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Kabel Deutschland: Analog-TV kostenlos?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Dogmatix, 24. Januar 2009.

  1. dennismd

    dennismd Gold Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Und so wie hier wird er wahrscheinlich auch im Außendienst auftreten.
     
  2. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Ich motze hier nicht so rum wie du.
    Aber ich wehre mich gegen Anschuldigungen.
    Und wenn ich einen Verweis auf ein Gesetz (STGB 265a) bringe,
    bin ich niemandem noch ein Gerichtsurteil "schuldig".
    So ging das weiter oben mal los.
    Ich habe nur was gegen Leute, die Leistungen in Anspruch nehmen
    und Anlagen benutzen, ohne etwas dafür zu bezahlen.
    Das Antennenkabel schließt sich nicht von alleine an die TAD an.
    Schwarzgucker sind ein Grund dafür, warum immer mehr Programme
    verschlüsselt werden.
    Der einzige Weg, um Leute auszuschließen, die Kabel anzapfen und
    Verteilerkästen aufbrechen oder die hoffen, ohne Bezahlung nicht
    erwischt zu werden.

    :winken:
     
  3. dennismd

    dennismd Gold Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Du has taber immernoch keine Begründung geliefert, warum der STGB 265a auf besagten Fall zu trifft. Kommentare zu besagten §§ sind auch willkommen.
    PS: Ich motze hier im Gegensatz zu dir nicht rum.
     
  4. NFS

    NFS Institution

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Nun, im allgemeinen könnte der Betroffene sich im Klagefall auf einen Irrtum berufen. Aber hier im konkreten Fall sieht die Sache anders aus.
     
  5. sachsenboy

    sachsenboy Senior Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    § 265a
    Erschleichen von Leistungen


    (1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.


    So mal in den Raum gestellt: Die KNB haben wohl kaum ein besagtes Intresse daran ihre Infrastruktur (Netze) öffentlichen Zwecken zur Verfügung zu stellen. Dann bräuchte man nämlich keine GEZ mehr.
     
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Erschleichen kommt von Schleichen. Das beinhaltet eine Handlung mit einem aktiven Täuschungsverhalten. Und dazu gehört sicherlich nicht das bloße Einstecken eines Anschlusskabels in die Antennensteckdose der grundgesetzlich geschützten Wohnung dazu.

    Naturgemäß wollen die Kabelnetzbetreiber gerne die Ursache des Konflikts, die unterlassene Abschaltung, dem Wohnungsmieter anlasten. Aber die deutsche Justiz ist unabhängig, urteilt ohne KNB-Brille und setzt konkludentes Verhalten voraus! Obwohl dieser Fall sicherlich schon tausendfach entdeckt wurde, können besserwisser & Co. kein Urteil anführen, welches das eigene Wunschdenken untermauert. Das deutet darauf hin, dass es die Hausjuristen der KNBs erst gar nicht auf einen Prozess ankommen lassen.

    Ich habe größten Respekt vor den Leuten, die nicht nur die schwierige Umstellung vom Telekom-Fernmeldemonteur zum KNB-Antennentechniker, sondern auch den Wechsel vom Post-/Telekom-Beamten zum privatwirtschaftlichen Dienstleister mit Bravour vollzogen haben. Aber bei manchem Ex-Postler wirken halt noch überkommene obrigkeitsstaatliche Vorstellungen nach.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Januar 2009
  7. itsjustme

    itsjustme Junior Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Vielleicht finde ich hier ja auch Antwort auf meine Frage.

    Meine Frau und ich wohnen mit meinen Schwiegereltern zusammen in einem Einfamilien-Reihenhaus. Meine Schwiegereltern haben Kableanschluss. Nun kam ein Vertreter von Unitymedia und meinte wir müsssen auch Kabelgebühren bezahlen, weil wir ja den Kabelanaschluss nutzen könnten. Ich sagte ihm, dass wir aber keinen Kabelanschluss wollen, da wir entweder DVB-T nutzen bzw. bis vor 2 Monaten eine Satelittenanlage genutzt haben. Er meinte daraufhin er müsse dann den Kabelanschluss sperren. Ich sagte ok, wir haben einen Termin ausgemacht und er kam dann auch. Ich habe ihn dann in den Keller geführt, wo er dann feststellte, dass er den Kabelanschluss nicht sperren könnte, weil dann meine Schwiegereltern ja auch keinen Empfang mehr hätten, die aber ja ihren Kabelanschluss bezahlen. Er wollte dann in unsere Wohnung um die Antennendose zu verplomben. Dies habe ich verweigert und ihm gesagt, er kriegt keinen Zutritt zu der Wohnung.
    Er sagte mir dann, dass das nun der Rechtsabteilung übergeben werde. Meine Frage, muss ich denn den Kabelanschluss nehmen und bezahlen? Muss ich ihn in meine Wohnung lassen? Wie ist die Rechtslage hierzu?
     
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Wenn ein Prozess droht, bist du bei der Hilfesuche im falschen Forum!

    Wenn ich dich richtig verstehe, ist die Netzebene 4 -das Hausnetz- eine private Reihenverteilung. Dem Netzbetreiber kann man sicherlich nicht verwehren, dass er kostenlose Mitversorgungen unterbinden will. Ein Zugangsrecht in die per Grundgesetzt unverletzliche Wohnung setzt eine Vertragsvereinbarung voraus, die sowohl per Einzelnutzervertrag mit jedem Mieter, aber auch per Gestattungsvertrag (Evt. noch aus DBP-Zeiten) mit dem Hauseigentümer vorliegen kann.

    Ich schätze mal, dass Unytimedia dadurch Druck ausüben wird, indem Sie den Vertrag kündigen werden. Das Problem lässt sich sicherlich nicht folgenlos aussitzen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2009
  9. itsjustme

    itsjustme Junior Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Ich weiss nicht was eine Reihenverteilung ist. Es handelt sich wie schon gesagt um ein Einfamilienhaus. Meine Schwiegereltern hatten dort schon immer Kabelfernsehen. Da die Schwiegereltern jetzt pflegebedürftig sind, sind wir auch in dieses Einfamilienhaus gezogen. Meine Schwiegereltern wohnen im Ergeschoss, wir im ersten Stock. Es gibt auch keinen separaten Eingang. Antennenanschluss war auch im ersten Stock schon immer vorhanden. Wir haben da nichts gemacht. Im Einfamilienhaus funktioniert nun mal der Kabelanschluss in allen Stockwerken. Wir wohnen dort auch nicht zur Miete sondern sind jetzt quasi eine Wohngemeinschaft, da das Haus ja gross genug ist. Wie gesagt, es ist ein Haus, und es handelt sich auch nicht um eine Einliegerwohnung oder ähnliches.
     
  10. NFS

    NFS Institution

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Es mag dem Kabelnetzbetreiber zwar nicht gefallen, aber verboten ist so etwas nicht.
    Mehrere Verträge für nur einen Anschluß sind Abzocke, und wenn einer der Verträge gekündig würde, wäre der Kunde der Dumme.