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Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von tummi, 2. Dezember 2005.

  1. HerrJ

    HerrJ Silber Member

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    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Vorsicht! Nach einem neuen Urteil des OLG Koblenz gilt ein Einwurf-Einschreiben nicht als zugegangen! Begründung: Es erfolge keine persönliche Aushändigung, damit sei nicht bewiesen dass das Schreiben den richtigen Empfänger erreicht habe. (AZ: 11 WF 1013/04)
     
  2. Peter-HH

    Peter-HH Foren-Gott

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    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    @Nala

    Ja! So und nicht anders ist es. Einschreiben Rückschein gilt im Zweifel als zugestellt, auch wenn der Empfänger abgetaucht ist oder einfach nicht zum Postamt geht. Und bei Firmen erst recht. LOL ... sonst würden ja Versicherungen, Zeischriftenverlage etc. allesamt einfach die Einschreiben nicht annehmen, um keine Kündigungen zu erhalten :)

    Nene ... Hände vors Gesicht halten um nicht gesehen zu werden haut auch bei Koffi nicht hin :)
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    neu? das urteil ist 2 jahre alt :rolleyes:.

    wie Peter schon sagte wird es da sicherlich neue urteile geben. sonst würde man ja gar nicht mehr kündigen können.

    Übrigens diese aktenzeichen ist online nicht mehr zu finden.
     
  4. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

  6. Elwood_B

    Elwood_B Junior Member

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    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Wer übrigens ganz sicher gehen möchte, kann auch den für Premiere Hamburg zuständigen Gerichtsvollzieher mit einer "Zustellung außerhalb der Zwangsvollstreckung im Parteibetrieb" beauftragen. Das hat hier in Bayern mal 8 Euro gekostet. Es hat den Vorteil, dass der Gerichtsvollzieher von Amts wegen Einsicht in das Schriftstück genommen hat und die Zustellung NICHT abgelehnt werden kann. Wenn Premiere die Annahme verweigern würde, könnte der Gerichtsvollzieher das Schrifstück einfach in den Geschäftsräumen hinterlegen und es gilt als zugestellt.

    Ich weiß, hört sich an, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, aber wers halt besonders sicher will :D.

    Siehe auch: http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896BJNE012403301.html
     
  7. IGLDE

    IGLDE Talk-König

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    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen


    Ich habe nichts von web.de gepostet sondern eine Suchanfrage von Google also was soll dieser Unsinn mit Bild usw.

    bye Opa:winken:
     
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    mir ist egal ob du ein google link gepostet hast.

    in 2 links von deiner suchanfrage ist die rede nach aussagen von web.de.

    wie gesagt dort wo es stehen sollte steht es nicht.
     
  9. geraldk

    geraldk Senior Member

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    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Falsch!!!
    Ich oute mich mal als " Postler " . Eine Sendung gilt erst dann als zugestellt , wenn sie übergeben bzw. in den Briefkasten eingeworfen ist . Einschreiben werden immer persönlich zugestellt bzw. ausgehändigt. Wenn der Empfänger nicht angetroffen wird ,wird die Sendung benachrichtigt ( Außer Einwurf-Einschreiben ) . Bei Großkunden kommt es auf den Vertrag mit der Post an ob die Sendungen zugestellt oder selbst abgeholt werden.
    Nur ein Brief mit Zustellungsurkunde gilt mit der Benachrichtigung als zugestellt .
    Dies kann aber nur von Rechtsorganen beauftragt werden.
    Ein Rückschein ist nur persönlich als Hinweis über die Zustellung zu werten.
    M.E. nach hat ein Rückschein vor Gericht keine Beweiskraft . Viel sinnvoller ist es meiner Meinung nach , ein normales Einschreiben zu senden und dann über die Sendungsverfolgung im Internet gehen.
    Im Zweifelsfall kann dann ein Doppel des Auslieferungsnachweises ( sprich Unterschrift und Tag der Aushändigung ) kostenpflichtig angefordert werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Dezember 2005
  10. HerrJ

    HerrJ Silber Member

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    AW: Kündigungen per Einschreiben: Zustellung bis zu 10 Tagen

    Das war eine dpa-Meldung. Dass das Urteil auf der Seite der Justiz Rheinland-Pfalz nicht steht bedeutet gar nichts. Dort werden nur ausgewählte Urteile aufgeführt, die der Senat für veröffentlichungswürdig hält.