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Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2012.

  1. bolero700813

    bolero700813 Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Ich denke mal, dass es aufgrund des bedeutungslosen Marktanteils von bereits erfolgter "Grundverschlüsselung" nicht wichtig ist. Das einzige, was mir dazu einfällt, ist Viseo, und das ist m.E. nach zum Scheitern verurteilt.
     
  2. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die KDG (und auch TC und die PC) in 18 Monaten noch eine Grundlosverschlüsselung im SD-Bereich haben werden!

    :wüt::love::winken::rolleyes:
     
  3. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Das ist doch schon gescheitert ;)
     
  4. lurgi

    lurgi Junior Member

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    also für mich gibt es zwei fakten:

    fakt 1: Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 28.12.2012

    "Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt von beiden Sendergruppen die verbindliche Zusage entgegengenommen, ab 2013 bundesweit auf die Grundverschlüsselung ihrer in SD-Qualität ausgestrahlten Free-TV-Programme zu verzichten. Die Sendergruppen werden die unverschlüsselte SD-Verbreitung für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten. Mit der Aufgabe der Verschlüsselung entfällt für die Sendergruppen die Grundlage für die Entgelterhebung gegenüber Kabelnetz- und anderen Übertragungswegebetreibern für die SD-Verbreitung. Zugleich entfällt die Grundlage für die Umsetzung von Signalschutzbeschränkungen."


    fakt 2: Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV -)

    "§ 52a Regelungen für Plattformen:

    (3) Der Anbieter einer Plattform darf ohne Zustimmung des jeweiligen Rundfunkveranstalters dessen Programme und vergleichbare Telemedien inhaltlich und technisch nicht verändern sowie einzelne Rundfunkprogramme oder Inhalte nicht in Programmpakete aufnehmen oder in anderer Weise entgeltlich oder unentgeltlich vermarkten. Technische Veränderungen, die ausschließlich einer effizienten Kapazitätsnutzung dienen und die Einhaltung des vereinbarten Qualitätsstandards nicht beeinträchtigen, sind zulässig.


    daraus ergibt sich für mich folgendes fazit:


    da die sendergruppen rtl und prosiebensat1 gegenüber dem kartellamt "verbindlich" zugesagt haben, ab 2013 bundesweit auf die grundverschlüsselung ihrer in sd-qualität ausgestrahlten free-tv-programme zu verzichten, müssten sie theoretisch jetzt an kabel deutschland herantreten und den kabelnetzbetreiber bitten, bzw. auffordern, die technische veränderung ihrer programme gemäß § 52a des RStV einzustellen. kabel deutschland wird dies nicht von alleine aufgrund einer presserklärung tun.

    tun die sendergruppen das nicht, handeln sie ihrer kartellamtszusage zu wider und die einigiung zwischen sendergruppen und kartellamt könnte
    hinfällig werden - ein höheres bußgeld wäre dann bestimmt auch fällig.

    kommt kabel deutschland der aufforderung der sendergruppen nicht nach verstößt es gegen den RStV § 52a. das wäre dann ein fall für die gerichte, wobei die rechtslage in diesem fall ziemlich eindeutig ist.

    formal könnten und sollten die sendergruppen klagen um gegenüber dem kartellamt zu dokumentieren "wir tun alles um unsere zusage zu erfüllen". ein "alles-was-der-kabelnetzbetreiber-macht-ist-uns-egal" reicht meiner meinung nach defintiv nicht mehr.
     
  5. deekey777

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Weil die Zurverfügungstellung der Sender dem DVB-T-Betreiber schon immer nicht grunverschlüsselt war.
    Viseo+ ist nicht RTL. Genau wie Kabelkiosk.
    Die Frage ist eher, warum überhaupt UM und KabelBW-Übernahme erwähnt werden.
     
  6. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Die Alternative zu verschlüsseltem DVB-T in der Fläche ist nun einmal bei den Privatsendern nur, gar kein DVB-T zu machen. Wenn man dann in bestimmten Regionen das Angebot DVB-T dann eben doch macht, ist dies ein Mehrwert.
     
  7. NFS

    NFS Institution

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Na dann warte einfach mal ab...
     
  8. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Viseo+ kann ja auch nciht betroffen und Gegenstand der Untersuchung sein da dies ein Alleingang von RTL ist den Zuschauern die GV aufs Auge zu drücken .

    Hauptsache das BKartA hat jetzt weiter Kapazitäten frei um die daraus resultierende Schließung von HD+ voranzutreiben. ;)

    Wenn die bei diesem Konstrukt keine Absprachen finden, die sich auch beweisen lassen sollte mich das doch sehr wundern. :D
     
  9. Gorcon

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres

    Selbst dann ändert sich nichts da die Sender ja nicht verschlüsseln! (wie bei Kabel).
     
  10. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Kabel Deutschland: Grundverschlüsselung bleibt bis auf weiteres


    Ich habe das Bundeskartellamt per Email bezüglich der Wahrscheinlichkeit der (kurzfristigen) Umsetzung des Wegfalles der Grundverschlüsselung angeschrieben. Hier ist die Antwort:

    Für mich ganz eindeutig:

    Entweder die Privatsender setzen dies in den nächsten Wochen um, oder es wird massive Bußgelder bzw. ein Verbot der HD-Verbreitung der Sender geben.

    :winken::winken::winken::winken: