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Kabel kaputt und soll Giga TV/Internet weiter zalhen

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von mass, 1. Februar 2018.

  1. pedi

    pedi Talk-König

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    ja habe ich.
    verstehs aber immer noch nicht.
    warum wurde er gezwungen, das ganze paket zu nehmen?
     
  2. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Dann ist eindeutig die Hausverwaltung für den KabelTV-Anschluss der Mieter verantwortlich und der KabelTV-Anbieter nur für den Hausanschluss, wenn die Hausverwaltung es nicht anders mit dem KabelTV-Anbieter vertraglich geregelt hat.

    Sofort die Hausverwaltung mit Fristsetzung (genau bis zum Datum) zur Beseitung der Störung des KabelTV-Anschlusses schriftlich auffordern usw. (siehe weiter oben).
     
  3. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    Das wurde er nicht, aber er wird "gezwungen" den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit zu erfüllen.
     
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Vermutlich geht es um einen Mieter, der eine Eigentumswohnung gemietet hat...
    Richtig?
    Wenn dem so ist und Empfangsprobleme gegeben sind, ist für den Mieter nicht die Hausverwaltung zuständig, sondern der Vermieter.
    Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann ua die Miete bis zu 10% gekürzt werden.
     
    Medienmogul gefällt das.
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Daß das der Fall ist, erzählt mass uns hier doch schon seit Jahren in allen möglichen Threads.
     
  6. pedi

    pedi Talk-König

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    ja habe ich.
    verstehs aber immer noch nicht.
    warum wurde er gezwungen, das ganze paket zu nehmen?
    ok.
    lesen tut sich vom TE allerdings sehr missverständlich. liest sich so, als er gezwungen worden, das ganze paket zu nehmen.
     
  7. mass

    mass Board Ikone

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    Er hat sich überrumpeln lassen ,
    bei uns ist die Hausverklebung übrigens auch nicht die Beste diese stammt noch aus Analog TV Zeiten darüber wollte Vodafone Kabel hier schnelles Internet und Telefon und Play TV bei mir schalten was ich Dankend ablehnte,
    Frequenzen ab 700 MHz lässt hier das Alte Hausnetz nicht mehr durch,
    es funktioniert zwar TV schauen aber um so höher die Frequenz wird desto schlechter wird das Signal, Dmax HD z,.b kannst Du hier über Kabel nicht schauen wenn man Abo hat weil die Frequenz bei ca. 800 mhz ist ,
    auch bei uns ist die HW zuständig und es wird nichts erneuert .
    Es muss doch für so was eine Gesetzliche Reglung geben kann doch nicht angehen das jeder zum Anwalt rennen muss der Geld kostet und weiter zahlen muss , mir ist das mit Kabel z.z hier egal, Kabel wird hier generell nicht mehr genutzt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2018
  8. pedi

    pedi Talk-König

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    das ist natürlich nicht schön.
    hier klappt alles einwandfrei.
    TV, Telefon und das 400Mbit-Internet.
     
    jfbraves gefällt das.
  9. mass

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    Darum geht es ja nicht ,
    Vodafone Kabel zieht fleißig mit aggressiv Werbung los will viel schnelles Internet und Abo Giga TV verkaufen, der ein oder andere Kunde macht das dann , der Kunde kann es oft aber so nicht nutzen weil die Bremse das Nadelöhr oft die Hausverkabelung ist oder so wie in diesem Fall ein komplett Ausfall .

    Vodafone Kabel kommt dann mit dem Argument das im Keller an liegt schnelles DSL, wir wohnen Alle nicht im Keller mit unserem TV und PC:eek: ,
    Ausfälle wie in diesen Fall sehr Veraltet Hausanlage das kaum was geht
    haben sehr viele in Mehrfamilien Häusern nicht nur hier,
    Vodafone Kabel schickt Techniker los der kuckt am Übergabe Punkt Keller und sag alles ok geht dann wieder, der Kunde kann selber zusehen,
    die Online Rechnung kommt pünktlich und die Abbuchung vom Konto .

    Man muss wohl an Vodafone weiter zalhen was meine Eingangsfrage hier war, sicherlich kann man sich auch schnelles Internet VDSL/Telefon über Festnetz besorgen, TV über DVB T2, Sat was der Bewohner jetzt auch vor hat, will aber nicht doppelt zalhen ,
    bei seinem Anruf gestern bei Vodafone 3 x hin und her Verbunden dann wurde aufgelegt .
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2018
  10. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Die gestzliche Reglung ist da ziemlich eindeutig und gefestigt:

    Wenn der KabelTV-Anschluss ein Ausstatungsmerkmal einer Wohnung ist, ist der Wohnungseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft für die Nutzbarkeit des KabelTV-Anschlusses verantwortlich, wenn es vertraglich nicht anders geregelt ist. Die Verantwortung kann auch an eine Verwaltung übertragen werden. Das sind in solchen Fällen dann die Ansprechpartner bei Störungen des KabelTV-Anschlusses, wenn der KabelTV-Anbieter den Hausanschluss störungsfrei versorgt.