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Künstlersteuer

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eike, 4. Februar 2013.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Künstlersteuer

    Die Rentenversicherung ist ein anderes Thema.

    Nachdem man sich aus diversen Gründen (Integrationsmöglichkeit der DDR Bürger, Inflationssicherheit, ...) für ein reines Umlagesystem statt einem kapitalgedeckten System entschieden hat, gibt es jetzt keine Wechseloption mehr.

    Denn die Rentenversicherung braucht die Beiträge um die Renten der aktuellen Rentner zahlen zu können. Aber solange die Rentenbeiträge gezahlt werden müssen, können sich die Arbeitnehmer keine kapitalgedeckte Rentenversicherung zusätzlich leisten.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Künstlersteuer

    Die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik war schon immer ein reines Umlagesystem, wurde von Adenauer mit der Rentenreform 1957 ganz bewußt so eingeführt.

    Vor 1957 war sie kapitalgedeckt. Durch den Krieg war diese Kapitaldecke aber nicht mehr vorhanden, deswegen (und wegen des Wirtschaftswunder) wurde auf das Umlagesystem umgestellt.

    Das hatte null mit der Wiedervereinigung zu tun.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Künstlersteuer

    Doch, wurde schon mehrfach als zulässig bestätigt. Hier z. B.: Krankenkassen.de - Zuschlag für Kinderlose bei Pflegeversicherung rechtens
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Künstlersteuer

    Ja, das ist auch die Sicht der Bundesregierung :D

    Nur der Haken hier ist, dass der Kinderlosenzuschlag die unmittelbare Reaktion auf die Vorgabe des BVerfG war und keine allgemeine Beitragserhöhung, von der man die Eltern ausgenommen habe. Letzteres würde die Begründung des Gerichtes rechtfertigen. Oder haben die Eltern was gespart wie vorgegeben? Nö..die zahlen genau dasselbe wie bisher, trotz Entlastungsvorgabe.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Künstlersteuer

    Das kommt auf die Betrachtungsweise an. Statt Zuschlag für Kinderlose kannste auch Abschlag für Eltern sagen. Im Ergebnis ist es das selbe.

    Zuschlag ist da besser, da ja auch andere davon ausgenommen sind. Alle bis zum 23. Lebensjahr bspw.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Künstlersteuer

    Aber das Hauptthema, warum viele freiberufliche Künstler keinen Bock auf die KSK haben. ;)
     
  7. klaumabor

    klaumabor Guest

    AW: Künstlersteuer

    Kleine Ergänzung: Die Firma muss solche künstlerischen Leistungen regelmäßig in Anspruch nehmen. Einmal alle Jubeljahre reicht also nicht aus.

    Der Unternehmer muss sich bei der KSK zur Beitragsentrichtung melden und/oder kann eine Prüfung verlangen, ob er Beiträge zur KSK zahlen muss.

    @Martyn
    Clowns sind darstellende Künstler und keine "Dienstleister" . Ebenso zur klassischen Klientel zählen Werbegrafiker. Fraglich ist da eher die Einordnung von Handwerkern/Kunsthandwerkern.

    Übrigens werden Beiträge zur KSK auch dann fällig, wenn der Künstler gar kein Mitglied ist.