1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Juni 2012.

  1. Doc1

    Doc1 Board Ikone

    Registriert seit:
    27. Januar 2001
    Beiträge:
    3.872
    Zustimmungen:
    4.732
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    Dich zwingt ja Niemand zum Kabel. Über Sat hast Du alle Programme frei zur Verfügung.:winken:
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.567
    Zustimmungen:
    31.530
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    Doch es wird dann nicht noch teurer!
    Ich denke es passiert einfach garnichts. ;)
    Eben. Was andere Kabelanbieter können das sollte die KDG doch auch hinbekommen, bei der geht alles nur etwas langsamer und teurer.
     
  3. D-Box user

    D-Box user Institution

    Registriert seit:
    4. Juni 2005
    Beiträge:
    17.091
    Zustimmungen:
    4.958
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    Oh doch, wenn du zur Miete wohnst, die geltende deutsche Rechtssprechung und dein Vermieter bzw. der Haus-/Wohnungseigentümer. Der kann dir verbieten eine Schüssel anzubringen, wenn ein Kabelanschluss verfügbar ist. Das ist auch schon in div. Urteilen bestätigt worden.
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.567
    Zustimmungen:
    31.530
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    Anzubringen und Aufzustellen ist ein großer Unterschied! letzteres kann kein Gericht verbieten.
     
  5. D-Box user

    D-Box user Institution

    Registriert seit:
    4. Juni 2005
    Beiträge:
    17.091
    Zustimmungen:
    4.958
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    Aber auch nur wenn du gewisse Dinge beachtest. Mußt du zum Beispiel für die Kabel durch einen Fensterrahmen oder die Wand bohren ist das Beschädigung fremden Eigentums, dann mußt du damit rechnen wenn du mal ausziehst für diesen Schaden aufkommen zu müssen.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    156.567
    Zustimmungen:
    31.530
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    Richtig, man kann aber auch so Bohren das so was hinterher niemand sieht (wenn er nicht gerade Fensterbauer ist).
     
  7. deepmac1

    deepmac1 Silber Member

    Registriert seit:
    14. September 2004
    Beiträge:
    913
    Zustimmungen:
    17
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Pioneer Kuro 37 V
    Dbox2 @ YUV an Yamaha RX-V 1800(Scalierung mit ABt 1030 auf 1080p)
    Technisat digit-k für Conaxprogramme(NASN)
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    man muss überhaupt erstmal auf der richtigen Seite wohnen, mit "Nord" beide Zimmer ist da nichts gewonnen:winken:

    Und umziehen für Sat?

    Heutzutage bei den Immobilienblasenentwicklungen ist man froh, überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu finden!
     
  8. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

    Registriert seit:
    6. März 2009
    Beiträge:
    3.047
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    Gorcon, etwas Falsches wird nicht dadurch richtiger, dass du es wiederholst. :p

    Laß uns bitte die verschiedenen Aspekte von Sat-Einzel- und Gemeinschafts-Empfang, vom Umstieg von Kabel auf Sat und zur Wahrscheinlichkeit einer tatsächlichen ÖR-Abschaltung im Kabel in aller Ruhe beleuchten:

    1. ob es mietrechtlich ("Antennenklausel") einen Unterschied zwischen "angebrachten" oder "aufgestellten" Antennen gibt, hat der BGH bewußt offen gelassen.

    Würdest du das jetzt bitte akzeptieren? Das ist seit 5 Jahren Fakt, nahzulesen in der PDF-Datei zu VIII ZR 207/04, wurde oft genug zitiert. Falls du es nicht kennst mach eine erweiterte Suche Dateityp = PDF und Wörter = VIII 207/04, du findest die Volltext-Version sofort. Siehe Seite 5 unten, Randzeichen 10.

    2. Auch bei "mobilen" Balkonantennen findet eine einzelfallbezogene Güterabwägung zwischen den beteiligten Grundrechten statt. Nachzulesen a.a.O., Seite 6, Randzeichen 12.

    3. Dabei prüft das Gericht anhand von Fotos, welche optische Beeinträchtigung von der Antenne ausgeht.

    4. Welche Grundrechtsverletzung der Mieter geltend macht - also was der Zweck der Antenne ist - spielt ebenfalls eine Rolle.

    5. Wenn die Antenne auf dem Balkon weithin sichtbar ist oder anderweitig zu sehr stört und das Gericht glaubt, dass diese optische Beeinträchtigung schwerer wiegt als eine Beschränkung der Informationsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzex, dann kann das freie, "mobile" Aufstellen einer Antenne auf dem Balkon bei vorhandenem Breitband-Kabelanschluß nach bisheriger Rechtsprechung sehr wohl verboten werden. Ob das europarechtlicher Überprüfung standhält, wissen wir nicht: es ist noch kein Schüsselfreund vor den EuGH gezogen und zwar aus folgendem Grund:

    6. Seit 2009 haben wir ein BGH Urteil dass solche Antennen auf dem Dach installiert werden dürfen: V ZR 10/09. Bei nachvollziehbarem Bezug auf Artikel 5 GG müssen die übrigen Wohnungseigentümer (bzw. der Vermieter) den Empfang der (nur) per Satellit ausgestrahlten Programme ermöglichen. Beweis: Seite 5, 1. Satz, Randzeichen 11. Weiter im Originaltext des BGH:

    "Die Abwägung führt dazu, dass die Beklagte verlangen kann, dass die übrigen Wohnungseigentümer der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach des Hauses oder in dessen Dachbereich zustimmen."

