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Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Januar 2013.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Hast du diese einfache Frage nicht verstanden?

    Ist dir dieses Satzzeichen nicht bekannt ---> ?

    Das war keine Feststellung von mir sondern, die Frage an dich wer die Einspeisung bezahlt wenn der KNB keine Einspeisegebühr verlangen würde!
     
  2. AndyMt

    AndyMt Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Sorry, das stimmt nicht! Auf dem DACH kommt das Signal auf jeden Fall an. Somit steht das Signal auch an jedem Ort mit geringem technischen Aufwand zur Verfügung. Ich bin ja auch dagegen, dass dann jeder eine Schüssel auf den Balkon stellt. Eine Gemeinschaftsanlage ist viel sinnvoller.
    Es liegt weder an den ÖR, noch an Astra, dass manche das Sat-Signal nicht nutzen können. Es liegt ausschliesslich an den Hausbesitzern.
    Genauso wie die Kabelanbieter, oder? Aus historischen Gründen gibts Kabel auch noch an Orten wo sie es heute nicht mehr machen würden, aber flächendeckend ist es bei weitem nicht. Ich seh nicht ein warum 2 Rosinenpicker separat bevorzugt werden sollten.
     
  3. Doc1

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Der mibs ist wieder dabei,sich mit vielen sinnentleerten Zeilen,seinen minderwertigen Kabelanschluss,schönzureden. Er hat immer noch nicht realisiert,dass er Geld für ein minderwertiges Produkt ausgibt, das es auch kostenfrei in Topqualität gibt.
     
  4. mkossmann

    mkossmann Senior Member

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Der Kunde des KNB.
    Die einfache Regel ist:
    Bis zur Antenne zahlt der Sender. Die Antenne und die dahinterliegende Technik zahlt der Fernsehnutzer. Das ist bei SAT. Das ist bei terrestrischem Empfang so.

    Und ein Kabelnutzer hat den KNB damit beauftragt, Antenne und Technik bis zur Antennenbuchse ( oder eventuell auch nur bis zum HÜP) bereitzustellen. Und bezahlt damit mit seiner Kabelgrundgebühr.
     
  5. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Was hindert dich denn genau als Mieter, sollte es wirklich zu einem reduzierten Programmangebot in den jeweiligen Kabelnetzen kommen, dich mit deinen Vermieter, wenn die Kabelgebühr in der Miete/Nebenkosten enthalten ist, oder an deinen KNB, sofern er dir irgendwelche Programme zugesichert hat bzw. du dir AGB richtig durchgelesen hast, zu wenden, wenn du dich benachteiligt fühlst. Das ist eben dein Problem. Du unterschreibst Verträge, ohne diese richtig zu lesen bzw. zu verstehen, und stellst im nachhinein absurde Forderungen. In deinen Fall wende dich an deinen KNB, wobei dieser meines Wissens noch keine Einschränkungen a´la KDG angedroht bzw. durchgeführt hat. Allen Mietern im KDG-Gebiet, welche über einen Südbalkon verfügen, empfehle ich die Installation einer Satanlage, sofern das Angebot wirklich beschnitten wird/werden sollte. Die anderen sollten wie gesagt ihre Vermieter um eine Stellungnahme bitten, auch in Bezug auf die Beseitigung dieser Situation. Ansonsten steht jeden der Klageweg oder die Möglichkeit eines Umzugs offen.
    Die Programme von ARD/ZDF sind via ASTRA frei empfangbar. Gehindert am Empfnag wirst du nicht von ARD und ZDF, sondern maximal von deinen Vermieter. Wenn man (Mit-)Eigentümer einer Immobilie ist, dann liegt die Verantwortung diesbezüglich einzig und allein bei denjenigen persönlich.
     
  6. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Das Dach hat ein Mieter im Normalfall nicht gemietet und darf es nicht benutzen.
    Der Balkon ist in seiner Miete enthalten.
    Entweder darf er dort ein Schüssel aufstellen, oder andernfalls hat er die Möglichkeit auf SEINEM Balkon eine "unsichtbare" SAT-Antenne aufzustellen.

    Du machst es dir viel zu einfach!

    Es gibt unzählige Gerichtsurteile die zum Nachteil der Mieter entscheiden wurden, solange diese Rechtsprewchung aktuell bleibt sind die ö.r. Sender halt nicht über SAT empfangbar!


    du hast die FRAGE ja nicht einmal mehr im Ansatz verstanden, oder?
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2013
  7. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Was kommt deiner Logik nach danach? Die ÖR müssen auch im Keller empfang ermöglichen wenn der Vermieter dort keine Kabelverlegung hin duldet? Per Wunderstrahl?

    Du biegst dir die Sache so hin dass sie auf deine privaten Knebelveträge passen, nichts anderes. Die Allgemeinheit hat nicht technische Massnahmen zu subventionieren, die du dir selbst mit der Immobilienwahl eingehandelt hast.

    Das fehlte noch, wenn wir Nutzer anderer KNB oder SAT-Nutzer deinen Kabelanbieter mitfinanzieren sollten, nur weil dir dessen Anschluß die bequemste Lösung ist und du nicht den Mumm hast alternative Lösungen anzugehen und Konsequenzen zu ziehen.
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Weil weder ein Vermieter, noch der KNB in diesem Fall damit etwas zu tun hat!
    Die Probleme werden ausschließlich durch die ö.r. Sendern verursacht, die sich weigern dem KNB für die Dienstleistung, ihre Sender zu verbereiten zu vergüten wie sie das bei Astra auch machen.

