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Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von cinemaster, 24. Januar 2010.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    ... was ist schon zukunftsicher ? Wer einen BluRay-Player der ersten Generationen gekauft hat, dem kann es heute passieren, dass er die eine oder andere BluRay damit nicht mehr nutzen kann.

    BTW: bei digitalen PCTV-Karten ist MPEG4 eigentlich kein Problem. Auch mit alten PCTV-Karten mit integriertem MPEG2-Decoder kann MPEG4 genutzt werden, sofern auf dem PC ein entsprechender Codec installiert ist ...
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    ... wenn du so argumentierst, dürfen die ÖR auch nichts an Astra zahlen.
    Außerdem macht das die ARD auch nicht anders. Die ARD verfügt über ein terrestrisches Sendernetzwerk. Wer über diese ARD-Sender senden möchten, muß dafür zahlen. Letztendlich kassiert die ARD vom ZDF und von den Privatesender Entgelte für die Weiterverbreitung.

    Davon abgesehen ist die Berechnung von Einspeiseentgelte üblich und nicht nur bei der KDG und ist auch nicht nur auf die Betreiber der Ex-Telekom-Kabelnetze beschränkt. Auch viele andere Kabelnetzbetreiber, wie beispielsweise Primacom/TC und die meisten "kommunalen"-Kabelnetzbetreiber berechnen Einspeiseentgelte. Es gibt hier natürlich die eine oder andere Ausnahme, die sich in erster Linie aber auf GGA veschränken.
    Da die Höhe der Einspeiseentgelte von der Anzahl der erreichbaren und versorgten Haushalte und auch vom Umfang des Kabelnetzes abhängig ist, variiert die Hohe der Entgelte pro Haushalte.
    Gem. den Bestimmungen von Rundfunkstaatsvertrag und Telekommunikationsgesetz besteht für die Kabelnetzbetreiber ausreichend Spielraum bei der Gestaltung der Einspeiseentgelte. Hier greift die Bundesnetzagentur auch nicht regulierend ein. Wenn natürlich gegen die Bestimmungen des TKG verstößen wird, ist es natürlich Aufgabe der Bundesnetzagenutr, die zur Verfolgung und zu Ahnden.

    Bei Kabel BW, Kabel Deutschland und Unitymedia hat die Bundesnetzagenutr in diversen Regulierungsverfügungen festgestellt, dass es sich bei diesen Unternehmen um Unternehmen mit beträchtlicher Martkmacht handelt und hierfür gelten deutliche strengere Bestimmungen, die auch von der Bundesnetzagentur überwacht werden.

    Unitymedia hatte in der Vergangenheit schon Ärger mit der Bundesnetzagentur bekommen, weil sie Sender ohne Berechnung von Einspeiseentgelte weiterverbreitet haben. Das waren beispielsweise die Sender Bibel TV und TW1. Beide Sender wurden daraufhin aus dem Basis-Paket entfernt und in das Bonuspaket aufgenommen wurde. Da die Programme nur freigeschaltet werden, wenn irgendein Pay-TV-Paket beauftragt wird, handelt es sich dem dem Bonus-Paket umd eine Pay-TV-Paket. Bibel TV hat einen Großspender gefunden und damit die geforderten Einspeiseentgelt können. Damit konnte das Programm wieder im Basis-Angebot eingespeist werden.
    Da TW1 weiterhin keine Einspeiseentgelte zahlt, wird das Programme weiterhin im Bonuspaket angeboten.
    In Bdaen Württemberg hat Kabel BW den Sender vor die Entscheidung gestellt entweder Einspeiseentgelte oder Ausspeisung. Der Sender hat sich für letzteres entschieden.

    Aber in einem Punkt stimme ich mit dir überein: die Gesetze sollten so geändert werden, dass auch die großen Kabelnetzbetreiber mehr Spielraum haben, denn die Überregulierung auf dem deutschen TV-Markt behindert den Fortschritt.
    Außerdem verhindert die Regulierung die Entstehung von Wettbewerben, denn für die abertausenden NE4-Netzbetreiber in Deutschland ist es bequemer und weniger kostenaufwändig das Signal statt über eigene Empfangstationen von einem NE3-Netzbetreiber bezieht.
    Könnten die NE3-Netzbetreiber die Signalzulieferungsentgelte frei gestalten und würden die Preise erhöhen, dürfte es für viele NE4-Netzbetreiber attraktiver sein, eine eigene Infrastruktur aufzubauen ...
     
