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Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. April 2013.

  1. Appleuser

    Appleuser Gold Member

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Das Trauerspiel ist: sogar die meisten Medienstudenten schauen Analog-TV :rolleyes:
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    ... bei den genannten Programmen handelt es sich um die sog. "gesetzlich bestimmten" Programmen. Allerdings gibt es kein Gesetz mehr, das die analoge Weiterverbreitung dieser Programme vorschreibt.
    Auch im Landesmediengesetz NRW werden diese Programme nicht aufgeführt.

    Und überhaupt: die LfM-NRW darf nur dann Vorrangentscheidungen treffen, wenn es mehr Nachfrager nach analogen Kapazitäten als verfügbare analoge Kapazitäten vorhanden sind. Wenn also die Nachfrage geringer als das Angebot ist, wird es in NRW auch keine analogen Must-Carry-Programme mehr geben.

    Ein Must-Carry-Status hat in NRW nur dann Bestand, wenn der Sender mit den jeweiligen Sendern einen Einspeisevertrag abgeschlossen hat. Wenn ein Sender mit Vorrangprivileg kein Interesse an einer analogen Weiterverbreitung mehr hat, muß der das der LfM-NRW mitteilen, die dann die entsprechenden Kapazitäten neu ausschreiben müssen.
    Das geschah in NRW das letzte mal vor ca. 2 Jahren. Damals hatte die LfM-NRW die Kapazitäten der sog. grenzüberschreitenden Programme ausgeschrieben, weil keine entsprechenden Programme mehr zur Verfügung standen. Stattdessen erhielt im Rahmen einer Vielfaltentscheidung Sport1 ein Vorrangprivileg.

    Diesbzgl. ist die von dir verlinkte Seite schlecht recherchiert. Auch TV5monde als analoges Nachrückerprogramm hat sich zwischenzeitlich erledigt.
    Das gilt auch für die Must-Carry-Regelung in Hessen. Anders als auf der verlinkten Seite bestimmt die LPR-Hessen sehr wohl bestimmte Programm.
    So müssen in Hessen 2 länderübergreifende Dritte eingespeist werden. Das sind z.B. in Frankfurt SWR und BR. Im Breich Kassel können die Kabelnetzbetreiber 2 Dritte aus 3 (WDR, NDR und MDR) auswählen.
    Ähnlich sieht das auch in den anderen Programmkategorien aus. Es müssen beispielsweise 2 Informationprogramme analog eingespeist werden. Zur Auswahl stehen n-tv, N24 und DAF.
    Und auch in Hessen gilt: Die Must-Carry-Regelung bei analogen Programme ist nur bei analogen Kapazitätsengpässen erlaubt.

    Auch bei der Umwidmung analoger Kanäle in digitale gibt es in NRW und Hessen unterschiede. In Hessen wird den Kabelnetzbetrieber grundsätzlich vorgeschrieben, wie welche Kanäle genutzt werden. Z.B. die Kanäle S20 bis S25 sind grundsätzlich für die Verbreitung digitaler vorgesehen, dürfen aber auch für die Weiterverbreitung analoger Programme genutzt werden.
    Die Kabelnetzbetreiber in Hessen können also nach eigenem Ermessen diese Kanäle umwidmen. Natürlich besteht gegen der LPR-Hessen eine Informationsflicht.
    In NRW sieht das anders aus. Hier entscheidet die LfM-NRW im Einzelfall wie die Kabelnetzbetreiber einzelne Kanäle zu belegen haben.
    Für den Verwaltungsakt einen bislang analog genutzten Kanal in einen digitalen Kanal umzuwandeln, stellt die LfM-NRW den Kabelnetzbetreiber bis zu 15.000 Euro in Rechnung.

    Bei Unitymedia Kabel BW geht es wohl 2016 mit der Analog-Abschaltung los. Allerdings wird der Frequenzbereich bis 300MHz wohl nicht für digitale Programmangebote zur Verfügung, sondern wird wohl für den Internet-Rückkanal genutz, um deutlich höhere Uploadraten zu ermöglichen. Auch soll wohl auch der Frequenzbereich der Kabelnetze auf 1.700 MHz erweitert werden.

    Die bis dahin reinen analogen Haushalte erhalten einen sog. DVB-C-Konverter, was wohl sowas in der Art sein dürfte -> DVB-C Receiver TechnoTrend TT-MICRO C204 - SAT-/Antennentechnik - DVB-T / DVB-C - Receiver - Pollin Electronic

    Interessant an dieser Zapping-Box ist die Bezeichnung, denn die 4 am Ende steht bei Technotrend für Unitymedia-Receiver. Allerdings muß man auch berücksichitgen, dass Pollin u.a. auch ein Restpostenverscherbler ist ...
     
  3. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Ach wirklich?

