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Kabel-TV-Kosten: Bundesrat blockiert Abschaffung von Nebenkostenprivileg

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2021.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich schon.
    Kommt halt auf die Größe an.
    Eine Satantenne ist auch nie verboten. Aber eine Sichtbare Anbringung darf sehr wohl verboten werden, das gilt auch für Solarzellen oder DVB-T Antennen.
     
  2. mischobo

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    ... offensichtlich hast du den von mir verlinkten Artikel nicht gelesen.
    Und natürlich kann auf Balkon/Terrasses das Smartphone mittels Solarladegerät geladen werden, zumal solche Lösungen zumeist weder an der Bausubstanz angebracht noch mit dem Hausstromnetz nicht verbunden.
    Da diese Solarladegeräte nicht mit dem Stromnetz verbunden sind, müssen sie auch nicht bei der Bundesnetzagentur registriert werden.
    Anders Balkon-Solaranlagen:
    -> MaStR | Webhilfe
     
  3. Discone

    Discone Lexikon

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    Diese Vorschriften kenne ich schon seit vielen Jahren, eine Einspeisung von Strom in die durch einen Verteilnetzbetreiber versorgte Stromverteilung im Haus ist genehmigungspflichtig und dabei sind techn. Auflagen / Installationsrichtlinien zu beachten. Deswegen ja extra im Beitrag #110 von mir erwähnt "ohne Einspeisung in die Netzverteilung", das Solar-Panel könnte ja auch für einen Akku zum Beispiel zur Versorgung einer Balkon-Tischleuchte dienen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2021
  4. joegillis

    joegillis Board Ikone

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