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KabelBW und HD (öffentliche)

Dieses Thema im Forum "Vodafone, Unitymedia, Kabelkiosk, Tele Columbus" wurde erstellt von +los, 1. März 2013.

  1. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    Das geb ich gerne an dich zurück. Jemanden als Befürworter zu titulieren nur weil er sich ein Szenario ausdenkt.
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    ... alles nur Vermutungen. Eine Vermarktung im Rahmen der HD-Option würde den ÖR keine Aboentgelte bescheren, sondern sie würden Entgelte für die Verbreitung ihrer HD-Programme erhalten, die mit den Einspeiseentgelten aufgerechnet werden.

    Wenn man keine Einigung findet, muß eben ein Kompromiss her und die Verbreitung der HD-Programme im Rahmen der HD-Option eine Möglichkeit.

    Die ÖR verweisen gerne auf die Entgelte, die kommerzielle Sender von den Kabelbetreibern erhalten. Wenn man den ÖR das entsprechende Modell anbietet, wollen sie das dann doch nicht.
    Es hat den Anschein, dass die ÖR überhaupt nicht wissen was sie eigentlich wollen. Auf der anderen Seite wollen sie wie die kommerziellen Sender behandelt werden, auf der anderen Seite dann wieder nicht.

    Wenn die ÖR weiterhin so auf strúr stellen, laufen sie Gefahr sich ins egen Knie zu schiessen. Langwierige Gerichtsverfahren könnten zu einer Hinterfragung des aktuellen System der ÖR in Frage stellen. Das könnte dann durchaus Reformationen zur Folge haben, die das von den Besatzungsmächten vor über 60 Jahren eingeführte System komplett umkrempelt. Die Klagewelle in Bezug auf die Einführung der Haushaltsabgabe wird ihr übriges dazu beitragen ...
     
  3. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    Die ÖRs wollen weder Geld an die Netzbetreiber zahlen, noch wollen oder dürfen sie Geld von denen kassieren. Sie stellen ihre sämtlichen Programmsignale kostenfrei zur Weiterverbreitung zur Verfügung, und es liegt im eigenen Interesse der KNBs, ihren zahlenden Kunde diese Programme zugänglich zu machen, weil sie von den Kunden gewünscht werden (Marktanteil der ÖRs: ca. 45%).

    Was ist daran so schwer zu verstehen? Eine Verschlüsselung steht überhaupt nicht zur Diskussion.
     
  4. Chris

    Chris Wasserfall

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    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    Natürlich :) wir unterstützen alle das Geschäftsmodell von HD+, weil wir uns gegen Dich verschworen haben und Dir dein Geld aus der Tasche ziehen wollen, dass Du eines Tages ohne Abo keinen einzigen Sender mehr empfangen kannst.
    Also deine Interpretationen aus meinem Text, die grenzen an Verfolgungswahn, dennoch, ich empfange die Privaten in HD via Kabel BW, da sie in meinem Allstars+HD Abo sind und nein, ich schähme mich nicht. Ich bin das Ende vom Free TV - Ich weiß :cool:

    EDIT: Kennt ihr das Gefühl, ihr lest so eine Diskussion und manche User lesen sich irgendwie so wie das hier? ----> http://www.youtube.com/watch?v=PpccpglnNf0
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2013
  5. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    ARD und ZDF sind nicht auf eine Einigung zu Bedingungen der beiden Kabelnetzbetreiber KDG und UnityMedia KabelBW angewiesen. Die Zuschauer haben Alternativen, zumindest ein Großteil. Und sie nutzen diese auch, wenn man den Statistiken vertraut.

    Wenn sich die beiden marktbeherrschenden Kabelnetzbetreiber weiterhin einem Verfahren verschließen wollen, das sich in nahezu allen anderen europäischen Märkten und bei den übrigen Kabel- und IPTV-Anbietern in Deutschland wie selbstverständlich etabliert hat (hier zahlt nur der Kabelnutzer, nicht der Sender) sollten sie es sein, die den Gang vor Gerichte zu fürchten haben.

    Dehnt sich z.B. die Rechtsprechung zur Freiheit der Informationsversorgung von Mietern in Relation zu den Eigentümerinteressen der Vermieter weiter in Richtung der Mieter aus, kann das aktuelle Spiel ganz schnell zum Eigentor werden: Dann erhalten alle Mieter womöglich ein Recht zur Installation von Satellitenempfangsanlagen, soweit nicht technisch gleichwertige Zugänge zu Fernsehprogrammen vermieterseitig gestellt werden. Man muss als gesetzlicher Richter nur das redaktionelle Kriterium um ein technisches Qualitätskriterium ergänzen. Die KDG-Kampagne, gezielt die regionale Auswahl und technische Qualität zu beschränken, erscheint mir diesbezüglich besonders kurzsichtig.