  3. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Hier vergleichst Du Äpfel mit birnen. Zumal die Hardwarekosten eines Sateliten wohl kaum mit den eines Umsetzers vergleichbar sind.
    Aber nicht für die HD Sender!!!
     
  4. Robert Schlabbach

    Robert Schlabbach Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Komisch, Kabel Deutschland scheint das gar nicht zu wissen, denn ich habe in deren Äusserungen nirgends einen Hinweis gelesen, dass die aufgrund der Gesetzeslage nicht die ÖR HD-Sender ohne zusätzliche Einspeiseentgelte übernehmen können. Warum sagen die das denn nicht?

    Demnach ist also die Übertragung der Leichtathletik-WM in HD letzten Sommer bei KD widerrechtlich erfolgt? Hat die Bundesnetzagentur bereits Schritte diesbezüglich unternommen?

    Und dann frage ich mich, weshalb die diversen Politiker von Grünen und SPD, welche sich über die fehlende Einspeisung beschwerten, nicht eine mangelhafte Gesetzeslage anprangerten, sondern stattdessen einzig Kabel Deutschland ermahnten, zu einer Einigung zu kommen? Nach Deiner Darstellung kann KD ja gar nichts dafür, und die Spielräume lägen einzig beim Gesetzgeber und den ÖR.

    Also liegen jetzt Kabel Deutschland, die Bundesnetzagentur und div. Politiker allesamt falsch - oder vielleicht doch nur Du...?
     
  5. Gorcon

    Gorcon Moderator Premium

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Das frage ich mich allerdings auch immer wieder!

    Selbst wenn es so wäre, dann könnte man sich ja auf einen Cent einigen. Dann wäre dem angeblichen Gesetz genüge getahn und wir könnten sammeln um diesen Cent zusammenzukratzen damit die KDG Zuschauer zu ihrem Recht auf die HD Programme kommen.:D
     
  6. dergiss

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Es ist kein Gesetz, sondern eine Vertragsgrundlage, die die KDG hierzu zwingt.

    Die Vertragsgrundlage besteht aber nicht für Primacom, TC usw., sondern lediglich für die Nachfolger des Telekomnetzes.

    Die Regulierung der Einspeiseentgelt wurde u.a. in 1999 durch die Bundesnetzagentur geregelt. Ist glaube ich in der Verfügung oder Bekanntmachung (wie auch immer man das nennt) BK3b-99-001

    Die Pressemitteilungen der Parteien ist nichts anderes als Populismus, da der Wähler die Feinheiten und Bestimmungen des Marktes nicht kennt. Da ist es ein leichtes für die Parteien zu punkten, obwohl sie wissen, dass bisher alles rechtens läuft.
     
  7. Der Falke

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    Es ist lediglich "geregelt", dass ein NB A n s p r u c h auf Einspeiseentgelte hat, aber nirgendwo, dass er diese nehmen muß! Andere Aussagen dazu sind einfach nur falsch!

    Ein Problem bleibt lediglich:
    Die Durchsetzung von Einspeiseentgelte ist für kleine NB so gut wie aussichtslos, während die großen NB da auf Grund der Nutzerzahlen wesentlich bessere "Argumente" haben.

    Eine Erhebungspflicht von Einspeiseentgelte an den Sender besteht nicht! Zwischenzeitlich versuchen Sender gegenüber dem NB Nutzungsentgelte zu erzielen.

    KD könnte sofort die HDTV-Angebote einspeisen, wobei dies mit nicht zu unterschätzenden Kosten verbunden ist. Dies sind zusätzliche Kosten, die das betriebswirtschaftliche Ergebnis reduzieren. Ob dies jeder NB so bereitwillig akzeptiert? KD scheinbar nicht.

    Überall versucht man über einen "Mehrwert" zusätzliche Gewinne zu erzielen. Dies wird eher ein Grund für deren Forderung nach "Beteiligung" und den fehlenden HD-Angeboten sein.

