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Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. Juni 2015.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    Natürlich zahlen (auch) die Kunden an die Kabelnetzbetreiber und bekommend dafür auch eine Gegenleistung. Nämlich das was sie gebucht haben.

    Aber daraus leitet sich noch kein Anspruch ab das alles was über Satellit zu empfangen ist unverändert angeboten wird.

    Über 19.2° E kann man z.B. auch einige österreichische Programme wie ORF2 Europe, Sixx Austria, LT1 und HT1 sowie einige französische Programme empfangen ... über Kabel jedoch nicht weil sie keine Einspeisegebühren zahlen. ;)

    Warum sollte es dann bei den Öffentlich-Rechtlichen Programmen anders sein.

    Kabelempfang ist einfach "Shared Paid" wo einen Teil der Kunde zahlt und den anderen Teil der Programmanbieter. :winken:
     
  2. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    Komischer weiße gibt es dieses Model nur bei den großen Netzbetreiber. Und in den meisten Ländern ist es sogar so das die Netzbetreiber Geld an die Programmanbieter zahlen.
     
  3. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    Man darf aber nicht vergessen, dass Kabel Deutschland nur zum Wohle des Kunden vorhandene Sender, Zusatzsignale wie HbbTV filtert und die Datenrate der eingespeißten Sender reduziert, obwohl ich für den Transport bezahle.:rolleyes:

    Das nennt man Kundenfreundlichkeit. ;)

    Wenn endlich die Möglichkeit der Zwangsverkabelung abgeschafft würde, wäre KDG entweder sehr schnell insolvent, oder aber, man mag es kaum aussprechen, ein kundenfreundliches Unternehmen.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    ... wie kommst du darauf? Hast du einen Vertrag mit der KDG, der jeden einzelnen Sender inkl. Zusatzdienste aufführt, für die du in den jeweiligen Sender zahlen musst?
    Ist in der Liste tatsächlich auch HbbTV von beispielsweise SWR HD aufgeführt?
    Was bezahlst du der KDG speziell für diesen Service?
    Wenn du tatsächlich auch speziell die Durchleitung von HbbTV von SWR HD zahlst, dann kannst du das anfechten und hast zumindest ein Sonderküdnigungsrecht.
    Ein Sonderkündigungsrecht besteht allerdings nicht, wenn die Leistung HbbTV von SWR HD nicht explizit in deinem Vertrag mit der KDG aufgeführt wird.

    Davon mal abgesehen sehe ich persönlich keinen Grund HbbTV auszufiltern, denn dieser Dienst benötigt praktisch keine Bandbreite, denn es wird lediglich ein Internet-Link gesendet, auf dem das Empfangsgerät das HbbTV-Angebot im Internet findet ...
     
  5. berry

    berry Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    In keinem Kabelvertrag sind die Programme und ihre Zusatzdienste einzeln aufgeführt, weder bei Unitymedia, Kabel Deutschland, NetCologne oder anderen Anbietern. Merwürdigerweise sind bei den kleinen Kabelanbietern, wie NetCologne, alle öffentlich rechtliche Programme vollständig in HD eingespeist. Nur bei den beiden großen Kabelanbietern nicht.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    Schon lange nicht mehr. Die Zeiten gehen dem Ende entgegen nur die KDG will das nicht für Wahr haben.

    Doppelt bezahlen geht nun mal nicht.
     
