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Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 2. Dezember 2013.

  1. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    Dann sprich mit Deinem Vermieter:

    Der kann entweder:

    - eine terrestrische Antenne anbringen (zahlt er selbst)
    - eine Satellitenschüssel anbringen (zahlt er selbst)
    oder sich für Kabelempfang entscheiden (zahlt er auch selbst).

    Alternativen gibt es immer, nur weil Dein Vermieter (meiner übrigens auch) sich für Kabel entscheidet, hat das nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun.
     
  2. ach

    ach Guest

    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    Das Recht hast du doch. Du oder dein Vermieter haben einen externen Dienstleister beauftragt, dich mit TV-Empfang zu versorgen - deine Empfangsanlage ist somit ausgelagert.
     
  3. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    Nein, das spricht dir dein Vermieter ab, der sich für eine private Empfangsart entschieden hat.
    99,8 % aller Bürger in Deutschland könn(t)en per SAT versorgt werden. Wenn man sich anderweitig entscheidet - um z.B, Kabelinternet zu bekommen - dann muss man eben auch mit den Nachteilen leben.
     
  4. hezup

    hezup Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    Und was ist, wenn der Staat mir eine Sat-Schüssel verbietet? Staat ist in dem Fall das Denkmalschutzamt. Der Vermieter/Eigentümer mal komplett außen vor, aber an denkmalgeschützten Häusern darf man nicht mal eben etwas am "Erscheinungsbild" ändern (Gott sei Dank!), wozu ich auch eine Sat-Schüssel zähle.
     
  5. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    Das habe ich nirgendwo gesagt.

    Ich habe lediglich darauf hingewiesen, das die Bezeichnung deiner Versorgung eher Zwangsversorgung heißen sollte.
     
  6. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    Was machst du in einem denkmalgeschützen Haus, das nicht verkabelt ist?
     
  7. ach

    ach Guest

    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    ... ich suche eine Wohmung mit Südbalkon. Wohne zur Zeit in einem denkmalgeschützten Haus, habe kein Internet:) und kein DVB-T ...
     
  8. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    Das sind dann eben die 0,02 %, von denen ich sprach. Aber beim Denkmalschutz ist es sowieso eine Einzelfallentscheidung, es gibt kein pauschales Verbot von SAT bei Denkmalschutz.

    Oder möchtest du mir sagen, dass jetzt hier auf einmal alle Kabelnutzer in denkmalgeschützten Gebäuden wohnen? :rolleyes:
     
  9. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"


    Dazu zählen übrigens nicht nur SAT-Schüsseln, sondern Anlagen aller Art, also auch DVB-T darf er nicht ohne deren Genehmigung anbringen.
     
  10. hezup

    hezup Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland: "Kabel trägt auch zur Grundversorgung bei"

    Ließe sich im Zweifelsfall ja verkabeln. Kabelschächte sind durch die Elektrik im Haus ja so oder so vorhanden, also könnte man da auch noch ein paar weitere Kabel durchziehen, ohne was am Erscheinungsbild des Hauses zu verändern.