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Kündigung Und Arbeitslosengeld

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 17. Februar 2006.

  1. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    und ich habe schon gestern geschrieben das ich heute zum Arbeitsgericht gehe und der Anwalt der Großeltern, ist genauso gut, denn er hat sich darauf spezialisiert. Und deine sogenannten Fachleute haben mir genau das bestätigt, was ich dir schon die ganze Zeit sage, aber bestimmt findest du da auch wieder was. Und übrigens, kostet es 10 € :)

    Und das Zwischenzeugnis ist das wichtigste Argumnent für mich, denn da es erst 2 Monate alt ist, sehen meine Chancen sehr gut aus, weil das Gericht mir dann Recht gibt, hoffentlich. Und wie schon öfters gesagt, im Zeugnis steht nicht fristlos gekündigt, sondern das Arbeitsverhältnis wurde zum xx beendet. Und da kann es auch andere Gründe geben.

    Aber ich einer Hinsicht gebe ich dir recht, ich werde wenn es was bringt das anfechten, muss morgen nochmal hin, weil natürlich nur jemand da war, der das alles aufgenommen hatte.
     
  2. uli12us

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Das heisst ganz unmissverständlich es gab eine ausserordentliche oder fristlose Kündigung sonst stünde da nämlich entweder 14. oder 15. bzw der letzte Tag im Monat. Daran ersieht jeder, dass das keine normale Kündigung war. Ausserdem hab ich der ebenfalls schon gesagt dass diese Formulierung absolut unüblich, möglicherweise sogar unzulässig ist. Die gängigen Formulierungen kannst du in jedem Bewerbungsratgeber und tausenden Internetseiten nachlesen.

    Du nimmst mirs hoffentlich nicht übel, dass ich das nicht so recht glauben kann. Wenn ich mir so die normale Generationereihenfolge anschau und jetzt mal davon ausgeh dass du eine Lehre abgeschlossen hast dann komm ich bei den Grosseltern auf ein Alter von 60Jahren oder älter. In dem Alter braucht niemand einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und wenn du mirs übel nimmst was ich annehme kann ichs auch nicht ändern.

    Beim Arbeitsgericht solltest du übrigens nicht dem Rechtspfleger, Assessor oder wie die Leute dort heissen von deinem Superzeugnis vorschwärmen sondern ihn ohne eine Wertung deinerseits um eine Beurteilung bitten. Aber wie gesagt das Zeugnis ist der Teil der nach hoffentlich erfolgreicher Klage von deinem Exbetrieb ohnehin geändert werden muss.
     
  3. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Oh mein Gott, mir wird es schlecht! 1. Du weißt alles und hast für alles eine Antwort. Wie habe ich nur vorher ohne dich gelebt? Übrigens, immer die Beiträge ganz oder richtig lesen. Habe ich dir nicht geschrieben, dass ich beim Arbeitsgericht war und die das Zeugnis bewertet haben? Ich bin echt bescheuert, warum antworte ich noch überhaupt....bitte Thread schließen!
     
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Du hast geschrieben, dass du zum Arbeitsgericht gehen willst, davon dass du das bereits gemacht hast, war nie die Rede. Aber da du hier ohnehin weder mir noch irgendnem anderen irgendwas glauben willst, kann ich dir nur für deinen weiteren Beruflichen Weg viel Erfolg wünschen. Den wirst du auch brauchen.
     
  5. majo

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    @electrohunter:
    Jetzt komm mal zur Besinnung und versuche mal zu verstehen, wie wichtig z.B. Ulis letzter Absatz im Beitrag #52 für dich ist. Ansonsten solltest du hier nicht fragen, wenn du mit den (sachlichen!) Antworten nur zu zetern hast :( . Viel Glück weiterhin :) .

    Gruß, majo

    Oh, Uli war schneller ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2006
  6. Don Pasquale

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    electrohunter:
    Für die Beurteilung Deines zeugnisses: www.arbeitszeugnis.de
    Für juristische Hilfe: http://forum.jurathek.de

    Da sollte man sich aber klar,deutlich, kurz und prägnant ausdrücken.
     
  7. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    @ Don Pasquele

    danke, aber über Arbeitszeugnisse weiß ich bestens Beischeid und habe die beste Hilfe dazu, die es gibt. Es geht nur um einen Satz, der geändert werden muss. Da stehen auch meine Chancen sehr gut, ich war beim Arbeitsgericht und habe kostenlose Rechtshilfe bekommen.

    Vorneweg, ich habe mehr erwartet, 15 min Wartezeit, was sehr gut war und ich war vielleicht 5-7 min drin. Der Rechtsanwalt wollte meine Geschichte gar nicht hören, er hatte nur geraten sofort zu klagen und drückte mir seine Visitenkarte in die Hand. Er oder ein anderer Anwalt sollte dann die Beihilfe beantragen, weil ich ja kein Geld habe und dann geht es los. Nach seinen Erfahrungen, wird fast immer eine fristlose Kündigung in eine normale geänder. Dadurch bekomme ich ein gutes Zeugnis (was ich ja habe, aber nur der eine Satz muss geändert werden) und bekomme keine 3 monatatige Sperre. Mehr will ich gar nicht, er sprach auch von Anfindung usw, aber daran glaube ich nicht. Nun muss ich erst mal einen Abwalt finden, da kenne ich mich ja überhaupt nicht aus.