1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von tummi, 2. Dezember 2005.

  1. CaptainRudi

    CaptainRudi Senior Member

    Registriert seit:
    8. November 2005
    Beiträge:
    258
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Anzeige
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Im übrigen wollte ich noch kurz anmerken ...

    Ich hatte mein Einschreiben losgeschickt und einen Tag später war es auch wohl da, jedenfalls stand auf dem Rückschein als Zustelldatum das Datum dieses Tages.

    Auf der Postseite stand aber noch Tage später "liegt zur Abholung bereit" und der Rückschein brauchte trotzdem fast 6 Tage.

    War schon komisch ...
     
  2. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

    Registriert seit:
    5. Juni 2003
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Hi,

    macht irgendwie keinen Sinn,

    der Rückschein soll ja den Erhalt dokumentieren. Wenn es also beim Rückschein egal wäre, ob der unterschrieben ist oder nicht, wozu dann einen Rückschein, ausser dass DHL mehr daran verdient ???

    gruß
    dbox1freak
     
  3. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

    Registriert seit:
    5. Juni 2003
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Hi,

    wen, ausser den Gerichtsbezirk des OLG Koblenz interessiert ein solches Einzelfallurteil.

    Hast du was ähnliches vom BVerwG o.ä. als Grundsatzurteil. Falls nicht, laß die in Koblenz mal ruhig so verfahren.

    gruß
    dbox1freak
     
  4. ???-???

    ???-??? Silber Member

    Registriert seit:
    20. Dezember 2003
    Beiträge:
    785
    Zustimmungen:
    8
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Hab ich auch gemacht ca. 10 Tage Später lag die Kündigungsbestätigung im Kasten

    Man sollte nicht bis zum letzten Tag vor ende der Kündigungsfrist warten
    Am besten man kündigt sofort nach Abschluß des Abos ;)
     
  5. geraldk

    geraldk Senior Member

    Registriert seit:
    5. August 2002
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    "Einschreibesendungen dürfen nach der Postverordnung nur gegen eine Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Der Postbote hat, wenn er in der Wohnung niemanden antrifft, einen Benachrichtigungszettel zu hinterlassen, womit aber noch nicht die Kündigungserklärung in die Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist. Der Einschreibebrief bleibt im Besitz der Post und gelangt noch nicht in den Machtbereich des Empfängers, so wie es beim Einwurf in den Briefkasten des Empfängers allgemein angenommen wird. Der in den Machtbereich des Empfängers gelangte Benachrichtigungszettel gibt lediglich den Hinweis darauf, dass das Einschreiben bei der Postfiliale abgeholt werden könne. Solange der Empfänger das Einschreiben jedoch nicht abholt, gilt das Schreiben als nicht zugegangen. Unter Umständen kann hier das sogenannte "Einwurf-Einschreiben" helfen. Der Postzusteller bescheinigt bei diesem Einschreiben, dass er das Schreiben in den Hausbriefkasten eingeworfen hat. Damit gilt das Schreiben als zugegangen. Aber auch hier aufgepasst! Für den Inhalt ist nach wie vor der Absender beweispflichtig. Pech also, wenn der Empfänger behauptet, der Briefumschlag habe nur ein weißes Blatt enthalten. Für solche Fälle hätte dann nur noch die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher geholfen. Das kostet zwar ein paar Euro, der Gerichtsvollzieher schaut sich aber auch den Inhalt des Schreibens vor Zustellung an."
    Zitat aus http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2003/02/16/index3.html
     
  6. geraldk

    geraldk Senior Member

    Registriert seit:
    5. August 2002
    Beiträge:
    213
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Ich habe mal gegoogelt.
    http://www.google.de/search?hl=de&rls=GGLG%2CGGLG%3A2005-43%2CGGLG%3Ade&q=einschreiben++%22nicht+abgeholt%22+&btnG=Suche&meta=
    Alle Beiträge sagen dasselbe aus : Ein Einschreiben gilt erst mit der Aushändigung ,d.h. mit der tatsächlichen Zugangsmöglichkeit zum Brief , und nicht schon mit der Benachrichtigung zur Post, als eingegangen.
    Kurios : Ein gewöhnlicher Brief , der unter Zeugen in den Empfänger- Briefkasten eingeworfen wird , gilt mit dem Einwurf als eingegangen.
    Aber Vorsicht ,auch bei einem Einschreiben : wenn es hart auf hart kommt , kann der Empfänger immer noch behaupten , der Briefumschlag war leer.
    BGH, Urt. v. 26.11.1997 – Az. VIII ZR 22/97
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2005
  7. fcsh

    fcsh Board Ikone

    Registriert seit:
    13. September 2002
    Beiträge:
    4.399
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    @geraldk

    Was du schreibst macht alles schon sinn, nur eins hast du vergessen: wenn die Sendung nicht mit dem Vermerk "Eigenhändig" versehen ist, darf der Postbote die Sendung auch gegen Unterschrift beim Nachbar abgeben. Kleines Beispiel: Der Nachbar quittiert den Empfang und verlegt dann die Sendung. Was nun? Die Post hat der Beweis, dass die Sendung zugestellt wurde, die Sendung gelangt aber nie in den Besitz des Empfängers. Es wäre daher tatsächlich besser Einwurf-Einschreiben zu nutzen, denn so kann man zumindeest beweisen, dass die Sendung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Nur eine kleine Anmerkung. Das mit dem (leeren) Inhalt ist übrigens ganz einfach eine Vertrauensfrage.

    fcsh
     
  8. Evil_Ed

    Evil_Ed Junior Member

    Registriert seit:
    22. November 2005
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Dann oute ich mich auch mal als "Postler"

    Nein, ein Einschreiben darf NICHT bei Nachbarn zugestellt werden. (Pakete u.U. schon!) Lediglich anwesende Personen unter der verwendeten Zielanschrift dürfen unterschreiben (volljährig!!), d.h. Oma, Opa, Mutter, erw. Kinder usw.

    Ich gehe davon aus, dass PREMIERE ein Postfach in Hamburg hat und somit findet erst gar keine Zustellung statt, auch nicht bei Einschreiben. PREMIERE holt demnach diese Sendungen selbst ab und diese gelten auch erst DANN als zugestellt.

    Inhaber von Postfächern erhalten keine Zustellung von Einschreiben.
     
  9. digifreak

    digifreak Gold Member

    Registriert seit:
    29. März 2001
    Beiträge:
    1.832
    Zustimmungen:
    2
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Wie sollte die Smartcard zurückgeschickt werden? Premiere gibt als Anschrift nur 22033 Hamburg an. Ist das die Hausadresse oder ein Postfach?
    Reicht ein normaler Brief, Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein?
    Schließlich wird im Kündigungsbestätigungsschreiben gleich mit Schadenersatz und Geldeintreibung durch Inkassounternehmen gedroht. Kurioserweise kam ein paar Tage später noch ein Schreiben von Premiere mit einer 2monatigen Gratisabo-Verlängerung.
     
  10. fcsh

    fcsh Board Ikone

    Registriert seit:
    13. September 2002
    Beiträge:
    4.399
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Ich kenne das aus eigener Erfahrung anders (zugegeben nur 1 mal), dachte aber auch, dass es nicht erlaubt war, es kommt wohl darauf an, was (Post)man(n) unter "anwesende Personen unter der Zielanschrift" versteht. In einem Mehrfamilienhaus hat jeder die gleiche Postadresse. Mag sein, dass die Post das nicht darf, aber ich glaube nicht, dass es immer so läuft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Dezember 2005