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Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von lagpot, 25. August 2005.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Artefakte + Fische :D *just kidding*
     
  2. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Ich habe so was nicht behauptet.
    Ich gucke ÖR gar nicht.
    Ich wollte eingentlich ja auch schreiben, dass RTL&Co. nur Leute brauchen, die auch Unterhaltung sehen möchten(Big Brother, Stefan Raab usw.). Für Filme und Serien gibt es bessere Möglichkeiten. Da muss man sich keine Werbung antun und Unterbrechungen im Film/Serie selbst.
    Auf Unterhaltung auf RTL&Co. stehe ich nicht. Für nicht sind Sender wie Discovery Channel Unterhaltungssender.
    Deswegen brauche ich RTL&Co. sowie ARD/ZDF überhaupt nicht.
     
  3. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Viel Spass dann bei dem schlechten Ton.
    ORF1 sendet ja bei Stereo nur mit lumpigen 160 kbit/s.
    Ich hatte eine DVDAufnahme so bekommen und sie gleich wieder gelöscht. Könnte man sich nicht antun.:(

    Gruß Gorcon
     
  4. TEN

    TEN Senior Member

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    Re^8: Die Mär vom Verbieten und Verklagen - aber woraus denn?!

    Das ergibt sich daraus eben noch nicht. Eine Abmahnung bedeutet in solchen Fällen auch nur, daß die Verwertungsgesellschaft der Sender die Auffassung vertritt: "Sie dürfen nicht eingespeist werden wenn der Sender es nicht will" - und in der Regel zwei Dinge verlangt:

    1. die Unterzeichnung eines Lizenzvertrages oder einer Unterlassungserklärung
    2. die Erstattung ihrer Kosten für das Anwaltsschreiben
    Der erste oder sogar beide Ansprüche können der Verwertungsgesellschaft unter Umständen zustehen und damit (ganz oder teilweise) zu Recht erhoben sein - oder eben auch nicht.
    Wer z.B. eine (wirksame) Unterlassungserklärung unterzeichnet, darf jedenfalls dadurch dann den Sender nicht mehr einspeisen - aber nicht unbedingt, weil es so im Gesetz stehen würde (wie gesagt, das spricht ja eher für die gegenteilige Auffassung), sondern weil er sich dann zu dieser Unterlassung gegenüber der Verwertungsgesellschaft unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe verpflichtet hat - statt es darauf ankommen zu lassen, ob sie ihn wirklich

    1. verklagt (was nach bereits begonnener Einspeisung gerade gegenüber einer großen Kabelgesellschaft für die Sendeunternehmen schon aus PR-Gründen ausgesprochen töricht sein kann - vor allem, wenn ihre Verwertungsgesellschaft so nicht die Lizenzierung, sondern die Unterlassung der Kabelweitersendung erzwingen will) und
    2. obsiegt (was sehr zweifelhaft sein kann, weil ein Gericht seine Entscheidung eben nicht darauf stützen darf, daß "laut DF-Forum" ein bestimmter Privatsender z.B. auch bei "Sebastian2, Captain_Grauhaar und Schüsselmann" vielleicht noch nie per DVB-C zu empfangen war - sondern nur auf die rechtliche Frage, ob sich das Sendeunternehmen bzw. seine Verwertungsgesellschaft auf eine Anspruchsgrundlage berufen kann, die dazu berechtigt, dies weiterhin zu verhindern - und ob deren Voraussetzungen erfüllt sind, ohne daß derartigen Ansprüchen Einreden des Kabelnetzbetreibers entgegenstehen).
    Wer auf der einen oder anderen Seite vor Gericht steht, dem wird spätestens dann nur die Rechtslage (und eben nicht irgendeine "real existierende Senderbelegung") sehr real vorkommen - das könnte vielleicht einfach daran liegen, daß sie es ist. :winken:
    Weshalb manche diese Fragen doch lieber durch eigenartige New-Age-Expeditionen in die Metaphysik (oder irgendsowas) klären wollen, wird wohl ewig ein Rätsel bleiben. :eek:
     
  5. wonko

    wonko Senior Member

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Nein, in dieser Absolutheit kann man das eben nicht sagen - denn das ist ja gerade der Knackpunkt.

    Vielleicht trägt folgendes zur Erhellung bei:
    In der Pressemitteilung des Kabelverbandes heißt es (wenn man das pathetische Gerede über das Recht des Bürgers usw. usf. überliest), dass die Sender "mit dem Scheinargument des Eigentumsrechts an ihrem Sendesignal" eine digitale Einspeisung verweigern.