  7. hans-hase

    hans-hase Platin Member

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    Pyur-Kabel (Ex KMS), Abos mit Conax;
    (DVB-T2: Antenne defekt)
    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    Richtig ist, dass kein Anspruch auf eine Einspeisung besteht. Wenn aber eingespeist wird, darf das Signal des Anbieters nicht ohne dessen Einverständnis verändert werden. Falsch ist, dass da ein Anspruch auf Einspeisegebühren besteht, der eine Nichteinspeisung begründet. Diese Programme können meist aus Medienrechtlichen Gründen im Kabel nicht weiterverbreitet werden oder die Regionalen Werbefenster sind in der Kabelanlage gänzlich uninteressant oder Kundeninteresse und technischer Aufwand stehen in keinem Verhältnis (aus Sicht des KNBs). Die "medienrechtlichen Gründe" schließen das Urheberrecht des Programmanbieters ein sowie die grundsätzliche Lizensierung/Erlaubnis zur Weiterverbreitung durch die örtliche Medienaufsicht der Kabelanlage usw. Mein KNB bekommt keine Einspeisegebühren. ORF2 (Salzburger Version) wird eingespeist, ORF1 nicht, obwohl beide hier über DVB-T-Antenne verfügbar sind. Betreffs ORF1 sind die Ausstrahlungsrechte für diverses verantwortlich, die der ORF teurer bezahlen müsste, wenn er auch in deutsche Kabelanlagen großflächig eingespespeist werden würde. Und zum anderen hat die Medienaufsicht festgelegt, wo ORF1 verbreitet werden darf und wo nicht (seinerzeit auf Druck von RTL). In anderen Fällen wird eingespeist, wenn Kabelkundeninteresse besteht. So geschehen bei Servus TV, bevor die anfingen aktiv mit einer sepziellen Programmversion für Deutschland an der Start zu gehen (mit eigener Verbreitungs-Lizenz von der BLM).
    Und es gibt nochetwas, das tatsächlich auch mit Kosten zu tun hat: die Urheberrechtsabgabe für die Weiterverbreitung im Kabel, die entweder der KNB oder der Programmanbieter an Verwertungsgesellschaften der Sendergruppen zahlen muss. Das wird gelegentlich mit "Einspeisegebühren" in einen Topf geworfen (manchmal gar "verrechnet"). Das schlägt für die (Nicht-)Verbreitung vön werbefinanzierten, nciht als ortsüblich definierten (tatsächliche Empfangbarkeit ist für die Medienbürokratie irrelevant!) österreichischen Programmen deutlich zu Buche, im Falle der ö.-re. in D sieht das anders aus, und hat schon mal gar nichts mit Datenrate oder Qualitäten der Zusatzdienste zu tun.

    Nur bei KDG (und UM/KBW?) gibt es diese Wegelagerei mit den Einspeisegebühren für frei empfangbare Programmangebote, die vom Programmanbieter nochmal extra Kohle abkassieren möchte.
    (dass bei PayTV wie Sky, KK oder den HD-Versionen der kommerziellen Sender auch kleinere Netzbetreiber ein paar Promille von den Abogebühren nehmen, steht auf einem anderen Blatt)
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2015
  8. Hugo Armani

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    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    Wie sieht eigentlich so ein Vertrag mit der Wohnungswirtschaft, oder einem Vermieter aus?

    Eventuell verstösst Kabel Deutschland ja dagegen, je nachdem was dort drin steht.
     
  9. Hugo Armani

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    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern


    Es reicht schon wenn im Vertrag unveränderte Signale, oder so ähnlich drinsteht.
    Da muss nicht jeder Furz drinne stehen den es da gibt, sonst kommst du womöglich noch " Es gilt als vereinbart das der Videotext der ARD übertragen wird, S100-367, mit Ausnahme der Seiten 270-299"

    Also hör doch mal auf mit solchen Spitzfindigkeiten.:winken:
     
  10. Terranus

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    AW: Kabel Deutschland darf HbbTV von ARD und ZDF filtern

    KDG kann sich diesen ganzen Irrsinn auch nur deswegen erlauben, weil sich einfach zu wenige beschweren und brav zahlen. Auch Zwangsverkabelte könnten sich in großer Zahl wehren, dann würden auch die Wohnungsbauer reagieren. Siehe Einspeisung der ÖR in HD - da kam einfach Druck. Auch UM muss sich da jetzt bewegen.
    Aber leider muss die Minderheit die sich für ein besseres Bild und Dienste wie HbbTV interessiert unter der Gleichgültigkeit der Mehrheit leiden.
    Das ist auch in immer mehr Bereichen in Deutschland so: große Konzerne haben freie Hand, weil die Leute in großer Zahl alles mit sich machen lassen.