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Kündigung "vergessen" ....

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Fuppes-Fan, 8. August 2005.

  1. Fuppes-Fan

    Fuppes-Fan Neuling

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    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Ist ja fast wie bei echten Juristen hier: 3 Juristen, 5 Meinungen. :)

    Nun, Kündigungsfax ist vor ner Minute raus. Wir werden sehen, was passiert. Wie ich Premiere kenne, vermutlich erst einmal nichts und auf Nachfrage nur die Bestätigung "Kündigung zum 31.08.2006". :D

    Ich bin gespannt.

    Fuppes-Fan
     
  2. d.roller

    d.roller Junior Member

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    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Mach' Dir nix drauf. Ich habe auch vergessen das Sportpaket aus dem dbox2 Sponsoring zu kündigen. Wer Doof ist legt halt drauf. :(

    Gut ist, dass es ein Altvertrag ist und ich auch Fussball Live, also Bundesliga, gucken kann.

    Schlecht ist, dass mich Fussball bzw. TV-Sport nicht die Bohne interessiert.
     
  3. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Deine Aussage ist Falsch, lese mal genau, da steht
    und hat Premiere ihn schon bekannt gegeben das er sich bei der verlängerung seines laufenden Vertrages massiv verschlechtert, wenn nicht kann er auf alle fälle Kündigen. Premiere kann sich nicht damit heraus reden mit den Satz (die "dann geltenden Konditionen") auch wenn sie es immer wieder gerne versuchen.
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Mach Dir nix draus, NullBock? versucht das schon seit ewigen Zeiten, uns weiß zu machen, aber er hat leider unrecht. Der kommt immer wieder mit seinen Uralt-PremiereWorld AGBs, die für die meisten wohl nicht mehr gelten...

    Hast leider Pech gehabt, Du kannst nu versuchen, ob Premiere das über Kulanz macht, glaub ich aber nicht. Die Regeln von Premiere sind da eindeutig.

    @ Nullbock?: Nein, bitte nicht wieder diese Diskussion (ist nicht böse gemeint!):winken: ;) :p :D
     
  5. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Und du versuchst immer wieder denn Leuten weiß zu machen das Premier im Recht ist wenn sie versuchen Leute über denn Tisch zu ziehen. Bevor du schreibst solltes du erstmal richtig lesen ich habe nähmlich drauf hingewiesen
    Ich habe also entgegen deiner Behauptung nichts versucht, sondern nur hingewiesen, das dieses leider nicht in deine Premiere Mentalität passt ist mir schon klar, ändert aber nicht an der Tatsache.
    Ach übrigens auch in neueren AGB steht so etwas
    STAND 2004

    Passend hierzu mal ein Interessanter Artikel
    LESEN_HIER
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2005
  6. M.S.T.

    M.S.T. Guest

    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Gebe Dir Recht. Nur wo ist, unser altes Recht. Es gibt ganz einfach keins mehr. Und was Prem betrifft, die haben sich NOCH NIE
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Wie gesagt, das haben wir schon alles durchgekaut, die AGBs sind eindeutig, was die Fortsetzung des Abos nach Ablauf der Laufzeit betrifft. Alles andere ist Kokolores...

    Der o g. Artikel bezieht sich übrigens auf die letzte Preiserhöhung, nicht auf die Angleichung der Gebühren nach Ablauf des Abos zu den dann gültige Konditionen.

    Das ist ja gerade das, was dir nicht in den Kopf zu gehen scheint, diese Unterscheidung.

    Zudem kann derzeit wegen der Preiserhöhung selbst niemand kündigen, da laufende Abonnements im Gegensatz um letzten Mal bis zum Ende der Laufzeit nicht erhöht werden. Das danach auf die dann gültigen Konditionen angeglichen wird, ist kein Grund zur Kündigung wegen Preiserhöhung, da dir das beim Abschluß des Abonnements bekannt gegeben wurde und Du dies mit dem Vertragsabschluß akzeptiert hast...