    Die Einstellung der Kartellbehörde zu diesem Unternehmen dürfte es auch nicht befördert haben.

    Die Branche liebt wohl das Schießen auf das eigene Tor.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2013
  6. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

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    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    Kein Gericht wird einen eine Sat Schüssel zusprechen nur weil die ÖR Sender fehlen.

    Es gibt genügend andere Deutsche Sender die bei ein KNB vorhanden sind worüber man genügend Informationen über die geschehnisse der Welt erhalten kann.

    Die Grundversorgung ist nicht gefährdet.

    Die ÖR sollen sich auch mal darüber klar werden das die nicht mehr das Non Plus Ultra sind.

    Das man mit diesen Standart Programm nicht mehr so weiter machen kann.

    Das andere Sender oder andere Medienquellen dennen den Rang ablaufen.
    So sieht die Realität aus.

    Schau dir mal die Einschaltqouten von der Tagesschau vor 10 Jahren und heute an.
     
  7. Datenwiesel

    Datenwiesel Talk-König

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    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    Bis jetzt haben Gerichte die Interessenabwägung unter rein inhaltlichen Gesichtspunkten vorgenommen. Das ist richtig. Allerdings sind das Individualrechte, Einschaltquoten spielen als Relevanznachweis nur bedingt eine Rolle. Bereits da hakt es mittlerweile. Es muss nur ein Mieter aus einem Randbezirk von Berlin klagen, der noch ein Interesse in Brandenburg hat, z.B. weil da seine Datsche steht. Wie will er sich bei dem von seinem Berliner Vermieter angebotenen KDG-Anschluss, bei dem rbb Brandenburg von KDG demonstrativ ausgekabelt wird, informieren? Bei den RTL II-Nachrichten etwa?

    Gegenüber einem Eigentümer, der sich frei eine Sat-Schüssel montieren darf und alle Programme bei Bedarf in bester Qualität und prächtigem HDTV genießen darf, ist ein Mieter mit Zwangskabel doch in der Teilhabe mittlerweile deutlich eingeschränkt. Weil der vom Vermieter beauftragte Betreiber eigene Spielchen treibt. So etwas kommt nicht gut. Keine Teilhabe.

    Es gibt so verrückte Gerichtsurteile in anderen Angelegenheiten.
    Die Deutsche Bahn AG muss beispielsweise durch ein ganz aktuelles Kölner Verwaltungsgerichtsurteil jetzt jedem Kuhglockenbahnhof eine vollwertige Display- und Lautsprecheranlage zur Durchsage bahnüblicher Verspätungen spendieren, damit wirklich jeder Bahnreisende bestimmungsgemäß aufgeklärt werden kann - da wäre ich mir als Kabelnetzbetreiber in gar nichts mehr sicher.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2013
  8. r123

    r123 Guest

    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    Nein, es gibt hier im Forum genug kluge Leute, die nicht das Geschäftsmodell von HD+ unterstützen und das ist gut so!
     
  9. r123

    r123 Guest

    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    Besser als die privaten Sender ala RTL und Co. sind sie dennoch problemlos!
     
  10. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: KabelBW und HD (öffentliche)

    Weisst du mischobo, ich lehne mich gemütlich zurück und bin nun sogar dafür. :cool:

    Grund: Ich kann das UMKBW Kabel nun mit etwas Abstand betrachten.

    Die UMKBW Fernseh Buchse ist bei uns von dem Balkon weniger als einem Meter weg.

    Wir haben uns eine Zweite Fernseh Buchse geschaffen, die mit SatSignalen befeuert wird, die genau auf jenem Balkon abgefangen werden.

    Du sagst also auf dieser UMKBW Fs Buchse die ÖR HD was zusätzlich kosten sollen?

    Doch auf der Balkon Fs Buchse eine Meter weiter kosten die ÖR HD, in größerer Auswahl als bei UMKBW, nichts zusätzlich!

    Was meinst du was wir wählen werden?

    Und mit uns Tausende andere wenn es so kommt?

    Ich denke UMKBW soll mal machen :love::: Denn das wird ihren Tod beschleunigen. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2013