    Wie kommst du darauf dir anmaßen zu können das zu beurteilen, bist du größenwahnsinnig?
    Kannst du mir auch nur einen einzigen Kaufvertrag, oder Mietvertrag vorlegen indem steht das ab 2013 von der Verweigerung der ö.r. Sender die Rede ist?
    Nein, daß wirst du nicht können!:winken:
    Weder mein KNB , noch die KDG ist dafür zuständig ihre Netzkapazitäten einem TV Sender gratis anzubieten, sie ist im Gegenteil per Gesetz dazu verpflichtet die TV Sender gleich zu behandeln.
    Die ö.r. Sender sind gesetzlich VERPFLICHTET die Grundversorgung über DVB-t, Kabel und SAT zu gewährleisten (6.Rundfunkturteil des Bundesverfassungsgerichtes).

    Auch der Vermieter ist nicht dafür zuständig!
    Ebenso gibt es in Deutshcland keine ~50% freistehenden Wohnungen die die Möglichkeit zum SAT Empfang haben!
    ASTRA ist nicht alleine zuständig die Grundversorgung zu gewährleisten, ebenso wenig sind es Vermieter oder Eigentümer.
    Dafür verantwortlich sind per Gesetz ausschließlich die ö.r. Sender und diese haben das per Gesetz über DVB-t, Kabel und SAT zu gewährleisten!

    Dafür erhalten sie ebenso per Gesetz von jedem Haushaltsbesitzer eine Rundfunkvergütung!

    Ob dir das nun paßt oder nicht spielt dabei keine Rolle!
    Wir leben hier in einem Rechtsstaat und da haben sich auch die ö.r. Sender an die NOCH DERZEITIG GÜLTIGEN GESETZE zu halten.

    Wenn sie das nicht möchten steht es ihnen frei dagegen zu klagen.

    Eine Verweigerung die Grundversorgung laut gesetzlichem Auftrag sicherzustellen ist vollkommen inakzeptabel und gleicht den Handlungen der früher Schwarzseher die keine GEZ gezahlt haben!
     
  9. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland kürzt Datenraten und speist Programme aus

    Plump zurechtgedreht. Das Signal steht via SAT und Glasfaser allen KNBs zur Verfügung, die keineswegs eine Alternative zur Versorgung darstellen wie du es gerne hindrehen willst, sondern sich selbst zwischen genau diese bereits erfolgende Versorgung und den Endkunden schalten als rein privater, nur von dir oder deiner Hausverwaltung beauftragten Dienstleister.

    Fast alle KNBs leiten diese Signale weiter, denn sie erhalten für diese Dienstleistung Geld vom Auftraggeber, dem Endkunden. Nun erhebt dein Platzhirsch zusätzliche Forderungen, die nur auf seinem EIGENEN Geschäftsmodell basieren und sonst keinen Paragraphen die du ja hier gerne aufführst. Und nur weil er nicht bekommt was er fordert vereitelt er die Versorgung seiner Endkunden. Er wird von DIR dafür bezahlt, die Signale in deine Wohnstube zu schaffen, und damit hat sichs.

    Und da leitest du eine Pflicht der ÖR raus, DEINEN deizierten KNB zu bezahlen nur weil er es SO WILL und seine Dienstleistung dir bequem ist. WIR bezahlen unsere SAT-Anlagen oder unsere KNB ohne Einspeisegebührengelüste, wenn dein Dienstleister bockig ist ist das ganz alleine dein Problem mit ihm. Willst du die auch für dein Grundstück bestehende Versorgung nicht nutzen oder hast du dir das per Privatvertrag selbst vereitelt, DEIN Problem. Der ÖR ist nicht verpflichtet, einem dritten Geld zu bezahlen mit dem DU irgendwelche Verträge eingegangen bist. Konntest du nicht wissen, als du die Verträge unterschrieben hast? Lächerliches Argument, wenn mein Südbalkon plötzlich von einem Hochhaus verbaut wird konnte ich das auch nicht vorher wissen.

    Was kommt deiner Logik nach danach? Die ÖR müssen auch im Keller Empfang ermöglichen wenn der Vermieter dort keine Kabelverlegung hin duldet? Per Wunderstrahl? Du biegst dir die Sache so hin dass sie auf deine privaten Knebelveträge passen und du dir nicht eingestehen willst, keinen Mumm zu Alternativen zu haben, nichts anderes. Die Allgemeinheit hat nicht von dir privat beauftragte technische Massnahmen zu subventionieren, die du dir selbst mit der Immobilienwahl eingehandelt hast.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2013
  10. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Stimmt, wir leben in einem Rechtsstaat. Daher meine Empfehlung an dich, mache dich über deine Rechte und deine Pflichten vertraut. Du projiziert deine eigenen Moralstellungen in ein Anspruchskonstrukt, welches einfach nicht existent ist. Der Vermieter ist sehr wohl in Pflicht, denn Eigentum verpflichtet. Insofern muß er auch dafür sorgen, dass deine Informationsfreiheit gesichert ist und darf diese nicht einschränken. Das ist aber letztlich ein Frage, die man nur vertraglich zwischen Mieter und Vermieter regeln kann bzw. gerichtlich überprüfen kann. Dazu zählt auch die Übertragung der "Verantwortung" an Dritte, eben einen KNB.