wechselwillige, dass man für DVBT einen Beistelldecoder braucht.

    Das Beibehalten des Analog-TVs hat für UPC handfeste wirtschaftliche Vorteile. Sonst würden noch mehr zu DVBT wechseln.

    Der versnobbte MiB ignoriert die Existenz von DVBT weil ihm die Bildqualität nicht gefällt. Besitzer von Röhrenfernsehern sehen das sicher anders.

    27 DVBT Programme von der Dachantenne ohne monatliche Kosten unter Beibehaltung der bisherigen Hausverkabelung sind für Millionen eine gute Alternative zum teuren Kabel-TV.

    Das ist einer der Gründe, warum UPC und KD an der Analog-Verbreitung festhalten.
     
  4. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Es ist bereits hinreichend geklärt, dass DVBT allein nicht ausreicht und du ein weitergehendes Informationsinteresse geltend machen kannst, zum Beispiel Sky oder Auslands-TV.

    Wenn das Kabel die ÖR rausschmeissen sollte (was nicht passieren wird) darfst du dir trotzdem keine Sat-Antenne kaufen. :p

    Vielmehr ersetzt oder ergänzt der Hausbesitzer die bisherige Kabel-Verbreitung durch eine Mini-Kopfstation.

    Die Dinger kostet 600 bis 1000 € für 90 bis 200 TV-Programme. Vergleich das mal mit den 12800 €, die UPC in 5 Jahren von einem 16 Parteien Haus haben will.

    Kabel-TV ist einfach nur teuer. :mad:

    Gemeinschaftsantennen mit Mini Kopfstation kosten einen Bruchteil.

    Die Frage ist, ob den Endkunden die reduzierte Programm-Auswahl von 24 Sat-Transpondern reicht.

    80% der Leute reicht das definitiv. :winken:
     
  5. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Da benötige ich jetzt aber langsam auch nochmal Aufklärung:

    Must-Carry-Regelung schreibt, unter anderem, auch die Analoge Verbreitung gewisser Sender vor.
    Und an diesen, von jedem Bundesland selbst verfassten, Gesetz haben die ÖR´s auch nichts zu Rütteln weil sie zwar Betroffen, aber keine Stimmberechtigten sind.

    Die Sender wollen vielleicht nicht mehr analog verbreitet werden, doch das Gesetz (nicht die ÖR´s) schreibt weiterhin eine Analoge Verbreitung vor.

    Das ist die Sachlage, die hier nicht ganz klar wird.

    Das die ÖR´s jetzt nichts mehr für dieses Gesetz Zahlen müssen, sondern diese Kosten nur noch beim KNB hängen bleibt ist auch klar.

    Dies ist ja auch der Grund, warum z.B. die KDG ihr analoges Programmangebot an die Must-Carry-Regelung der jeweiligen Bundesländer angepasst hat. (Fällt hier in diesem Forum nur keiner Sau auf). Und das schon seit Januar 2013.
     
  6. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Kann dich gerne aufklären: :winken:

    Bei einer ausschließlich digital belegten Kabelanlage findet der von MiB zitierte Paragraph 18 natürlich keine Anwendung mehr.

    Statt dessen greifen die allgemeinen Regeln des 52b RStV.

    Alles ganz einfach und kristall klar. Noch Fragen?
     
  7. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Ja soweit schon.

    Aber aus meinem Verstädniss heraus, ist eine Kabelanlage (mal abgesehn von KBWUM und KDG) immer oder meist eine Umsetzanlage.

    Und wer eine Umsetzanalge mit gewissen Angeschlossenen Haushalten betreibt (ca. 100 weiß die genaue Zahl nicht) gilt allgemein als Netzbetreiber.
    Und für Netzbetreiber gilt ja weiterhin die Must-Carry-Regelung?!?!?!?!

    Im Umkehrschluss bedeutet das ja dann, das es nur in "klein oder kleinstanlagen" ein ausschließlich digital belegtes Netz geben kann.

    (Mal SAT-ZF Anlagen oder reine DVB-T Anlagen weggelassen da ja hier kein "Kabel-Signal" eingespeißt wird)

    Soweit mein Wissensstand.
     
  8. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Kannst du eben doch, denn von daheim

    war in deiner falschen Behauptung nichts zu lesen. Diverse Beispiele habe ich dir schon gestern genannt. Und wie du jetzt zugegeben hast, ist bei dir sogar daheim DVB-T möglich. Insofern...
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2013
  9. Terranus

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    @Gafzgarrr: nein - die analoge Einspeisepflicht gilt nur dann, wenn man überhaupt analoges Kabel TV anbietet. Wenn alles digital ist, gibts auch keine Regelung mehr. Der Hintergrund der Einspeiseregelungen ist ja, dass bestimmte Programme untereinander nicht benachteiligt werden dürfen. Heißt, wenn RTL drin ist, muss eben auch das ZDF drin sein. Als Beispiel.
    Sind beide nicht drin braucht es auch kein analoges TV.
     
  10. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Mit dem Wegfall der "Grundverschlüsselung" vieler beliebter privater Programme ist der größte Broken, der einer Analogabschaltung im Wege gestanden hat, aus dem Wege geräumt worden. Man kann sich über ein solches Szenario nun Gedanken machen.

    Ein klein wenig mehr Hirnschmalz muss man aber dann doch wohl reinstecken als damals über Sat. Da Sat schon fast immer über externe Geräte gespeist wurde, war die Migration von analog zu digital schleichend. Vielen Leuten war sogar nicht bewusst, dass sie nun digital empfangen. Die Durchfallquote bei der Umstellung war deshalb schon fast vernächlässigbar gering.

    Beim Kabelfernsehen ist das bislang anders. Ein alter Fernseher reicht aus. Für den Empfang muss ein externes, also zusätzliches Gerät her (auch wenn nunmehr ein einfaches ausreicht), oder aber ein geeigneter neuerer Fernseher.