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Kabel Deutschland: Digitales Free TV

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Robby21, 3. Dezember 2005.

  1. Moonstar6366

    Moonstar6366 Guest

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    :eek::eek:
     
  2. bta98

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    Nein, musst Du nicht! Schliesslich ist das sog. "Free"-Paket, ja auch NICHT Free, sondern ein PAY-Paket, was lediglich diesen irreführenden Namen trägt!
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2005
  3. bta98

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV


    Nee, die Öffis sind überall FREE. Lediglich alle anderen Sender sind bei Unity Media & KDG in PAY-Paketen untergebracht!
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    ... bei Unity Media, also tividi, sind die deutschsprachigen Free-TV Programme nicht in Pay-Paketen untergebracht (bei der KDG gibt's Bibel.TV nur im KD-Home-Paket). Sofern der Zugang zur tividi-Plattform besteht, also DVB-C-Receiver und freigeschaltete Smartcard vorhanden, können alle deutschsprachigen Free-TV-Programme kostenlos empfangen werden ...
     
  5. Charly1511

    Charly1511 Talk-König

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    Hier geht es aber darum, dass die ÖR wohl überall frei empfangbar sind und zwar ohne freigeschaltete Smartcard, was ja Kosten verursacht.
     
  6. bta98

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    So? Seit wann sind denn diese Sender bei Unity Media und KDG FREI?

    Soweit mir bekannt, sind diese Sender bei den genannten KNB's VERSCHLÜSSELT und mit zusätzlichen "Freischaltungsgebühren" belastet!

    Ergo sind diese Sender NICHT frei und faktisch PayTV!

    Punkt; Aus; Ende!
     
  7. bta98

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    Genauso ist es. Lediglich die Öffis sind bei KDG und Unity Media FREI! Alle anderen Sender sind bei denen VERSCHLÜSSELT und mit zusätzlichen Gebühren belastet, was diese Sender faktisch im digitalen Kabel zu PayTV-Sendern macht!

    Ich werde jedenfalls NIE und NIMMER eine PAY-Gebühr für FREIE WERBEFINANZIERTE Sender akzeptieren!

    @mischobo: Da Dich ja offensichtlich die Fülle deines Bankkontos belastet, bin ich gerne bereit Dich zu entlasten, wenn es Dir dann anschliessend wieder etwas besser geht.:p Schick' mir einfach eine PM damit ich Dir dann sagen kann, wohin Du das Geld, das Du offensichtlich im Überschuss hast, überweisen kannst!:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2005
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    ... auf meiner Abrechnung steht beim Posten "tividi free" 0 €. Wohin darf ich Dir diesen Betrag überweisen ? ...
     
  9. deekey777

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    Aber klar...
    Gerade einen Brief vom Vermieter in die Hände bekommen:
    "Sehr geehrte Mieter,

    wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, daß ab dem 01. Dezember 2005 der Rahmenvertrag mit der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH&Co KG, die für alle unsere Wohnanlagen die Fernseh- und Rundfunkversorgung sicherstellt, wirksam wird. Mit der KDG konnten wir den Marktführer für uns gewinnen und gleichzeitig für unseren Gesamtbestand an Wohnungen günstige Konditionen bei einer künftig immer mehr in den Mittelpunkt rückenden Multimedia-Versorgung aushandeln

    Die KDG ist ein Dienstleister mit über 20 Jahren Erfahrung in Fernseh- und Rundfunkversorgung von zurzeit rund 10 Mio Haushalten. Dies garantiert Ihnen auch zukünftig ein zeitgemäßes und technisch ausgereiftes Angebot an Fernseh- und Radioprogrammen.

    Mit Start des Vertrages wird KDG alle Hausnetze gleichermaßen auf technisch aktuellen Stand bringen.

    Es werden Arbeiten an den Hausanschlüssen und den Kabeldosen in den Wohnungen erforderlich, da diese auf den Empfang digitaler Programme vorbereitet werden müssen. Mit der Durchführung der Arbeiten werden Vertragsfirmen der KDG betraut. Über den genauen Zeitpunkt der Arbeiten in Ihrem Haus werden Sie gesondert informiert.

