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Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von lagpot, 25. August 2005.

  1. anovi

    anovi Gold Member

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Tja, da fehlt ne' Partei, die mal entsprechendes im Programm stehen hat...:D
     
  2. TEN

    TEN Senior Member

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    Die Mär vom Verbieten und Verklagen - aber woraus denn?!

    Ist doch bereits wirklich in aller Ausführlichkeit durchgekaut: :eek: In a nutshell...:
    Anderen etwas verbieten kann man in einem freien Land nur auf einer rechtlichen Grundlage.
    Das (Urheberrechts-)Gesetz sagt nun aber gerade (insoweit völlig eindeutig und unbestritten!), daß die Sendeunternehmen eben nicht unter allen Umständen eine Einspeisung verbieten können, sondern ganz im Gegenteil regelmäßig zu deren Lizenzierung verpflichtet sind.

    Daß die großen Kabelgesellschaften bzw. deren Verbände diese "Keule" nicht zum Einsatz gebracht haben, so lange sie möglicherweise von einer gemeinsamen "PayTV-only"-Zukunft mit den Privatsendern träumten und ihre Kunden mangels Abwanderungsmöglichkeiten (Receiverpreise, früher oft streng gehandhabtes Schüsselverbot, fehlendes DVB-T-Angebot) noch hinhalten konnten, ist ein anderes Kapitel: das ist schlicht und ergreifend (nur!) die Praxis, die keinen Schluß gegen die (immer noch ganz reale!) Rechtslage (="Plan B" für den "Ernstfall" des Scheiterns von Verhandlungen) zulässt.
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Nein jeder sender darf durchaus selbst entscheiden ob er irgendwo eingespeist wird oder nicht.

    Genauso kann pro7 etc eine digitale einspeisung untersagen.

    Außer die LMA kommt auf die idee und regelt das digitale Fernsehen auch.

    Wieso müssen kleinere Netzbetreiber wohl die sender wieder entfernen und auch noch dafür bezahlen?
    Wenn es rechtlich falsch ist hätte ich schon längst als KNB geklagt. vor allem als kleiner KNB der dafür nun bezahlen muss :rolleyes:

    Und falls es dich interessiert die Verhandlungen sind schon gescheitert. und gibt immer noch keine Klage ...
     
  4. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    So einfach ist das mit dem Recht haben nicht, das kann selbst wenn man im Recht ist den Ruin bedeuten - vorallem wenn der Gegner deutlich mehr Finanzen hat.
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Ich denke beides kann den Ruin bedeuten.
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Die Idee mit dem "technischen Problem" ist keine schlechte. Da werden aus versehen die beiden SAT-Transponder durchgeschleift.

    Allerdings ist ja unser ProSieben-Bild bereits digital abgegriffen, wird nur analog im Kabel übertragen. Das "beste" beider Welten - Artefakte + Fische :eek:
     
  7. TEN

    TEN Senior Member

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    Re^2: Die Mär vom Verbieten und Verklagen - aber woraus denn?!

    Wo steht das? Das Gegenteil steht jedenfalls in §§ 87 Absatz 5 in Verbindung mit 20b UrhG.
    "must-carry"-Regelungen haben damit nichts zu tun: sie beziehen sich doch gerade auf den umgekehrten Fall, daß eine Kabelgesellschaft zu wenige verfügbare Programmplätze hat.
    Weil sie nicht z.B. als Versorger von vielleicht lediglich "ein paar hundert Hütten" nun quasi stellvertretend für die Branchenriesen selbst die finanzielle und personelle Bürde einer solchen Auseinandersetzung tragen wollen (oder einfach auch nur: können)?! Wie ebenfalls bereits ausgeführt:
    Dazu passen Deine Ausführungen nicht wirklich:
    Kein Wunder. Als Netzbetreiber musst Du nach der Rechtslage ja auch auf gar nichts klagen, sondern nur ein angemessenes Angebot abgeben, um mit der Einspeisung beginnen zu können. Wenn die Verwertungsgesellschaft der Sendeunternehmen mehr herausschlagen will, müsste sie Dich verklagen - wird das aber in aller Regel lassen, weil


    1. es Zuschauerproteste hagelt (und vor allem auch die Werbekunden Druck machen), sobald eine einmal aufgenommene Einspeisung wesentlicher Programme beendet werden soll, und
    2. sie einen solchen Prozeß mit einiger Wahrscheinlichkeit verliert, da Du ihr Deinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages entgegenhalten könntest - und damit eben einen schon seit ein paar Jahrtausenden anerkannten Rechtsgrundsatz, der es verbietet, einzuklagen, was man sofort zurückgewähren müsste.
    "It's law, Jim; you just don't seem to know it." SCNR... :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. August 2005
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    KOmm werf weiterhin mit deinen paragraphen etc rum die realität sieht anders aus. Punkt.
     
  9. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Was ihr hier macht, ist Sturm im Wasserglas. Über 90% der dt. Kabelhaushalte interessieren sich derzeit nicht fürs digitale Kabel - warum auch.

    @hopper: was machen die ? Nehmen das digitale Signal und speisen es analog ins Kabel ?
    Kann man sich das überhaupt noch anschauen? Kabelzuschauer beweisen eine enorme Toleranz, das muss man sagen.
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    §1 Alle hier nicht aufgeführten Paragraphen sind in BaWü ungültig
    §2 Alle analogen Programme müssen digital eingespeist werden
    §3 Weigerungen sind zu ignorieren
    §4 Verbote sind zu ignorieren