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Kabel Deutschland wirft HR und BR-alpha aus analogem Netz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Juni 2014.

  1. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: Kabel Deutschland wirft HR und BR-alpha aus analogem Netz

    Werden wir mal konkret.

    Lügde ist Landkreis Lippe.
    Lügde ist aber am Netz Hameln angeschlossen.

    Hameln hat keinen WDR mehr analog.
    Somit auch Lügde...
     
  2. Hugo Armani

    Hugo Armani Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland wirft HR und BR-alpha aus analogem Netz

    Gibts eigentlich noch Fratzenbuch und Zwitscher freie Seiten?
     
  3. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland wirft HR und BR-alpha aus analogem Netz

    Ah, ja. Danke.
    So ein Mist aber auch, auf sein angestammtes Drittes verzichten zu müssen. Gabs da kein Gemecker?
    Schönen Feiertag
    Reinhold
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland wirft HR und BR-alpha aus analogem Netz

    ... WDR Fernsehen ist in NRW ein gesetzlich bestimmtes Programm, das jeder in NRW aktive Kabelnetzbetreiber analog einspeisen muss (sofern Analog-TV grundsätzlich noch angeboten wird).
    Betroffenen Haushalte sollten sich bei der LfM-NRW beschweren -> beschwerde@lfm-nrw.de
     
  5. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland wirft HR und BR-alpha aus analogem Netz

    ... naja, das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
    In beispielsweise NRW bedarf die Umwidmung von analogen zu digitalen Kanäle der Zustimmung der LfM-NRW. Dieser Verwaltungsakt ist gebührenpflichtig. Derzeit gilt das für alle analogen Kanäle. Mit der bevorstehenden Änderung des Landesmediengestz NRW wird dieses Verfahren auf die mit Must-Carry-Programmen belgten Kanäle beschränkt.
    Kanäle, die nicht mit Must Carry-Programmen belegt sind, können Kabelnetzbetreiber in NRW nach "Lust und Laune" digitalisieren. Sie brauchen dann nur noch die LfM-NRW von entsprechenden Änderungen in Kenntnis setzen.

    In beispielsweise Hessen hat die LPR-Hessen in der Kanalbelegungssatzung genau geregelt, welche Kanäle wie genutzt werden dürfen. Insbesondere im Hyperband gibt es diverse Kanäle, die die in Hessen tätigen Kabelnetzbetreiber erlaubt, die Kanäle nach eigenem Ermessen analog oder digital zu nutzen. Bei diesen Kanälen besteht lediglich eine Informationspflicht. Es fallen hier auch keine Verwaltungsgebühren.

    In beispielsweise Baden-Würrtemberg wird das im Rahmen der Nutzungsplanverordnung geregelt. Hier können die UHF-Kanäle bis einschl. Kanal 60 wahlweise analog oder digital genutzt werden. Es besteht auch hier ein Inforamtionsplficht gegenüber der LFK Baden-Württemberg.