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Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Juni 2012.

  1. tonino85

    tonino85 Foren-Gott

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

    Ich verspüre den Drang Homer Simpsons zu zitieren. :D
     
  2. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

    Die Aufforderung des Kartellamtes an ARD und ZDF, getrennt vorzugehen, ist falsch. Denn schließlich hat der Kabelnetzbetreiber auf seinem Gebiet jeweils ein Monopol. Oder kann sich jemand in seiner Wohnung einen aus zehn Kabelnetzbetreibern frei auswählen? Ein gemeinsames Voirgehen von ARD und ZDF ist also mehr als gerechtfertigt. Notfalls halte ich es auch für völlig legitim, dass sich dieser Allianz auch die Privatsender anschließen. Nur so kann man den Monopolisten, der sich als solcher nicht vermeiden lässt, zum Einlenken bewegen.
     
  3. UltimaT!V

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

    Mancher Kunde schein es aber auch nicht zu merken, sonst wären die HD+Zahlen nicht so erschreckend hoch. Es gibt eben für alle und alles einen Markt.

    Wenn man Bergluft in Dosen bekäme, selbst die würden einige kaufen. :LOL:
     
  4. Solaris5

    Solaris5 Senior Member

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

    Sehe ich auch so.

    Komisch dass das Kartellamt zu den beiden Monopolen im Kabel nichts gesagt hat, weil diese ihre Monopolstellung ausnutzen und die Sender nicht einspeisen.
     
  5. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF


    "Die Kabelkonzerne hielten dagegen, dass auch die Öffentlich-Rechtlichen dank Werbung und GEZ-Gebühren doppelt bezahlt würden."

    Typischer Schwachsinn oder absichtlicher Blödsinn den die Kabelanbieter hier wieder verlauten lassen, ganz einfach aus dem Grund das ohne die Werbung die GEZ-Gebühren teurer würden da die ö.r. Sender nicht gewinnorientiert arbeiten.

    Im Kabel hingegen zahlt man irgendwie immer doppelt und dreifach

    Private Sender im Supermarkt, mit der Kabelgebühr und dann nochmal extra pro Empfangsgerät wenn man sie digital schauen will.

    Hier streiten sich 2 Seiten mit vollkommen verpeilten Argumenten denn die ö.r. Sender kassieren auch von Kabelkunden die gleiche GEZ Gebühr wie von den SAT Zuschauern oder sind die damit einverstanden das Kabelzuschauer einen Nachlass bei der GEZ erhalten weil sie die Einspeisegebühren der ö.r. Sender mit der Kabelgebühr übernehmen müssen ?
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF


    Btw :

    Was ist aus dem gemeinsamen Vorgehen der RTL Gruppe und der PRO 7 Gruppe bei der HD+ Plattform geworden ?

    Die läßt man munter gemeinsam dort agieren und in einem gemeinsamen Paket Geld einsacken , trotz Free TV Status .

    Man sollte zumindest den Sendern verbieten zu behaupten das sie auf dieser Plattform Free TV sind.

    Ebenso gestattet das BKartA den beiden großen Privatsendergruppen nach der Sinnlosverschlüsselung bei Unity.media weiterhin ihr Programm zu verschlüsseln und unterstützt somit aktiv die Einführung der nächsten Grundverschlüsselung.
    Auch im Kabel erlaubt man diesen Sendergruppen in einem gemeinsamen Pay TV Paket ihr Unwesen zu treiben!

    Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen !

    Und noch dazu eine Begründung die keineswegs der Wahrheit entspricht wie ich oben verdeutlicht habe !

    Du meinst sicher wegen dem Must Carry Status.

    Aber wie sieht es damit aus wenn jemand dafür nicht zahlt ?

    Ich kann mir nicht vorstellen das der dann noch Gültigkeit hat , alle Sender mit diesem Status wären ja sonst bescheuert wenn sie Einspeisegebühren zahlen würden.
    Gut gekontert mit komplett falschen Argumenten ?:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2012
  7. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

    Weil es billiger ist als wenn sie die aussperren .
    Was hat aber jetzt der ö.r. SAT Empfang mit dem Thema hier zu tun ?

    Und was sagst du dazu das sie sogar Sendern wie RTL GELD dafür bezahlen das sie deren Sender einspeisen dürfen und ihre eigenen Kunden mit Restriktionen mälträtieren und diese dafür auch noch pro Empfangsgerät bezahlen müssen ?

    Die HD Sender der ö.r. Sender könnte man OHNE Zusatzkosten und OHNE Restriktionen sehen, auf jedem Gerät was man zuhause nutzt und dafür wollen die ö.r. Sender nicht auch noch wie RTL extra bezahlt werden !
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Juni 2012
  8. Mangels

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

    Nee, eher wegen der Sicherstellung der gesetzlichen Grundversorgung.
     
  9. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

    Die ist doch weiterhin gegeben solange sie digital unverschlüsselt drin sind ?
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel-Streit: Bundeskartellamt gegen Vorgehen von ARD und ZDF

    ... bei der Kabelverbreitung werden ARD und ZDF mittelbar an den Umsätzen der Kabelnetzbetreiber beteiligt. Der Standardsatz beträgt 6% vom Umsatz bzw. 5,5% Umsatz wenn der KNB keine Einspeiseentgelte in Rechnung stellt. Der Mindestbemessungsatz beträgt 5 € pro Kunde und Monat.
    Die ÖR-Programme werden keinesfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.
    Diese Kosten tragen indirekt die GEZ-Zahler.
    Bei der Verbreitung via Sat und DVB-T tragen ARD und ZDF anstandslos die entstehenden Kosten.
    Bei DVB-T kommt noch hinzu, dass die ARD gleichzeitig Infrastrukturbetreiber ist.

    Die KNB kassieren nicht doppelt ab, sondern die Verbreitungskosten werden zum Einen den Sendern und zum anderen den Kabelkunden in Rechnung gestellt. Wenn die Sender ihren Teil nicht mehr zahlen, werden diese Kosten vom Kabelkunden übernommen werden müssen.

    Sollten ARD und ZDF wider Erwarten Erfolg haben, wären RTL & Co. die lachenden Dritten. Rundfunkstaatsvertrag und Telekommunikationsgesetz machen's möglich und damit können RTL & Co ihre Erträge steigern ohne dafür großartig einen Finger krumm gemacht zu haben.