    Da man grundsätzlich Eigentum i.S.d. BGB aber nur an körperlichen Gegenständen haben kann und nicht an so etwas wie einem Sendesignal, kommt an dieser Stelle das Urheberrecht ins Spiel. Das Urheberrecht dient grob gesagt dem Schutz "bestimmter kultureller Geistesschöpfungen" und regelt u.a. auch die wirtschaftlichen Interessen des Urhebers daran. Das Sendesignal ist also hier das "geistige Eigentum" (übrigens ein höchst umstrittener Begriff) des Senders, auf das er sozusagen "das Copyright hat".

    Und hier sind u.a. die bereits zitierten Vorschriften § 20b Abs. 1 Satz 1 und § 87 Abs. 5 UrhG maßgeblich.
    Vereinfacht gesagt statuiert § 87 Abs. 5 einen Kontrahierungszwang, d. h. einen Vertragsabschlußzwang zwischen Sendeunternehmen und Kabelunternehmen, wenn das Sendeunternehmen sein Signal über das Kabelunternehmen verbreitet; m. a. W.: Wird also das Sendesignal von RTL im Kabelnetz von KabelBW verbreitet, müssen KabelBW und RTL bzw. die Rechteverwertungsgesellschaft VG Media, an die RTL die Verwertungsrechte abgetreten hat, einen Vetrag über die Höhe der Urheberrechtsabgaben schließen. Der Vertrag soll im Sinne des § 20b Abs. 1 Satz 1 abgeschlossen werden, d.h. das Sendesignal "darf" nur zeitgleich, unverändert und vollständig weiterübertragen werden. Das Angebot auf Vertragsschluss darf nur dann nicht angenommen werden, wenn ein sachlich rechtfertigender Grund besteht.

    So, und an dieser Stelle sind nun RTL & Co der Meinung, dass die bisher im Wege des Kontrahierungszwanges getroffenen Verträge über die Kabelweitersendung nur die analoge Weitersendung betrifft - in realiter betreffen die bis dato geschlossenen Verträge auch nur die analoge Weitersendung.

    Die zu klärende Frage ist also, ob die vertraglich vereinbarte Beschränkung auf den analogen Verbreitungsweg wirksam ist, d.h. ob sie vom Urheberrecht so gewollt ist oder nicht. Hier gibt es nun wiederrum verschiedene Ansatzpunkte und Auffassungen, getreu dem Motto "zwei Juristen, drei Meinungen." Argumentiert wird z.B. mit dem Grundsatz der Technologieneutralität des Urhebrechts. Genauers dazu findet man weiter oben im Thread bei den Ausführungen von TEN.

    Und nochmal zur Klarstellung: Diese ganze Urheberrechtsthematik hat nichts mit etwaigen "Must-Carry-Regelungen" der jeweiligen Landesmedienanstalten zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. August 2005
  6. Terranus

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Ihr dürft immer eine Sache nicht vergessen: Die Kabelkonzerne wollen zusätzlich Geld für die digitale Weiterleitung. Darum geht es ja auch. Würde es nur darum gehen, die Sender "einfach so" mit einzuspeisen, sähe das Ganze wieder anders aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Sender dazu zwingen kann, mehr Geld zu zahlen, nur weil es jetzt die Digitaltechnik gibt.
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    KabelBW verlangt kein Geld. siehste da eine private sendeanstalt von den beiden großen konzernen?
     
  8. anovi

    anovi Gold Member

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    Alle FreeTV-Programme sollten in den normalen Kabel-Gebühren drin sein. Egal, ob nun analog oder digital ! Dann braucht man auch nix zusätzlich zu verschlüsseln...:LOL:
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    KabelBW will weder eine Grundverschlüsselung, noch zusätzliches Geld für die bereits analog eingespeisten Programme bei digitaler Einspeisung. Dennoch ist denen die Einspeisung der Privaten von den Privaten untersagt worden.

    Interessante Tatsache, denn die Privaten wollen ja schließlich keine Grundverschlüsselung ihrer Programme. Also irgendjemand der beiden Kontrahenten sagt nicht die Wahrheit. Und wenn ich mir meine FreeTV-Liste anschaue mit ORF etc. denke ich zu wissen, wer der beiden es ist.
     
  10. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kabel: Einspeisung von RTL & Co. in weite Ferne gerückt

    KabelBW verlangt sowohl vom sender und von den Kunden kein zusätzliches Geld für digitales Fernsehen...