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Kabel-Einspeisegebühren: Niederlage für Öffentlich-Rechtliche

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2017.

  1. whitman

    whitman Wasserfall

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    Ich dachte Aufgrund Deines Posts mehr an die Einnahmen, aber das kann man natürlich auch weiter sehen, wie Du es richtig schreibst.

    Bezüglich der Kabel, die meisten wurden ja noch von der Bundespost verlegt. Erneuert haben die meisten KNB die Zuführungen und Kernkomponenten, wobei dies meist eher in Richtung Internet passiert ist. Gehört das dann dazu? Oder?
     
  2. Pete Melman

    Pete Melman Foren-Gott

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    AVR: Marantz Cinema 60
    CD: Atoll CD100
    Line Drive: Musical Fidelity X10-D
    Cass: Alpine AL65 (modifiziert)
    Dreher: Transrotor Hydraulic mit Ortofon 2M Red an SME 3009
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    Fernbedienung: Harmony 950 + Hub mit
    Tablet: Samsung SM-T510 und
    Smartphone: LG V40 mit internem 32bit DAC/Amp (2V) ESS Sabre.
    Poco F6 Pro
    Du vergißst aber auch den Service und die Instandhaltung.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Siehe § 52b RSTV: es gibt auch eine Einspeiseverpflichtung in digitaler Form.

    Davon sind nach § 52b Abs. 1 Nr. 1a) sämtliche öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme von ARD und ZDF erfasst, mit Ausnahme von ARD-alpha (ist kein zur bundesweiten Verbreitung bestimmtes Programm sondern ein zweiter Kanal des BR). Hinsichtlich der dritten Programme gilt die Verpflichtung aber nur in einer Regionalversion.
     
  4. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Ganz einfach ÖR Pflichtprogramme (ARD,ZDF,Drittes,Phoenix,arte,One,Neo,Info,Tagesschau24,KIKA,3Sat,Hörfunk der LRA und DLR) müssen kostenlos verbreitet werden, Fremde Dritte und hier gehört auch BR Alpha außerhalb bayerns dazu müssen zahlen und das ganze schön in ein Gesetz verpacken und fertig.
     
  5. b-zare

    b-zare Gold Member

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    Der Sender BR α wurde vergangenes Jahr "internationalisiert" und nennt sich seitdem ARD α.
     
  6. TV_WW

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    Ok, da hätte ich wohl besser nochmal einen Blick in den RStV werfen sollen. :confused:
     
  7. NFS

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    Da würden sich die Kabelnetzbetreiber doch den eigenen Ast absägen!
     
  8. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Nein, diese Vorgaben muss der Gesetzgeber machen.
     
  9. E.M.

    E.M. Gold Member

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    BC als IPTV mit festen, immer belegten Frequenzen ist die Lösung. Dem Programm ist es egal, ob es aus dem TV-Pop oder der CMTS kommt. Der Kunde merkt es bestenfalls an den Latenzzeiten.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... nicht ganz. Unter dem von dir genannten Prargraphen steht nur, dass die Plattformbetreiber sicherzustellen haben, dass ausreichend Kapazitäten für die Einspeisung der Programme von u.a. den ÖR.
    Für RTL und Sat.1 mit Regionalfenster, Regional- und Lokalsender sowie offene Kanäle gelten übrigens exakt die gleichen Bestimmungen ...
     
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