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Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. Juni 2007.

  1. bta98

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    AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

    Genau DAGEGEN geht KDG ja vor! JEDES jeweilige Landesmediengesetz schreibt vor, welche Programme im jeweiligen Bundesland im analogen Kabel ZWINGEND verbreitet werden MÜSSEN; die sog. "Must-Carry"-Regelung! Und gerade diese, zudem bewährte, Regelung will KDG anfechten!

    Irgendwo haben die nicht mehr alle Tassen im Oberstübchen beisammen! :rolleyes:
     
  2. solid2000

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    AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

    Zwangsbelegung ist noch die letzte Bastion gegen das Gewinnstreben der KNBs. Fällt diese werden bestimmt sehr flott arte, 3sat usw. gegen 9 Live, HSE 24 usw ausgetauscht. Klasse.
     
  3. kyagi

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    AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

    Also in der Schweiz wollte cablecom vom Bund eine must-carry Liste.
    Sie verlangte vom Bund eine Liste von 25 Sendern.

    Der Bund entschied sich für

    Die 7 SRG Sender
    Jeweiliges Lokalprogramm
    Die 1. Programme der Nachbarländer
    arte
    3sat
    euronews
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

    Die KDG würde ihr Programmangebot ganz bestimmt nicht verbessern, abgesehen davon gelten in der Schweiz andere Gesetze.

    Richtig, was das Posting vor deinem angeht ist das die franz. Sender zum Großteil tatsächlich eingespeist werden könnten. Auch die niederländischen Sender könnten eingespeist werden - Netcologne wird das wohl nicht in einer rechtlichen Grauzone tun.
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

    ... bei der kompletten Zwangsbelegung entscheidet eine Behörde, was der Zuschuaer zu sehen hat und was nicht. Es spricht überhaupt nichts dagegen, das die gesetzlich vorgeschriebenen Programme weiterhin eingespeist werden müssen. Auch ist nichts dagegen einzuwenden, wenn das eine oder andere regionale Programm einen Must-Carry-Status erhält, sofern die Auflagen erfüllt werden.

    Aber warum braucht ein Programm wie QVC ein Must-Carry-Status ? Das ist doch ein Eingriff in den Wettbewerb mit anderen Teleshoppingsender und eigentlich ein Fall für's Kartellamt. Da ein Teleshopping-Programm im Kabel eingespeist werden muß, warum lässt man da den KNBs keine freie Hand, welchen sie einspeisen wollen.

