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Kabel Deutschland: Öffentlich-rechtliche Sender bleiben erhalten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. Dezember 2012.

  1. rs-lennep

    rs-lennep Gold Member

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    AW: Kabel Deutschland: Öffentlich-rechtliche Sender bleiben erhalten

    Eine kleine Korrektur zu "chrissaso780", 14:38 Uhr:

    Zu verdanken ist die Rundfunkstruktur in D nicht den Amerikanern, sondern den Briten!
    Die Amerikaner hätten wahrscheinlich eher eine Struktur wie in den USA auch in D eingeführt.
    Die Briten haben bereits wenige Wochen nach dem offiziellen Ende des Zweiten Weltkriegs, am 22. September 1945, mit Radio Hamburg auf Mittelwelle (laut einer mir vorliegenden Übersicht aus dem Jahre 1941 sendete Hamburg damals auf 904 kHz - "Reichssender Hamburg") einen der ersten (Radio-)Sender wieder in Betrieb genommen.
    Die grundsätzliche Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (in den auch Radio Hamburg aufging) geht auf Hugh Greene zurück, der 1946 damit begann, den Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) in der damaligen britischen Besatzungszone (S-H, HH, NDS, NRW) nach dem Vorbild der britischen BBC aufzubauen (Anmerkung: Aus dem NWDR gingen später der NDR und der WDR hervor.). Das wichtigste Ziel des NWDR bestand darin, die Demokratisierung Deutschlands zu unterstützen (siehe auch "Entnazifizierung"). Der NWDR sollte -aufgrund der schlechten Erfahrungen der Vorkriegszeit- möglichst staatsfern organisiert sein. Ein heres Ziel, von dem wir heute wohl recht weit entfernt sind, wenn man sich die Zusammensetzung der bestimmenden Gremien anschaut...
    Die Organisation des NWDR war später Vorbild für die anderen (westdeutschen) Landesrundfunkanstalten.
    Damit es im Nachkriegsdeutschland nicht erneut eine Konstellation wie unter den Nazis gibt, wurde die Kultur, zu der man auch das Rundfunkwesen zählt, in die Obhut der Länder und nicht des Bundes gegeben.
    Einigen bekannt dürfte Adenauers Versuch sein, neben der ARD eine zweite (bundesweite) Rundfunkanstalt aufzubauen, auf die er Einfluss hätte nehmen können ("Adenauer-Fernsehen", Deutschland-Fernsehen GmbH). Ein Versuch, dem das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten sogenannten "Rundfunkurteil" vom 28.02.1961 einen deutlichen Riegel vorschob.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Kabel Deutschland: Öffentlich-rechtliche Sender bleiben erhalten

    richtig, also nicht mehr analog, sondern künftig alle in HD.;)
     
  3. Gafzgarrr

    Gafzgarrr Silber Member

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    Dreambox 7020HD mit 2x DVB-C tuner intern + 2x USB-DVB-C tuner; Synology NAS DS112+;
    Streaming über Feste IP auf alle Geräte,
    LG Monitore
    AW: Kabel Deutschland: Öffentlich-rechtliche Sender bleiben erhalten


    Aber das ist ja dann "theoretisch" auch nicht von jedem Empfangbar.

    Nicht alle Geräte haben einen Digitalen HD tuner.

    Gibt genug Leute die reine SD-Receiver haben.

    Daher scheidet das "nur HD" eindeutig aus.

    Analog ist eine andere Sache. Aber dazu kann ich keine stellungnahme geben, bzw. das kann keiner hier (außer er wäre zufällig Vorstand der KDG):winken:
     
  4. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Öffentlich-rechtliche Sender bleiben erhalten

    Uns würde das reichen....
     
  5. StefanG

    StefanG Wasserfall

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    AW: Kabel Deutschland: Öffentlich-rechtliche Sender bleiben erhalten

    Kann die BILD meinetwegen.

    Die letzte BILD Zeitung die ich gelesen haben ist min. 20 jahre her.

    Also mir ist egal was darins steht.

    ÖR schauen wir aber jeden Tag.

    D.h. das ist uns um Faktor 10000mal wichtiger als die BILD.