    Ein Wissen das hier schon minimum 10 Jahre steht...das wäre wirklich Zeit gewesen welche die KNB hätten Nutzen können; zugunsten zur Befriedgung der eigenen Gier oder der Aktionäre::je nachdem.
     
  4. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Aber mal grundsätzlich: wenn die großen KNB´s ihr analoges Programm aus dem Spectrum nehmen würden, hätten die einen haufen Sch****e am Hals.

    Denn neben einer gewissen Programmvielfallt, ist analoges Kabelfernsehen immernoch ein gutes Verkaufsargument.
    Und wurde bei ca. 99% aller "Zwangsverkabelungs-Verträge" hinterlegt.

    Hier werden, weit abseits der Must-Carry-Regelung, selbstverpflichtend die Analogen Sender versprochen.
    Hier einfach einen Schlussstrich zu ziehen, stellt einigen Kunden ein Sonderkündigungsrecht auf grund gravierender Vertragsänderungen ein.
    Und ich persönlich glaube, das viele dieses in Anspruch nehmen würden.

    Und außerdem, wie schon erwähnt, fällt ein großes Verkaufsargument weg.

    Natürlich wird analog im laufe der Jahre geringer, und bestimmt bald aussterben, aber nur dann, wenn die digitalisierung ca. 90% der Kunden erreicht hat. Und das hat Sie noch lange nicht.

    Und vor einer analog-abschaltung wird erstmal UKW im Kabel abgeschalten. Denn dieser Platz wird dringend für den Rückkanal benötigt (wie mischobo bereits richtig erwähnt hat).
    Und DAB+ ist ja nicht mehr allzu weit ;)
     
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Blitzschutztechnisches Risiko-Ranking:

    1.) Kabelverlegung als Blitzfänger auf dem Dach
    2.) Kabelverlegung ohne ausreichenden Trennungsabstand zu einschlaggefährdeten metallischen Hausteilen
    3.) Kabelverlegung außerhalb der nicht erdungspflichtigen Schutzzone der Fassade
     
  6. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Das wäre dann der nächste Streit.

    D.h. den KNB Fallen auch die Verträge mit der Wohnungswirtschaft auf die Füsse die sie für 25 Jahre abgeschlossen haben.

    Übrigens alle Vertragslaufzeiten über 5 Jahre in dem bereich sind auch schon von diversen Gerichten mal als Unsittlich bezeichnet worden.

    Wie auch immer, ich halte den (neuen) Streit mit der Wohnungswirtschaft unter umständen billiger als den Streit mit den ÖR :: Genau dann wenn die Wohnungswirtschaft auch mal die Wirklichkeit berücksichtigt, das ein Grossteil ihrer Kunden nur noch digitales Fernsehen haben wollen...
     
  7. kyagi

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Hoffentlich nicht die Mehrheit
     
  8. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Kann durchaus sein das alles nur Theater und Iszenierung ist.

    Das wurde hier schon öfter vermutet.
     
  9. LHB

    LHB Institution

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    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Nein, kann ich nicht! Komm mal vorbei und dann zeig mir mal, wo ich ne Satschüssel anbringen soll! Kein Balkon! :rolleyes: DVB-T wäre problemlos möglich. Aber wozu? Wir haben Kabel! Das kann ich auch nicht kündigen, das ist in der Miete enthalten! So...und nun? Nun fällt dir nichts mehr ein!

    Was Leute wie du immer nicht verstehen wollen: Es gibt Menschen, die haben mit Technik nichts am Hut und denen fäll es sehr schwer, sich an neue Techniken zu gewöhnen.

    Ich habe schon des öfteren Jugendliche und junge Erwachsene gesehn, die haben nichtmal Ahnung von Computern. Die kommen mit PCs nicht klar. Also garnicht. Nichtmal die einfachsten Aufgaben unter Windows. Bei meiner Ausbildung damals war einer so derart unfähig, daß er im Computerkurs wie ein Gorilla auf die Tastatur eingeprügelt und den Tower getreten hat! Der hat Win98 auch nie runtergefahren, sondern den PC einfach ausgeschaltet und die hatten damals noch AT-Netzteile! Also fuhr der PC nicht runter, wenn man den Schalter drückte! Jedes Mal beim hochfahren hat er dann gemeckert, daß SCANDISC gestartet wurde und er warten musste. Allerdings habe ich das selbe auch bei anderen Teilnehmern gesehn. Bei vielen PCs dort lief erstmal SCANDISC vorm Start von Win98. :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. April 2013
  10. Frank Winkel

    Frank Winkel Guest

    AW: Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

    Beim Sat-Empfang vergingen von der Ankündigung bis zur Abschaltung auch zwei Jahre. Es war also genug Zeit vorhanden, auf digitalen Empfang umzusteigen.