    Aktuell werden hier in Bonn folgende Programme eingespeist (die neue Rangfolgeenscheidung unberücksichtigt, weil noch nicht umgesetzt):
    • Das Erste (gesetzlich vorgeschrieben)
    • ZDF (gesetzlich vorgeschrieben)
    • WDR Bonn (gesetzlich vorgeschrieben)
    • arte (gesetzlich vorgeschrieben)
    • Phoenix (gesetzlich vorgeschrieben)
    • KiKa (gesetzlich vorgeschrieben)
    • 3sat (gesetzlich vorgeschrieben)
    • RTL (von der LfM-NRW bestimmt)
    • RTL2 (von der LfM-NRW bestimmt)
    • Super RTL (von der LfM-NRW bestimmt)
    • Vox (von der LfM-NRW bestimmt)
    • Sat.1 (von der LfM-NRW bestimmt)
    • ProSieben (von der LfM-NRW bestimmt)
    • Kabel Eins (von der LfM-NRW bestimmt)
    • N24 (von der LfM-NRW bestimmt)
    • terranova (von der LfM-NRW bestimmt)
    • CNN (von der LfM-NRW bestimmt)
    • VIVA (von der LfM-NRW bestimmt)
    • Eurosport (von der LfM-NRW bestimmt)
    • NRW.TV ( (von der LfM-NRW als landesweites Programm bestimmt)
    • DMAX/Euronews (von der LfM-NRW bestimmt, weil NRW.TV nur 12 Stunden, Zeitpartagierung von DMAX und Euronews wurde ebenfalls von der LfM-NRW vorgegeben)
    • center.tv (von der LfM-NRW als regionales Programm bestimmt)
    • SWR Fernsehen RP (von der LfM-NRW als grenzüberschreitendes Programm bestimmt)
    • N-TV (von der LfM-NRW bestimmt)
    • QVC (von der LfM-NRW bestimmt)
    • Bayerisches Fernsehen (ohne Must-Carry-Status)
    • NDR Fernsehen (ohne Must-Carry-Status)
    • MDR Fernsehen (ohne Must-Carry-Status; zeitpartagiert mit KiKa)
    • Bloomberg TV (ohne Must-Carry-Status; zeitpartagiert mit arte)
    • TV5 monde Europe (ohne Must-Carry-Status)
    • DSF (hier ohne Must-Carry-Status, weil SWR Fernsehen RP als grenzüberschreitendes Programm eingespeist wird)
    • 1-2-3.tv (ohne Must-Carry-Status; zeitpartagiert mit 9Live)
    • 9Live (ohne Must-Carry-Status; zeitpartagiert mit 1-2-3.tv)
    • NBC Europe/Das Vierte (ohne Must-Carry-Status; Zeitpartagierung wird vom Programmveranstalter vorgenommen)
    • RTL Shop (ohne Must-Carry-Status; zeitpartagiert mit Euronews)
    • MTV (ohne Must-Carry-Status)
    • HSE24 (ohne Must-Carry-Status)
    • Tele 5 (ohne Must-Carry-Status)
    • Nick (ohne Must-Carry-Status)
    • BBC World (ohne Must-Carry-Status)
    • Sonnenklar TV (ohne Must-Carry-Status)
    ... das sind 16 Programme die ish bzw. unitymedia nach eigenem Ermessen einspeist. Klar, da sind auch Shoppingsender bei, aber warum werden 1-2-3.tv, RTL Shop, 9Live nur zeitpartagiert verbreitet und z.B. BBC World und TV5monde Europe haben einen 24-Stunden-Sendeplatz ? Was ist mit Tele5, Nick, MTV, DSF, Bloomberg, Bayerisches Fernsehen, NDR Fernsehen, MDR Fernsehen, DSF. Warum wurden die nicht schon längst aus dem Kabel verbannt ? Liegt es vielleicht daran, dass die Kabelkunden Sturm laufen würden, wenn z.B. das Bayerische Fernsehen aus dem analogen Kabel fliegt ? Warum hat ish DMAX mehr Programmzeit ermöglicht als vorgeschrieben. Die LfM-NRW hat vorgeschrieben, das DMAX mit Euronews zeitpartigiert wird. Warum partagiert ish Euronews mit RTL-Shop, wo sie das überhaupt nicht müssen ?

    Das die 7 gesetzlich bestimmten Programme (plus ggf. einen offenen Kanal) vorgeschrieben bleiben werden, dürfte klar sein. Aber alles darüberhinaus braucht keine Regulierung.
    Den Wettbwerb zwischen analogem Kabel und DVB-T wurde per Gesetz eingeschränkt, denn dank dem Landesmediengesetz NRW müssen die DVB-T-Programme ins Kabel eingespeist werden. So passiert es nicht, dass wegen dem einem oder anderem Programm auf DVB-T gewechselt wird.
    Wofür brauchen QVC, die RTL-Programme, die ProSiebenSat und andere unbedingt ein Must-Carry-Status ?

    Das ist die Regelung in NRW wo die Landesmedienanstalt neben den gesetzlichen Programmen 17 Kanäle bestimmten darf und der Rest vom Kabelnetzbetreiber im eigenen Ermessen belegt wird. Warum geht das nicht in Niedersachen ? Warum muß die NLM wirklich alle Programme diktieren ?
    Warum werden die Landesmediengesetz nicht in der Form geändert, dass dem Kabelnetzbetreiber die Sicherung der Meinungsvielfalt auferlegt wird und Verstöße angemessen geahndet werden ...
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

    ... grundsätzlich können alle Sender eingespeist werden, sofern zwischen Programmveranstalter ein Einspeisevertrag geschlossen wurde. Die belgischen Programme werden nicht eingespeist, weil die Belgier zuviel Kohle zur Abgeltung ihrer Urheberrechte haben wollten. Bei Unitymedia gibt es in einigen Region analog auch NED2 und wird in einigen Netzen, wie z.B. in Düsseldorf, sogar anstelle von Sonneklar TV eingespeist und das sogar ohne Must-Carry-Regelung. Bei Netcologne wird analog kein einziges niederländisches Programm ananlog verbreitet. Und so richtig flott in Sachen Must-Carry-Regelung ist Netcologne auch nicht, denn die hatten ein ganzes Jahr gebraucht bis sie das regionale Programm center.tv Rhein/Sieg eingespeist haben ...

    ... es geht hier nur um analog verbreitete Programme. Im digitalen Bereich gibt es keine Must-Carry-Regelung ...
     
  7. Johof

    Johof Silber Member

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    AW: Kabel: Streit um Zwangsbelegung beschäftigt EU-Gerichte

    Leider!