    Der Falke
     
  8. prodigital2

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!


    Erst deutsches Inkassobüro und dann...


    ... Moskau Inkasso Anteilsverkauf


    ;):winken:
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    ... grundsätzlich ist deine Aussage korrekt. Da die Bundesnetzagentur festgestellt hat, dass Kabel BW, Kabel Deutschland und Unitymedia gem. TKG Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht sind. Damit gelten für diese 3 Unternehmen strengere Bestimmungen als für Kabelnetzbetreiber wie beispielsweise Netcologne oder Primacom, die grundsätzlich auch Einspeiseentgelte in Rechnung stellen, die auch von den ÖR gezahlt werden. Da Primacom und Netcolgone nicht von der Bundesnetzagentur nicht reguliert werden, besteht für diese Kabelnetzbetreiber die Möglichkeit, die Einspeiseverträge so zu ändern, dass die HDTV-Programme eingespeist werden, ohne das die bisherigen Einspeiseentgelte erhöht werden.

    Die über eine beträchtliche Marktmacht verfügenden Betreiber des Ex-Telekomnetzes haben aufgrund der Regulierung durch die Bundesnetzagentur diese Möglichkeit nicht.

    Bei der ganzen Diskussion sollte aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die ÖR bestrebt sind, auch bei Kabel Deutschland ihre angemieteten Kapazitäten voll auszunutzen, wie es beipsielweise bei Kabel BW und Unitymedia auch der Fall ist.
    Eben weil diese Möglichkeit bei Kabel BW und Unitymedia besteht, sind 'Das Erste HD' und 'ZDF HD' in diesen Kabelnetzen bereits verfügbar. Wäre dem nicht so, würde es zumindest bzgl. Kabel BW und Unitymedia die gleiche Diskussion geben, wie es sie jetzt in Bezug auf die KDG gibt.

    Afaik haben sich KDG und die ARD auf die Weiterverbreitung der Multiplexkombination 'A' geeinigt. Diese Multiplexkombination enthält die Kabelmultiplexe 'K1' (u.a. rbb, MDR etc.), 'K2' (u.a. 'Das Erste', WDR etc.) und 'K3' (u.a. 'Das Erste HD', Phoenix etc.) geeinigt.
    Bis zur technischen Umsetzen werden die originären Sattransponder 1:1 durchgeleitet. Darüberhinaus bezieht die KDG über das KCC der ARD die Multiplexkombination 'HF-TP' die das Kabelmultiplex K6 enthält (die ARD-Hörfunkprogramme mit max. 256kbps und ohne AC3). Da die Hörfunkprogramme mit statischer Bitrate gesendet werden, darf die KDG das Kabelmultiplex 'K6' auf mehrere Kanäle verteilen.

    'ZDF HD' ist Bestandteil des Kabelmultiplexes 'ZDFvision'.

    Die uKNB sind i.d.R. nicht in der Situation Einspeiseentgelte zu fordern. Da keine Einspeiseentgelte gezahlt werden, ermäßigt sich der Satz für die Berechnung der Urheberentglte.
    In Bezug der ÖR bedeutet das, dass die uKNB statt 6% vom Bruttoumsatz "nur" 5,52% vom Bruttoumsatz zahlen müssen.
    Die Mindestbemessungsgrenze liegt bei 5 € pro WE und Monat.
    Die Urheberentgelte werden erst ab 75 WE fällig.
    Die uKNB, die mehr als 75 WE versorgen, erhalten nicht nur keine Einspeiseentgelte sondern müssen auch noch Urheberentgelte zahlen.
    Die uKNB zahlen bei der Einspeisung der ÖR sogar noch drauf ...
     
  10. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    AW: Kabel Deutschland und HDTV: Wir kürzen Gebühren!

    In meiner DBOX1 ist auch ein MPEG2-Chip.
    Ich kann über die SCSI-Schnittstelle auch aufnehmen.
    Aber selbst mit dem schönsten MPEG4-Codec auf dem PC würde kein HDTV gehen.
    .MP4-Files aus dem Internet laufen allerdings prima.

    :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2010