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Kabel Deutschland: Analog-TV kostenlos?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von Dogmatix, 24. Januar 2009.

  1. Dogmatix

    Dogmatix Senior Member

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    Ich hoffe, daß ich hier im richtigem Forum bin:

    ein Freund von mir zieht innerhalb Berlin um. Sein neuer Wohnung hat in drei Räumen Antennensteckdosen (TV/Radio); das Haus ist an Kabel Deutschland angeschlossen. Im Mietvertrag steht, daß der Mieter selbst ein Vertrag mit Kabel Deutschland abschliessen soll (es gibt kein Sammelvertrag oder so was). Nicht klar ist, ob er das muß, oder kann bei Bedarf. Eigentich möchte er aus kostengründen kein Vertrag mit KD haben.

    Nun habe ich ein tragbares Fernseher probeweise angeschlossen, und um die 35 analoge Fernsehkanäle gefunden - OR, Private, BBC, CNN, Musik usw. Die Programme kommen offentsichtlich durch's Kabel, da in Berlin ja nicht mehr analog gesendet wird.

    Nun die Frage: darf er eigentlich diese Analogkanäle vertragslos und kostenfrei einfach so benutzen, oder müßte er dafür mit KD ein Vertrag abschließen? Ist es so ein Art Grundversorgung, was KD kostenlos liefern muß, oder ein Kostenpflichtiges Angebot, daß ohne Vertrag eigentlich nicht da sein sollte?
     
  2. digen123

    digen123 Gold Member

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    ein Kostenpflichtiges Angebot
     
  3. györgy3

    györgy3 Guest

    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Er muss keinen Vertrag abschließen. Irgendwann kommt sicherlich jemand von KD vorbei, um ihn abzuklemmen. Ich "warte" schon seit anderthalb Jahren darauf ;) und überprüfe in regelmäßigen Abständen, ob noch "Saft" drauf ist.
     
  4. TV.Berlin

    TV.Berlin Wasserfall

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Muß er nicht - fällt zwar unter schwarzgucken, aber das interessiert eh keine Sau. ;)

    Bei mir hat Primacom auch geschlafen und nicht abgeschaltet - hat dann so 3 Monate gehalten. :)
     
  5. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Hallo, Dogmatix
    Nein, du darfst nicht einfach deine Empfänger an die Dosen anschließen, weil du keinen Vertrag mit dem zuständigen Kabelnetzbetreiber hast. Es hilft auch nichts, zu sagen, dass ein Signal anliegt und du keinen Vertrag möchtest. Auch zu sagen, dass der Kabelnetzbetreiber selber schuld ist, wenn er es versäumt, den Hausübergabepunkt zu verplomben, hilft nichts. Das nennt sich Erschleichung von kostenpflichtigen Leistungen und ist strafbar.
    @TV.Berlin: was du da sagst, ist Anstiftung einer Straftat und ist ebenfalls strafbar. Halt dich also etwas zurück, bei dem, was du schreibst.
    Schönen Sonntag
    Reinhold
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Tja vielleicht ist die Grundversorgung im Mietvertrag mit drin.
     
  7. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Das, was im Opener dieses Threads genannt wurde, sieht aber nicht nach Grundversorgung aus. Oder ist BBC jetzt auch schon Grundversorgung? :winken:Und dann steht da noch, dass auf Anfrage beim Vermieter gesagt wurde, man müsse sich um den Kabelvertrag selber kümmern, weil kein Vertrag seitens Vermieters mit dem Kabelnetzbetreiber besteht.
    Gruß
    Reinhold
     
  8. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Diese Bewertung erscheint mir doch sehr zweifelhaft. Das pure Einstecken eines Anschlusskabels in eine Antennensteckdose soll eine Straftat sein? Das ist doch in keiner Weise mit dem illegalen Aufschalten auf einen HÜP vergleichbar und m. E. noch nicht mal ein Vergehen. Falls der KNB nach der Kündigung des Vormieters die Anschlusssperrung verpennt hat ist das sein Problem und berechtigt m. E. zu keinerlei Nachforderungen!

    Wenn der Eizelanschluss mangels Sternleitung nicht individuell zu sperren ist, hat doch aber sicherlich der Vermiter einen Pauschalvertrag und rechnet die Kabelgebühr über die Nebenkosten ab.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2009
  9. Reinhold Heeg

    Reinhold Heeg Talk-König

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    @Dipol: soooo war das auch nicht gemeint. Sich einfach an eine Dose anschließen, sich freuen, dass das volle Angebot kommt und dann Gott einen guten Mann sein lassen und keinen Vertrag mit dem KNB machen, DAS ist strafbar. Wenn dann irgendwann mal ein Techniker vorbeikommt, um die Kabeldose zu sperren, kann's dumm ausgehen. DANN hat man eine Anzeige am Hals. Es sei denn, man ist bereit, die Zeit, in der man sich, ohne zu zahlen, angeschlossen hat, nachzuzahlen. Mal angenommen, der Techniker kommt erst in einem halben oder gar erst in einem Jahr, kann's ganz schön in's Geld gehen.
    Gruß
    Reinhold
     
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Kabek Deutschland: Analog-TV kostenlos?

    Ich stimme dir ja völlig zu, dass man ehrlich sein sollte. Aber bislang hast du keine juristische Grundlage für deine Ansicht geliefert. Alles was strafbar ist, muss nach dem Legalitätsprinzip von den Behörden verfolgt werden. Meines Erachtens ist das eine rein privatrechtliche Angelegenheit, da erspare ich mir sogar Google.

    Hier im Ländle ist mir sowohl zu DBP/TELEKOM-Zeiten, wie auch unter den Netzbetreibern KBW oder in Stuttgart im KFS-Netz kein einziger Fall bekannt, in dem eine vergessene Abschaltung einen Rechtstreit ausgelöst hätte. Bei Entdeckung des eigenen Fehlers wird an das Gewissen des Kunden appelliert, das wars dann aber auch. Bei illegaler HÜP-Aufschaltung sieht das aber ganz anders aus, da ist allerdings Schluss mit lustig!
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Januar 2009