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Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. August 2012.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... wie kommen denn die Sender auf Sat, vor allem Programmvernastalter mit nur ein oder zwei Programmen ?
    Klar, die vermögenden großen Sendergruppen wie beispielsweise ARD, ZDF, RTL und ProSiebenSat.1 mieten komplette Transponder, können eigene Multiplexe erstellen und verfügen über einen eigenen (ggf. über Tochterunternehmen) Uplink.
    Bei kleinen Sender sieht das anders aus. Hier erfolgt das Multiplexing durch APS oder Media Broadcast, wobei die Programme entsprechend zugeführt werden müssen.

    Und so nebenbei gemerkt: es gibt auch Programme, die bislang ihren Weg auf Sat nicht gefunden haben ...
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... es ist eigentlich heutzutage nicht unüblich, dass Supermärkte von Herstellern Kohle kassieren, damit deren Produkte verkaufsfördernd positiniert werden. Insbesondere die Regale in Augenhöhe sind von den Hersteller heiss begehrt ...
     
  3. Doc1

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Für die paar Kabelanschlüsse, die es in Bayern gibt, ist es doch ein Lacher vor Gericht zu ziehen. Die Kabelmafia zeigt damit wie Realitätsfremd sie ist. :LOL:
     
  4. liebe_jung

    liebe_jung Foren-Gott

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Ich denke mal das hat nichts mit der Anzahl der Kabelanschlüsse sondern damit daß die KDG ihren Sitz in München hat! :winken:
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Die KNBs würden dann gratis arbeiten? Was passiert denn mit den Kabelgebühren?
     
  6. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Das sind Sat-Betreiber?
     
  7. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Ist eher eine Information was DVB-C in NRW konkret ist.

    Daraus ein Einspeiseschutz auf alle Zeiten abzuleiten ist schon etwas gewagt.

    Immerhin wird HD der ÖR DasErste und ZDF erwähnt.

    Leider nicht die neuen HD der ÖR.

    Evtl. ist oben dieser Satz gemeint.

    Die Auflagen in § 52 Rundfunkstaatsvertrag sind hier im Vollzitat.

    Eine schwäche hat dieser §52:

    Denn 'das jeweilige Land gesetzlich bestimmten Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschließlich seiner Programmbouquets zur Verfügung stehen...die technischen Übertragungskapazitäten nach Nummern 1 und 2 im Verhältnis zu anderen digitalen Kanälen technisch gleichwertig sind' wird nicht Näher definiert welche der digitalen Auflösungen gemeint ist.

    So hängt das in der Luft.

    Zum Glück fehlt auch der Hinweis das die öffentlich-rechtlichen analog im Kabel sein müsssen, so das durchaus die öffentlich-rechtlichen analog im Kabel abgeschaltet werden können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. August 2012
  8. Mangels

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    Humax 1000C
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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    @StefanG

    Könntest du deinen letzten Beitrag evtl. noch einmal überarbeiten.
    Um ehrlich zu sein : Die ganzen Klammern machen mich ziemlich nervös beim Versuch das so zu lesen, dass ich es auch verstehe.
    Nichts für ungut!
     
  9. Harmonia

    Harmonia Silber Member

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    Oh Schreck, wenn das hier unter must carry zu verstehen ist, siehts für Berlin noch düsterer aus als für bspw. NRW.
    Aber auch kein einziges Sterbenswörtchen über HD.

    "Beschluss nach § 41 Abs. 1 Satz 2 MStV
    über die Belegung der Kanäle
    im Berliner Kabelnetz der Kabel Deutschland GmbH
    durch die Netzbetreiber
    Beschluss des Medienrates vom 10. Oktober 2007
    in der Fassung des Beschlusses des Medienrates vom 13. November 2009

    2. Vorgaben für die Kanalbelegung nach §§ 41 Abs. 1 Satz 3, 40 MStV:
    a. Die folgenden Programme sind vorrangig zu verbreiten:
    ARD (§ 40 I 1 i.V.m. §§ 3, 4 MStV)
    rbb mit Berliner Abendschau (§ 40 I 1 i.V.m. §§ 3, 4 MStV)
    ZDF (§ 40 I 1 i.V.m. §§ 3, 4 MStV)
    arte (§ 40 I 1 MStV)
    3sat (§ 40 I 1 MStV)
    Phoenix (§ 40 I 1 MStV)
    Kinderkanal (§ 40 I 1 MStV)
    TV.Berlin (§§ 40 I 2, 23 MStV)
    Offener Kanal (§§ 40 I 2, 42 MStV)
    Mischkanal (§§ 40 I 2, 43 MStV)
    (Sendezeiten: Mo-Fr. 17-0.00, Sa. 12.00 - 0.00, So. 9.00 - 0.00 Uhr)
    b. Weiter wird die Einräumung der Spielräume gemäß §§ 41 Abs. 1 Satz 3,
    40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MStV mit der Vorgabe verbunden, dass die Programme
    BBC World
    CNN
    TV 5
    zu verbreiten sind. Der Medienrat erachtet diese Programme aus Vielfaltsgründen
    für die Hauptstadt für besonders wichtig, zugleich sieht er bei diesen Programmen
    eine erhöhte Gefahr, dass sie im Falle einer Belegung durch die Netzbetreiber aus
    Wirtschaftlichkeitserwägungen - die nicht zu den gesetzlichen Kanalbelegungskriterien
    zählen - in der Verbreitung beschnitten werden."


    http://www.mabb.de/fileadmin/user_upload/Kanalbelegung_Berlin-Spielräume_13.11.2009.pdf
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht

    ... die ARD kann man nicht verklagen:
    (Quelle)
    Aus dem Grund muß die KDG gegen jede Landesrundfunakanstalt klagen.
    Evtl. zieht die KDG die Landesrundfunkanstalten in alphabetischer Reihenfolge vor Gericht ...