1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabel-Einspeisegebühren: Niederlage für Öffentlich-Rechtliche

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2017.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.117
    Zustimmungen:
    4.865
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Das Problem ist dadurch entstanden dass uralte Verträge welche die ÖR noch mit der Deutschen Bundespost abgeschlossen hatte unverändert u. ohne ausreichende zusätzliche Regelungen in die Privatwirtschaft übernommen wurden.
    Für das TV-Kabelnetz war mal die Bundespost zuständig, also in Staatsbesitz, dieses wurde allerdings in den 1990er Jahren privatisiert u. in den Besitz privater Unternehmen übergeben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2017
  2. D-r-a-g-o-n

    D-r-a-g-o-n Platin Member

    Registriert seit:
    14. Oktober 2007
    Beiträge:
    2.030
    Zustimmungen:
    99
    Punkte für Erfolge:
    58
    In diesem Verfahren gab es aber schon eine Revision. ;)
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.117
    Zustimmungen:
    4.865
    Punkte für Erfolge:
    213
    Es ist doch die Frage ob die Einspeisverpflichtung (Must Carry) überhaupt noch existiert. Soweit mir bekannt gibt es diese in den meisten Bundesländern nur für die Verbreitung der TV-Programme in analoger Form.
    Bedeutet: Ist die Analogabschaltung im TV-Kabel vollzogen gibt es keine Einspeiseverpflichtung mehr.

    Zudem belegt ein TV-Programm digital in HD heute im Kabel nur ca. 1 MHz Bandbreite. Bedeutet: Es können 7 bis 8-mal soviele TV-Programme verbreitet werden im Vergleich zu analog.
    Mit der Analogabschaltung werden an die 150 MHz Bandbreite frei.

    Die ÖR belegen – nach der Analoganschaltung – mit deren TV-Programmen keine umfangreiche Bandbreite mehr im TV-Kabel.
    Zumal die ÖR bereits seit 2013 keine analoge Verbreitung der eigenen TV-Programme mehr fordern, bzw. Wert darauf legen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2017
  4. deekey777

    deekey777 Board Ikone

    Registriert seit:
    25. Januar 2005
    Beiträge:
    3.755
    Zustimmungen:
    1.098
    Punkte für Erfolge:
    163
    Korrigier mich, aber im Gesetz steht nicht, dass ein Urteil nur einmal mit Revision angegriffen werden kann.
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Nein, natürlich nicht, darum klagt z. B. der NDR auch nicht auf analoge Weiterverbreitung im Kabel (und das sogar außerhalb seines Sendegebietes): NDR klagt sich ins analoge Kabel zurück - LfM geht in Berufung :rolleyes:
     
    mischobo gefällt das.
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.117
    Zustimmungen:
    4.865
    Punkte für Erfolge:
    213
    Ich verbessere meine Aussage; die ÖR mit Ausnahme des NDR bestehen auf keine Verbreitung der TV-Programme in analoger Form in Kabelnetzen.
     
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.030
    Zustimmungen:
    3.457
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... natürlich müssen die jeweiligen Rundfunkanstalten den Einspeisevertrag kündigen. Die ARD ist kein Programmveranstalter und kann deshalb keine Einspeiseverträge abschliessen.
    Für die Verbreitung der ARD-Gemeinschaftsprogramme sind die jeweiligen Landesrundfunkanstalten der entpsrechenden Bundesländer zuständig.
    Für landesfremde Dritte ist die entsprechende Landesrundfunkanstalt zuständig.

    Die KEF spielt hier überhaupt keine Rolle ...
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    21.117
    Zustimmungen:
    4.865
    Punkte für Erfolge:
    213
    Die KEF erstellt die Ausgabenpläne für die ARD-Landesrundfunkanstalten. Der Einfachheit halber haben KEF u. die Ministerpräsidenten der Länder einen einheitlichen Termin für die Einstellung der Zahlung der Einspeisegebühren beschlossen u. zwar zum Ende der Vertragslaufzeit.

    Die Rundfunkpolitik spielt hier eine gewichtige Rolle.
     
    b-zare gefällt das.
  9. topolino3

    topolino3 Guest

    Wir müssen alle Rundfunkgebühren bezahlen.
    Niemand bestellt etwas und alle bekommen geliefert.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

    Registriert seit:
    4. April 2002
    Beiträge:
    28.438
    Zustimmungen:
    11.019
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Nö.

    Die ÖR bzw. dessen Auftraggeber, der Staat, haben die Einspeisung in die großen Kabelnetze bestellt (verpflichtend vorgeschrieben), ergo müssen sie dafür zahlen.