    Die gesamte Maßnahme soll bis Ende März 2006 abgeschlossen sein.

    Nach Abschluss dieser Vorbereitungsarbeiten erhalten Sie über ein weiteres Schreiben ein spezielles Angebot zur Nutzung digitaler Programme durch Kabel Deutschland vorgestellt.

    Sollten Sie zu den wenigen Mietern gehören, die noch nicht am Breitbandkabel angeschlossen sind, werdeni wir die Aufschaltung kurzfristig in Abstimmung mit KDG ermöglichen.

    Für alle Fragen zum Thema Kabelanschluß einschließlich eventuelle Störungsmeldungen unter Einbeziehung nun auch des gesamten Hausnetzes, hat Ihnen die KDG eine Servicehotline [...] eingerichtet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die dort "rund um die Uhr" erreichbaren Mitarbeiter. Die KDG bietet Ihnen auch individuelle Programmpakete im digitalen Empfangsbereich an (zB KDH oder eine Vielzahl von ausländischen Programmpaketen). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls direkt bei der KDG-Servicehotline.

    Mit der Bereitstellung eines Breitbandkabelanschlußes oder einer Gemeinschaftssatelliten-Anlage darf der Vermieter nach geltender Rechtsprechung eine erteilte Genehmigung zur Installation von Satelliten-Anlagen widerrufen. Wenn Sie also Programme über eine eigene Satelliten-Anlage empfangen, fordern wir Sie auf, diese Anlage bis zum 30.03.2006 fachgerecht zu entfernen."

    Hurra...
    Und die Kabeldose steht hinter der Schrankwand.
    Doch viel interessanter ist, daß nach welcher aktuellen Rechtsprechung die Satelliten-Schüsseln entfernt werden müssen.

    Was vergessen: Ich wohne in Göttingen/Südniedersachsen.
     
  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland: Digitales Free TV

    ... in dem Schreiben wird mit keiner Silbe erwähnt, dass Du digitales Kabelfernsehen nutzen mußt. Gem. dem Schreiben Deines Vermieters hat dieser einen Servicevertrag mit der KDG geschlossen. Die KDG übernimmt damit die Modernisierung und Wartung der Hausverteilung. Der Vertrag für den Kabelanschluss wurde zwischen Vermieter und Kabel Deutschland geschlossen. Kunde bei Kabel Deutschland ist Dein Vermieter, der auch gegenüber Kabel Deutschland für die Kosten aufkommen.
    Dieses Schreiben bedeutet eine einseitige Änderung des Mietvertrages und Du hast wie bei jeder einseitigen Vertragsänderung das Recht dieser Änderung widersprechen. Mich wundert es ein wenig, dass nichts von den Kosten erwähnt wird.
    ... ich gehe mal davon aus, dass Du z.Zt. eine Schüssel nutzt. Da die Schüssel bereits montiert war, dürfte der Mietvertrag das auch nicht ausgeschlossen haben. Das Schüssel-Verbot ist eine eindeutige Änderung des Vertrages, der Du widersprechen kannst. Wenn Du noch mehr Mieter findest, tue Dich mit denen zusammen. Allerdings bleibt zu befürchten, dass eine endgültige Entscheidung erst vor Gericht geklärt werden kann, denn leider gibt es zu dem Thema-Sat-Schlüssel-Verbot keine allgemeingültigen Gerichtsurteile. Alle bisherigen Entscheidung ob Schüssel-Verbot oder nicht, waren Einzelfallentscheidungen. Wenn Du kein besonderes Interesse am Sat-Empfang darlegen kannst, wirst Du die Schüssel wohl über übel demontieren müssen. Aber widersprechen würde ich auf jedenfall, aber Du solltest es auch plausibel Begründen. Verweise zu irgendwelchen Gerichtsurteilen macht am Anfang wenig Sinn. Mach mit Deinem Vermieter einen "Ortstermin" und besprech mit ihm in aller Ruhe die Situation und mach ihm deutlich, dass Deine Schüssel doch eigentlich niemand stört.
    Wenn DU natürlich einen Südbalkon hast, bist Du fein 'raus ...