    Wichtiger Satz, großer Siegeszug für alle Schüsselfreunde. :love:

    Geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 13.11.2009, also seit knapp 3 Jahren.

    7. Wem sein Grundrecht auf Informationsfreiheit so viel Wert ist, dass er dafür eine Dachmontage (auf eigene Kosten) bezahlt, bekommt seine individuelle Antenne in aller Regel genehmigt. Wir haben hierzu ein Urteil des Landgerichts Berlin, dass die Anforderungen an die Begründung des Intetesses an einer Schüssel nicht überspannt werden dürfen. Weiterhin kommt hier das gesamte Europarecht mit dem Verbot einer Behinderung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs ins Spiel.

    8. Seit 2009 ist hier kein einziger Fall bekannt wo eine vernünftig begründete Dachantenne abgelehnt worden wäre. Es scheint mir ein Trend zu sein, dass die Gerichte den Zankapfel Sat-Antenne auf dem Balkon dadurch entschärfen, dass sie eine Dachmontage - für beide Seiten - für zumutbar halten.

    9. Richtig ist also, dass zumindest die finanziell besser gestellten Kabel-Kunden nicht zwangsverkabelt sind, weil sie das Recht haben, für eine Investition von 1000 bis 2000 € auf Sat-Empfang umzusteigen.

    10. In der Praxis macht das aber kaum jemand.

    11. Zwangsverkabelt ist z. B. ein Hartz IV Empfänger der objektiv keine 1000 € für eine Dachantenne hat, dafür eine Wohnung mit Nordbalkon.

    12. Die Sat-Versorgung ist sinnvoll und billig, um nicht verkabelte Dörfer und Gemeinden zu erreichen.

    13. Dass die Sat-Signale auch verkabelte Häuser erreichen, ist ein Nebeneffekt, genauso wie dass ich hier den MDR bekomme, obwohl ich an den WDR zahle.

    14. Wenn UPC und KD die öffentlich-rechtlichen Sender rausschmeißen, ist es eine Angelegenheit zwischen Hausbesitzer und Mieter zu klären, ob und zu welchen Konditionen auf Sat umgestiegen wird. Bisher ist es ja so, dass die Wohnungseigentümer Bundesgenossen der KNBs sind und Sat-Antennen nicht mögen. Wenn aber der Vermieter nach BGH-Rechtsprechung ohnehin verpflichtet ist, eine Dachantenne zu dulden - warum nicht gleich eine Gemeinschaftsantenne errichten?

    15. Sat-Gemeinschaftsantennen in 1-Kabel-Technik übertragen bis zu 27 Transponder in Baumstruktur dank eines Polytron Umsetzers der keine 1000 € kostet. Selbst mit Erdung liegt so eine Gemeinschaftsantenne unter 3000 €

    16. Die Kabel-Firmen wären ja super bescheuert wenn sie den Hauseigentümern einen Grund geben würden, auf billige Sat-Gemeinschaftsantennen umzusteigen. Der aktuelle Polytron-Umsetzer und vergleichbare Produkte von Schwaiger und Technisat sind noch nicht so ganz lange auf dem Markt. Dass brauchbare Sat-Gemeinschaftsantennen so billig geworden sind, ist der Fortschritt der Technik.

    17. Dass die einmalige Investition von 3000 € billiger kommt als monatliche Kabel-Kosten ist klar. Mit dem Polytron-Umsetzer kann man die vorhandene Verkabelung weiter nutzen. Eine Gemeinschaftsantenne für 27 Transponder ist also genau 1050 € teurer als eine einzelne Antenne.

    18. Aus diesen Gründen wird kein KNB es wagen, die ÖR raus zu schmeißen und sich das Wasser abzugraben bzw. die KNB haben mit Sicherheit kein Interesse daran, den Ast abzusägen auf dem sie sitzen. :p

    19. Das ganze Geheule der KNB sind nur leere Drohungen. Die KNB wollen halt gerne Geld scheffeln und versuchen es.

    20. Leider lassen sich hier viele User vor den Karren der KNB spannen. Das ist ganz schade denn die KNB wollen nur abzocken, handeln aber nicht wirklich kundenfreundlich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2012
  9. StefanG

    StefanG Wasserfall

    Registriert seit:
    14. September 2004
    Beiträge:
    7.845
    Zustimmungen:
    52
    Punkte für Erfolge:
    58
  10. StefanG

    StefanG Wasserfall

    Registriert seit:
    14. September 2004
    Beiträge:
    7.845
    Zustimmungen:
    52
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Kabel-Streit: Netzbetreiber setzen weiterhin auf Einigung

    Und was machen jene wenn es keinerlei ÖR mehr bei UMKBW & Co. gibt?

    Ich denke auch jener hat das Grundrecht die von ihm bezahlten (und im Verhältnis zu seinen Einkommensverhältnis) teuere Rundfunkshaushaltsabgabe über den Erstverbreitungsweg der ÖR, welcher nunmal Astra ist, zu erhalten.

    Selbst dann, wenn in seiner vom Staat zwischenfinanzierten Mietwohnungsaussenwand vier Löcher angebracht werden müssen.