    Aber Du wirst es nicht verstehen wollen, ist mir auch ziemlich egal. Ich habe die AGBS verstanden und akzeptiert, daher kündige ich eben rechtzeitig, basta.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. August 2005
  8. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Genau, und weil andere sie, wie ich nicht verstanden haben wehren sie sich erfolgreich dagegen und die sie, wie du verstanden haben zahlen eben weiter. Aber wie du selbst erwähnt hast hatten wir das alles schon zigmal und werden es immer wieder haben solange hier solche Thread´s eröffnet werden, letztendlich muss jeder selber wissen ob er sich gegen Premiere wehrt oder nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2005
  9. Grit

    Grit Guest

    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Jeder Kunde, dessen Abo nach dem 01.08.05 endet, hat ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen der Preiserhöhung, so hieß es zumindest bei unserer Schulung. Ich denke schon, dass Du kündigen kannst. Vergiß nur nicht das Wort "Außerordentliche Kündigung aufgrund der Preiserhöhung", sonst ist es nur eine ordentliche Kündigung und Du hast dann keine Chance mehr vorzeitig zu kündigen
     
  10. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Kündigung "vergessen" ....

    Einseitige Vertragsänderungen sind allgemein unzulässig.
    Demäß dem Prinzip "Pacta sunt servanda" (deutsch: "Verträge sind einzuhalten") sind einseitige Vertragsänderungen unzulässig, denn bei einer einseitigen Vertragsänderung will sich ja gerade ein Teil nicht mehr an den bestehenden Vertrag halten.
    Änderungskündigungen sind zulässig.
    Zulässig hingegen ist die Änderungskündigung, also eine zulässige Kündigung des Vertrags mit gleichzeitigem Angebot einen ähnlichen, aber geänderten Vertrag abzuschließen. In diesem Fall muss aber der Kündigende befürchten, dass der Vertrag ganz aufgehoben wird. Wer eine einseitige Vertragsänderung anstrebt, möchte gerade das Risiko der vollständigen Kündigung aufheben, sich also im Zweifel mit dem alten Vertrag begnügen.
    Auch daher begründet sich die Annahme, der Initiator der einseitigen Vertragsänderung wolle den anderen Vertragspartner in seiner Vertragsposition ohne großes eigenes Risiko schwächen. Denn wäre eine Kündigung für den initiierenden Vertragspartner tatsächlich günstiger, so wäre eine vollzogene Kündigung im Wege der Änderungskündigung ein Vorteil, und müsse daher nicht vermieden werden.
    Versuche der einseitigen Vertragsänderung
    Trotz der Unzulässigkeit gibt es immer wieder Versuche einer einseitigen Vertragsänderung. Diese sehen oft wie folgt aus:
    1. Ein Vertragspartner sendet dem anderen Vertragspartner eine Benachrichtigung über eine "Vertragsänderung".
    2. Der Vertragspartner könne bis zu 6 Wochen nach dem beabsichtigten Termin der einseitigen Vertragsänderung der einseitigen Vertragsänderung widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht, so geht der initiierende Vertragspartner von einer schweigenden Zustimmung aus.
    3. Später beruft sich der Vertragspartner dann auf die angeblich erfolgte Vertragsänderung als zweiseitige Vertragsänderung, da der andere Vertragspartner schließlich zugestimmt habe, da er ja nicht widersprochen habe.
    rechtliche Begründung für die allgemeine Unzulässigkeit
    Im normalen Vertragsrecht ist es üblich und Grundsatz, dass ein Abschluss (also eine Zustimmung zum Vertrag) nicht weniger Aufwand verursachen darf als ein Nichtabschluss (also eine Ablehnung des Vertrags). Bei einem Versuch einer einseitigen Vertragsänderung über schweigende Zustimmung ist genau dieser Grundsatz verletzt, die Zustimmung bedeutet in diesem Fall weniger Aufwand ("Nichtstun") als die Ablehnung (Vertrag studieren, um Herauszufinden, ob er abgelehnt werden sollte; Ablehnungsschreiben aufsetzen, drucken, unterschreiben, frankieren, absenden).
    Wäre eine solche einseitige Vertragsänderung zulässig, so könnte ein Vertragspartner mit einer Vielzahl von Vertragsänderungen überhäuft werden, ohne dass er sich gegen diese Vertragsänderungen ausreichend wehren könnte.
    Besonders bei Verträgen, von denen der eine Vertragspartner viele gleichartige hat, der andere Vertragspartner jedoch einen oder nur wenige, (z.B. Mobilfunktverträge) ist die einseitige Vertragsänderung beliebt, denn für den initiierenden Vertragspartner kostet die Änderung sehr wenig (vielleicht 1€ pro Vertrag für das massenhafte Versenden von gleichartigen Briefen), für den anderen Vertragspartner jedoch sehr viel mehr (vielleicht 2h pro Vertrag für das Studium der Änderung und die wirksame Ablehnung).
    Können_Du_Nachlesen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2005