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Kabel Deutschland: Analog-TV kostenlos?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Dogmatix, 24. Januar 2009.

  1. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Theoretisch darf man ja selbst an dem HÜP gar nichts machen, weder was an noch abklemmen, genau wie bei dem Telefonhausanschluss.

    Kabel D will aber digitale Karten verkaufen oder noch wichtiger, Internet und Telefon. Analoges Kabel ist zwar weiterhin was die Mehrheit nutzt im Kabel, aber es hat für Kabel D keine Priorität mehr. Und wenn da bei ein paar Leuten das Kabel noch dranhängt, kostet das viel zu viel das abzuklemmen. Außerdem isses dann leichter so jemandem Internet anzuschließen...
     
  2. Discone

    Discone Institution

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Der Techniker hat sich vorher anzumelden, wenn er dann kommt steckt nichts mehr in der Dose und am TV-Gerät ist dann eine DVB-T Antenne angeschlossen, bei integriertem Tuner (Dies soll keine Anstiftung zu einer Straftat sein).
    Die absichtliche Nutzung von einem Kabelanschluß ohne Gebührenzahlung ist aber vermutlich nicht ganz legal, ansonsten teile ich die Meinung von Dipol.

    In manchen Häusern kennt der Kabelnetzbetreiber nicht die "modernisierte" Struktur vom internen Kabelnetz und weiss nicht, wer da alles dranhängt (keine sichtbare Sternverdrahtung). Das ist auch ein Grund für die Grundverschlüsselung und für die vorgesehene Analogabschaltung, alle Nutzer brauchen dann zukünftig eine Smart-Card (außer für die ÖR-Programme, die kann man aber auch meistens via DVB-T empfangen).
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2009
  3. dennismd

    dennismd Gold Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Wenn der Kabelanbieter verpennt den Anschluss zu sperren, dann ist es erstmal sein Problem. Das jemand sein Antennenkabel in die Kabeldose steckt ist keine Straftat, unter wlechen Straftatbestand sollte dies auch fallen. Das erschleichen von Dienstleistungen ist es schonmal nicht. Das jemand deswegen, weil der KNB vergessen hat, die Antennendose abzuklemmen, eine Anzeige am Hals hat und erst recht noch nachzuzahlen hatte, davon habe ich noch nichts gehört. Gehört wohl auch irgendwie ins Reich von urban legends.
     
  4. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Du nimmst dir mit Absicht etwas, was dir nicht gehört.
    Schwarzfahren in Beförderungsmitteln ist auch nicht straffrei,
    nur weil nicht ständig überall ein Kontrolleur mitfährt.
    Und im Supermarkt kannst du auch nicht einfach was mitgehen
    lassen, nur weil alles offen rumliegt.
    Und an der Tanke kannst du auch nicht einfach sagen:
    "Sorry, ich habe die Zapfpistole nur mal in meinen Tank gesteckt,
    weil ich probieren wollte, ob was rauskommt".

    :mad:
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2009
  5. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    ´

    :eek::eek::eek::eek::eek:

    Diebstahl ist in Deutschland verboten. Das gilt auch für Berlin.

    Egal ob es sich um ein analoges oder digitales Angebot handelt, nutzen ohne zu zahlen ist immer DIEBSTAHL.

    Hier nochmal ein Link zu Erklärung:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Diebstahl


    Für weitere Informationen empfehle ich den § 242 des Strafgesetzbuches.
    :eek::eek::eek::eek::eek:
     
  6. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?


    Wir beide haben uns einfach bombastisch lieb!!!!! :love::love::love::)
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2009
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Wer versehentlich oder aus Schlamperei unbestellte Leistungen erbringt, kann daraus -außer Rückgabe- keine Ansprüche geltend machen. Rückgabeforderungen sind ja hier wohl nicht umzusetzen. Das ist nach meiner Überzeugung nach BGB eher als (unbeabsichtigte) Schenkung des KNB, denn als Diebstahl des Wohnungsbesitzers zu werten.

    Diebstahl wie auch Mundraub beziehen sich nach meinem unmaßgeblichem Rechtsverständnis auf eine materiell greifbare Sache und wären somit noch nicht mal auf eine arglistige Erschleichung von Leistungen anzuwenden, die ich hier nicht erkennen kann.

    Bevor das unendlich ausufert: Wer bietet zu diesem Thema ein rechtskräftiges Urteil, alles andere ist Mutmaßung von juristischen Laien.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2009
  8. györgy3

    györgy3 Guest

    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Was ist denn hier los? Einige tuen so, als würde ihnen @Dogmatix gerade das letzte Hemd ausziehen. @Dipol hat vollkommen Recht.

    Wenn die örtlichen Kabelvertreter ihren Hausaufgaben machen würden, bestünde dieses Problem nicht.

    Ein Beispiel:
    In einem Mietshaus mit 10 Parteien sind alle Wohnungen belegt. Alle Mieter haben einen angemeldeten Kabelanschluss. Mieter X zieht aus und teilt der Kabelgesellschaft dieses Umzug mit, weil er auch in der neuen Wohnung weiter Kabel-TV schauen möchte/ oder er kündigt den Kabelanschluss aus verschiedenen Gründen.

    Der örtliche Kabelvertreter kann nun in regelmäßigen Abständen anhand des Klingelschildes überprüfen, ob ein neuer Mieter eingezogen ist. Dann steht es ihm frei zu klingeln, oder wenn der Mieter mehrmals nicht anzutreffen ist/ nicht öffnet, einen Brief zu schicken. Bleibt dieser Brief ohne Antwort wird abgeklemmt.

    So (Kabelvertreter stand an der Haustür) geschehen nach 3 oder 4 Monaten in meiner alten Wohnung. Er meinte dann auch, dass es nichts machen würde, wenn ich bislang Kabel genutzt hätte. Ich habe es dann trotz des fairen Angebots dennoch nicht genommen ;)

    In meiner gar nicht mehr so neuen Wohnung ist seit über anderthalb Jahren noch nichts passiert.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2009
  9. besserwisser

    besserwisser Platin Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

    :winken:
     
  10. györgy3

    györgy3 Guest

    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Dies ist 1. kein rechtskräftiges Urteil, sondern ein Gesetz, welches 2. nicht auf diesen Fall angewendet werden kann. Eine erschlichene Leistung wäre in diesem Fall, wenn jemand die Plombe vor der HÜP aufmacht und sich dann anklemmt.

    Eine "scharfe" Antennendose im Zimmer ist erstmal kein Hinweis auf einen Kabelanschluss. Die Programme könnten ja auch terrestrisch eingespeist werden.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2009