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Kabel-Einspeisegebühren: Niederlage für Öffentlich-Rechtliche

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juli 2017.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das ist doch alles eine Frage der rechtlichen Festlegung. Wenn es die Vorschrift oder eine vertragliche Regelung dazu gibt dass die Datenströme 1:1, also bitidentisch, weiter geleitet werden müssen u. die einzelnen TV-Anbieter die Inhalte kodieren sehe ich keine Probleme.
    Ich gehe mal davon aus dass es SES Astra bei der Sat-Übertragung vertraglich nicht erlaubt wurde die Bild- und Tonqualität eigenmächtig zu verschlechtern; obwohl es dem Sat-Betreiber durchaus möglich wäre dies zu tun.
    Da dürfte es klare Vorgaben zur Übertragungsqualität geben.
    Weshalb sollte das bei IPTV nicht genauso geregelt werden? Bislang spielt IPTV noch keine bedeutende Rolle.
    Rein technisch betrachtet wäre die Übertragung über Breitbanddatennetze nämlich preisgünstiger,
    und der Betreiber verlangen – zumindest meines Wissens nach – keine Einspeisegebühren von den TV-Anbietern. In den Backbones wird nur ein kleiner prozentualer Anteil der zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität durch IPTV belegt.
    Die Übertragung von TV-Programmen ist dort lediglich eine Mitbenutzung einer ohnehin vorhandenen Infrastruktur.
    Ob sich Einspeisegebühren rechtlich betrachtet nachträglich durchsetzen lassen bezweifle ich.

    Ich bin bei meinen Überlegungen von dem Fakt ausgegangen dass wirtschaftlich unrentable Übertragungswege abgeschaltet werden.
    So wurden z.B. in der Vergangenheit Lang- und Mittelwellen-Radiosender in Deutschland abgeschaltet weil es zu wenig Zuhörer gab,
    bei der Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 werden ebenfalle eine Handvoll an Sende-Standorten nicht auf DVB-T2 umgestellt, v.a. in Gebieten mit einer sehr geringen Nutzerzahl von terrestrischem TV-Empfang.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Juli 2017
  2. NFS

    NFS Institution

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    erhöhte Gefahr einer Gleichschaltung und damit fehlender Kapazitäten
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... es geht um die WDR Lokalzeiten, für die grundsätzlich keine zusätzlichen Kapazitäten benötigt werden. Beispielsweise über Sat geht das auch. Für die WDR-Lokalzeiten nutzt man dort die SD-Versionen.
    Eine erhöhte Gefahr für eine Gleichschaltung sehe ich dabei nicht.

    Die Landesrundfunkanstalten sind auch Infrastrukturbetreiber. Würden man sich auf den staatlichen Auftrag konzentrieren und nur die für das jeweilige Bundesland gesetzlich bestimmten Programme terrestrisch verbreiten, könnte man die Kapazitäten für ein Multiplex an Media Broadcast vermieten. Damit würden die jeweiligen Landesrundfunakanstalten über zusätzliche Einnahmen verfügen ...
     
  4. Gorcon

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    Ob das wirklich so ist wenn man 100% darauf setzt und damit die Server entsprechend Aufrüsten müsste ist fraglich. ;)
     
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  5. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Weshalb Server aufrüsten? Es gibt schliesslich einen Unterschied zwischen (echtem) IPTV und OTT-Streaming.
    Bei IPTV wird IP-Multicast genutzt u. die Serverlast ist vollkommen unabhängig von der Anzahl der Zuschauer.
     
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  6. whitman

    whitman Wasserfall

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    Warum sollte das Geld für das Kabel in Deutschland bleiben? Dahinter stehen internationale Firmen.
     
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  7. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    Sofern ein Gesetz ARD/ZDF nicht dazu verpflichtet dort verfügbar zu sein, könnte man sich natürlich vom Kabel verabschieden.

    Man braucht es ja auch nicht mehr, da Sat, DVB-T2 und IPTV ganz Deutschland abdecken.

    Das Problem ist ja auch, dass die Kosten noch steigen würden, denn es gibt neben UM und KDG Vodafone noch unzählige weitere KNB in Deutschland.

    Außerdem stellt sich dann natürlich die Frage, warum muss ich als Kunde noch für ARD/ZDF zahlen, wenn dafür schon meine Gebühren verwendet werden.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Nun ja, die allgemeine Einspeiseverpflichtung (Must-Carry) gibt es nur für die Verbreitung von TV-Programmen in analoger Form.
    Nach der Analogabschaltung im Kabel hängt es davon ab welche Landesmedienanstalt eine Einspeiseverpflichtung für TV-Programme in digitaler Form festgeschrieben hat.

    Ohne neue Verträge oder Änderung der Einspeisevorschriften endet die Einspeiseverpflichtung in den meisten Bundesländern mit der Analogabschaltung in TV-Kabel.
    (Kleine Ausnahme besteht noch für den UKW-Hörfunk im Kabel.)
     
  9. FilmFan

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    Klar, es kommen regelmäßig französische Arbeiter extra nach Deutschland, um hier das Kabel zu verlegen und zu warten, und diese zahlen ihre Steuern und Abgaben nur in Frankreich. :rolleyes:

    Und die verlegten Kabel nehmen die Firmen natürlich mit, wenn sie irgendwann Deutschland verlassen sollten.
     
  10. FilmFan

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    Nicht wirklich.

    Nicht wirklich, eine Rechnung dazu habe ich ja schon oben aufgemacht.

    So ist das halt bei Milchmädchenrechnungen.