1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kabel-Einspeisegebühren: Niederlage für Öffentlich-Rechtliche

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2017.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    20.232
    Zustimmungen:
    4.139
    Punkte für Erfolge:
    213
    Anzeige
    Mag ja sein dass die ÖR keinen Bedarf angemeldet haben, aber das wurde letztendlich von der KEF u. der Politik abgesegnet.
    Und soweit mir bekannt wäre es für die einzelnen ARD-Landesanstalten u. das ZDF rechtlich schwierig gewesen den Vertrag zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu kündigen, da dieser ja verbindlich für alle zu einem festen Termin ausgelaufen ist.
    Da mir die sonstigen Vertragsklauseln nicht bekannt sind kann ich über die weiteren Konditonen des Einspeisevertrages nur spekulieren; ich meine ob dieser dann automatisch für eine bestimmte Zeitspanne weiter gelaufen wäre.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

    Registriert seit:
    10. Juli 2004
    Beiträge:
    20.232
    Zustimmungen:
    4.139
    Punkte für Erfolge:
    213
    Findet hier überhaupt Kartellrecht Anwendungen bei den ÖR?
    Sind einzelnen ARD-Landesrundfunkanstalten und das ZDF denn marktrechtlich Konkurrenten?
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2017
  3. chrissaso780

    chrissaso780 Wasserfall

    Registriert seit:
    10. Januar 2008
    Beiträge:
    7.682
    Zustimmungen:
    147
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    Technisat Cabelstar HD2 inc. AC Modul
    Ja offensichtlich.
    Sonst hätte das Gericht nicht so geurteilt.

    Da´die Dritten Programme mittlerweile überall Empfangbar sind sehe ich auch hier ein Wettbewerb nicht nur gegen die Privaten sondern auch untereinander als gegeben.

    Ob die ÖR jemals wieder Geld bezahlen oder nicht, das Thema ist für den Ottonormal Verbraucher durch.
    So viele Jahre wo die KNB schon kein Geld bekommen.
     
  4. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

    Registriert seit:
    30. September 2012
    Beiträge:
    3.925
    Zustimmungen:
    2.234
    Punkte für Erfolge:
    163
    BBC One Scotland auf 11023 H 23000 2/3 ist bei mir in der Region auch ein frei empfangbares Programm, genau wie das Papstfernsehen auf 12476 H 29900 3/4 und Kanal A auf 11039 H 4800 2/3. Was ist denn jetzt der Unterschied zwischen BBC One Scotland, dem Papstfersehen, Kanal A und rbb HD? :confused:

    Warum soll rbb HD ins Kabel eingespeist werden, BBC One Scotland, das Papstfernsehen und Kanal A aber nicht? Ich persönlich finde den kombinierten Informations- und Unterhaltungswert der drei Fernsehprogramme auf dem BBC One Scotland-Transponder wesentlich höher als den Nutzen der drei Fernsehprogramme auf dem rbb HD-Transponder. :cool:

    Und selbst wenn alle deine Wünsche in Erfüllung gingen und selbst wenn Unitymedia das Fernseh-Kabel verschenken würde, dann wäre das Unitymedia-Kabel für mich trotzdem vollkommen nutzlos. :p

    Weil ich mir nun mal angewöhnt habe, jeden Werktag um 23 Uhr BBC One Scotland einzuschalten und mich ca. 15 Min. lang über das Weltgeschehen zu informieren. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht, dass ich das Recht habe, mich aus allgemein zugänglichen Quellen frei und ungehindert zu informieren. Genau das tue ich.

    Ich schlalte meine Dreambox ein, tippe "1" oder "2" auf meiner Fernbedienung ein und bekomme die gewünschte Nachrichtensendung. Diese Sendung gibt es nicht im Unitymedia-Kabel. Unitymedia hat auch kein Sky News, kein i24 News, kein Daystar, kein CNC World, kein Vox Africa, kein BET, kein NDTV 24, kein TVP Info und kein San Marino TV. Was soll ich mit dem ollen Unitymedia-Kabel? Die Sender, die ich sehen will, sind da nicht drauf.

