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Kabelanschluss weiter nutzen trotz Sat-Anlage des Vermieters ?

Dieses Thema im Forum "Digital TV für Einsteiger" wurde erstellt von Silverfox2018, 20. Juli 2018.

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  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Nichts anderes hab ich behauptet. Das Informationsinteresse einer Deutschen polnischer Abstammung kann ein anderes sein eines Deutschen deutscher Abstammung. Wer ein besonderes Informationsinteresse begründen kann, wird das auch durchsetzen können, nur nicht sein allgemeines Interesse ohne besondere Begründung an diesem oder jenem.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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  3. Medienmogul

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    @DVB-T2 HD: Doch. Du hast die alte Version aus den 80er Jahren aufgetischt, nämlich dass Ausländer gegenüber Deutschen bevorzugt werden.

    Wie ich in Beitrag 60 geschrieben habe:

    "Die Anforderungen an das Informationsbedürfnis dürfen nicht überspannt werden."

    Man sollte also schon eine Begründung liefern, warum der Empfang der gewünschten TV-Programme für einen persönlich wichtig ist - aber diese Begründung muss nicht besonders gut sein.

    Dass die Sache wichig ist, beweist der Interessent auch durcb die Tatsache, dass er bereit ist, einen größeren Geldbetrag in die Hand zu nehmen, um die Antenne VDE-konform durch einen Fachbetrieb bauen zu lassen. :cool:

    Der BGH hat wenig Interesse daran, Vorlage-Fälle für das Verfassungsgericht oder für den Europäischen Gerichtshof zu schaffen.

    Es ist relativ klar, dass die Diskriminisrung eines Deutschen ohne Migrationshintergrund rechtswidrig wäre.

    @Gorcon: Könntest du bitte zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof unterscheiden?

    Was du verlinkt hast, ist ein Statement eines Landgerichts.

    Richtig ist, dass es aus Karlsruhe seit neun Jahren kein neues Urteil gibt, das die Errungenschaften aus 207/04 und 10/09 zurück genommen hätte.

    Außerdem unterscheidet sich der von dir genannte Fall in wesentlichen Punkten: Das Landgericht hat behauptet, das Informationsinteresse könne auf andere Weise befriedigt werden, nämlich über Kabel- und Internet-Anschluss.

    Das trifft auf den BBC-Empfang nicht zu: Es gibt keine 12 BBC-Programme im Kabel, im Internet gibt es Geoblocking, und dein Screenshot war offensichtlich nicht von BBC 1 London.

    Weiterhin hat in dem von dir genannten Fall ein Türke seine Antenne in Eigenregie aufgebaut, obwohl er ja seit 2009 weiß, dass man genau das nicht tun sollte. Dass der Türke BGH-konform eine (2000 € teure) Dachantenne beantragt hätte, steht im von dir verlinkten Text nicht drin. Wahrscheinlich war ihm das zu teuer.

    Weiterhin sind religiös gefärbte Türksat-Programme für viele Richter ein rotes Tuch. Wörtlich steht in deinem Text, dass es um den "Empfang gesonderter Religionsprogramme" ging.

    Zum Teil strahlen diese Sender islamistische Propaganda in Reinkultur aus, so dass diese Sender durchaus geeignet sind, die Radikalisierung zu fördern. :mad:

    Muss man das unterstützen?

    Auch so etwas mag bei der Entscheidung eine Rolle gespielt haben.

    Nichts für ungut. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2018
  4. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Offensichtlich kennst du keine(n) Vermieter und Eigentümergemeinschaften, die sich gegen mietereigene Außenantennen jeder Art wehren. Ich kenne aus Verwandten- und Bekanntenkreis einige, die das trifft. Mach Ihnen hier doch keine falschen Hoffnungen!!! Es gibt aber auch Vermieter, die einen für Mieter ausreichenden TV-Empfang (über KabelTV, Sat-Kopstationen usw.) in jeder Mietwohnung zur Verfügung stellen und gleich im Mietvertra jedwedes anbringen einer Außenantenne durch Mieter untersagen. Andere Vermieter wiederum lassen die Anbringung mietereigener Außenantennen unter bestimmten Umständen (z.B. keine baulichen Veränderungen, Unauffälligkeit der Antenne u.ä.) zu. Wer meint, ein besonderes Interesse an bestimmten TV-Programmen zu haben, sollte sich vor dem Unterzeichnen eines Mietvertrages mit dem Vermieter darüber auseinandersetzen und nicht erst später. Kann natürlich sein, dass sich die Interessen während der Lebenszeit ändern und wenn da der Vermieter nicht „kulant“ ist, muss man sich eben eine andere Wohnung suchen. Das erspart viel Ärger (mit dem Vermieter) und Zeitaufwand dafür.
     
    Kapitaen52 gefällt das.
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