    Und das waren jetzt nur einige wenige unverschlüsselte Informationssender. Von den verschlüsselten Sendern, die ich regelmäßig einschalte, will ich gar nicht erst anfangen. Beispielsweise möchte ich Game of Thrones im linearen Fernsehen mit Untertiteln anschauen und restriktionsfrei aufnehmen. Das kann der Unitymedia-Kabelkunde einfach nur vergessen. Obwohl der entsprechende Free-TV-Sender, auf dem Game of Thrones ohne Abonnement und mit Untertiteln ausgestrahlt wird, pausenlos Werbung für Produkte aus dem Liberty-Global-Konzern (Unitymedia-Mutterkonzern) zeigt.

    Verrückte Welt. Als Unitymedia-Kabelkunde hat man in Sachen Programm-Auswahl einfach nur die Arschkarte gezogen. :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2017
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.205
    Zustimmungen:
    3.030
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... das Bundeskartellamt hat nicht ohne Grund schon ein Verfahren gegen die ÖR eingeleitet, bevor die ÖR die Verträge mit den Kabelnetzbetreiber gekündigt haben.

    Im Bundeskartellamt - Tätigeitsbericht 2011/2012 ist u.a. zu lesen:
    Und was beispielsweise die Kündigung der Verträge mit Unitymedia betrifft ein Auszug aus der veröffentlichten Urteilsbegründung LG Köln Az. 90 O 86/12 (hier Absatz 23)
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

    Registriert seit:
    8. Mai 2002
    Beiträge:
    32.371
    Zustimmungen:
    11.044
    Punkte für Erfolge:
    273
    Bei Unitymedia brauchen sie eigentlich sowieso neue Verträge.... die Frage ist dann überhaupt unter welchen Bedinungen ARD und ZDF diese ändern können ohne Kartellprobleme. Denn analog ist ja weggefallen, und das macht den Löwenanteil bei den Kosten aus.

    Letztlich fehlt es an gesetzlich eindeutigen Bestimmungen, daher diese obskuren Urteile...

    Jedenfalls muss es ja möglich sein, diese Verträge zu kündigen.
     
    TV_WW gefällt das.
  7. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.205
    Zustimmungen:
    3.030
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
    BBC Scotland One in deutschen Kabelnetzen kannst du vergessen. Sollte das Programm in ein Kabelnetz eingespeist werden, wird der entsprechende Kabelanbieter von der BBC verklagt. Die BBC lässt nur in Belgien und den Niederlanden eine Kabelweiterverbreitung zu. In den anderen (EU-)Ländernstimmt die BBC der Kabelweiterverbreitung nicht zu und setzt das bei Zuwiderhandlung auch gerichtlich durch ...
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    28.205
    Zustimmungen:
    3.030
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... in dem sie z.B. nicht im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung kündigen???

    Da der Kartellsenat am OLG Düsseldorfer die Kündigung für unzulässig erklärt hat, gehe ich davon aus, dass die jeweiligen Rundfunkanstalten zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einspeiseverträge wieder kündigen werden.
    Damit werden die Streitigkeiten in Bezug auf Zahlung von Einspeiseentgelte nicht beendet sein ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2017
    D-r-a-g-o-n gefällt das.
  9. b-zare

    b-zare Gold Member

    Registriert seit:
    3. Januar 2003
    Beiträge:
    1.220
    Zustimmungen:
    224
    Punkte für Erfolge:
    73
    Technisches Equipment:
    VU+Duo², VU+zero, Vu+zero4k, ua.
    Im Schweizer Kabel gibt es auch BCC (oder ORF...), dort darf alles landesweit verbreitet werden, was in irgend ein Futzel des Landes (unverschlüsselt) einstrahlt, sei es über DVBT (ORF HD aus Südtirol) oder Sat...
     
  10. BurnStar

    BurnStar Board Ikone

    Registriert seit:
    21. Dezember 2005
    Beiträge:
    4.733
    Zustimmungen:
    811
    Punkte für Erfolge:
    123
    Das Urteil ist Rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.