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Kündigung Und Arbeitslosengeld

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 17. Februar 2006.

  1. majo

    majo Silber Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Aber GENAU DAS ist doch DEIN Problem: Eine fristlose Kündigung und ein gutes Zeugnis sind so gegensätzlich wie Feuer und Wasser. Behutsam formuliert: hier stimmt etwas nicht. Nur deswegen geben sich hier alle Mühe dich auf diesen deinen Denkfehler hinzuweisen, schließlich befinden sich hier im Forum nicht nur realitätsfremde Vollidjoten, das solltest du mal erwägen.

    Lass alles (arbeitsrechts)anwaltlich prüfen bzw. gehe direkt zum Arbeitsgericht, dann entstehen dir noch nicht mal Kosten bei der Vorklärung mit Hilfe eines Rechtshelfers, soweit ich weiß. So, wie es die anderen schrieben - zu deiner Sicherheit!

    Freundliche Grüße, majo
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2006
  2. dbox1freak

    dbox1freak Senior Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Hi,

    ich will mal versuchen, auf die ursprüngliche Frage (Überschrift des Threads) zurückzukommen:

    1. Jeder, der Leistungen vom Arbeitsamt (Arbeitsagentur) bekommen will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört z.B. bei einer fristlosen Kündigung, dass der Gekündigte eine Kündigungsschutzklage einreicht. Die Frist dafür beträgt 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung. Erfolgt, dieses nicht, gibt es eine Sperrfrist.
    2. Die (Nicht-)Zulässigkeit der Kündigung wird dann im Arbeitsgerichtsverfahren festgestellt und hat nichts mehr mit der Sperrfrist zu tun.
    3. Man muss also die Themen ALG und Kündigung inhaltlich komplett trennen. Sie haben nichts miteinander zu tun. Lediglich die rechtzeitige Einreichung der Klage ist wichtig.
    4. In dem Klageverfahren kann man dann auch wunderbar die Widersprüche des Arbeitgebers darlegen (gute Beurteilung kontra fristlose Kündigung). In den meisten Fällen wird bei solchen Konstellationen der Arbeitgeber einen auf die Mütze bekommen.
    Wann hast du denn die Kündigung zugestellt bekommen ? (Sorry, falls ich es irgendwo überlesen haben sollte)

    Gruß
    dbox1freak
     
  3. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Ich war gestern beim Arbeitsamt und habe mich arbeitslos gemeldet. Hat sich vieles geändert. Termin zum Berufsberater bekomme ich schriftlich, der wird dann alles klären. Ich musste dann zum Arbeitgeber, der muss ja was ausfüllen und das kann bis 2 Wochen dauern, danke Arbeitgeber. Termin für die Abgabe des Antrages musste ich telefonisch machen (ist neu) und ist am 8. März 2006. Auch die Nummern muss man nicht ziehen, man muss sich anmelden :)

    Nun weiß ich das es beim Arbeitsgericht eine kostenlose bzw. für 10 € eine Rechtsberatung gibt. Da werde morgen hin fahren. Die beraten einem ob sich das lohnt oder nicht. Denke die können mir weiter helfen.

    @ dbox1freak

    Ich habe noch am letzten Freitag bis 13 Uhr intern im Büro gearbeitet und dann wurde mir ein Vorstellungsgespräch mit Arbeitszeiten genannt, den ich abgelehnt habe und 5 min später hatte ich die schriftliche Kündigung in der Hand.

    @ Majo

    Mein Zwischenzeugnis stammt aus dem Dezember 2005 und ist sehr gut. Mir wurde gesagt, dass es genauso (müssen die wohl auch) so übernhemen und es kommt nur ein Satz dazu: Der Arbeitsvertrag wurde zum xx arbeitgeberseitig gekündigt. Und nur um diesen einen Satz geht es. Alles andere ist gut, sogar sehr gut. Ich konnte auch in meiner Akte spionieren und habe auch alle Zeugnisabstufungen im System gesehen und es ist ein sehr gutes Zeugnis, übrigens auch mit einem guten wäre ich super zufrieden.

    Morgen gehe ich zum Arbeitsgericht, dann hoffe ich auf einen Termin beim Berufsberater und dann werde ich sehen. Guten Chancen habe ich alle wegen dem Zwischenzeugnis, das kommt immer gut beim Arbeitsgericht!
     
  4. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Wie oft muss mans dir eigentlich noch sagen, dass durch die fristlose Kündigung alles andere was in deinem Zeugnis steht null und nichtig ist. Wenn du als Arbeitgeber die Auswahl aus angenommen 100 Bewerbern hast, fliegt derjenige der gekündigt wurde fristlos erst recht von vornherein raus.
    Reich Kündigungsschutzklage ein und wenn die erfolgreich durchgegangen ist muss dein EX-AG dein Zeugnis auch dementsprechend ändern. Allein gegen das Zeugnis angehen bringt ohnehin nichts weil da nichts falsches drinstehen darf.
    Und was in deinem Zwischenzeugnis drinsteht, ist fürs Abschlusszeugnis völlig belanglos, selbst wenn es recht häufig, vor allem wenn dazwischen nicht viel Zeit verstrichen ist, direkt übernommen wird.

    Selbst wenn du meinst, ich will dir jetzt bildlich ausgesprochen ans Bein pinkeln, sollte dir doch auffallen dass hier alle ausser dir einer Meinung sind. Sicher kann sich auch die Mehrheit mal irren, aber auf alle Fälle sollte dir das zu denken geben.
     
  5. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Oh Mann, sorry du hast Null Ahnung, ich war gestern noch beim Anwalt, der mich vertreten wird und er meinte sofort: das Zwischenzeugnis ist sehr gut, besser geht es kaum. Da es gerade mal 8 Wochen alt ist, wird das Arbeitsgericht das sofort anerkennen und die Firma darf nichts anderes schreiben was im Ziwschenzeugnis steht. Der Satz: Das Arbeitsverhältnis wurde zum xxx beendet, heißt nur, dass die Firma gekündigt hatte, mehr nicht, kein Grund und das ist erstmal nicht schlimm, daran könnte man was ändern und das muss das Arbeitsgericht entscheiden ob ich im Recht bin, aber das sieht gut aus.

    Aber du glaubst nicht, wie wütend du mich damit machst und das ist auch das letze Staement dazu und bitte antworte darauf nicht mehr.

    1. Anwalt bestätigt meine Aussagen
    2. Meine Freundin die für eines der 3 größten Firmen der Welt Zeugnisse schreibt und die Vorstellungsgespräche führt und für die Einstellungen verantwortlich ist unterstützt meine Aussage und gaube mir, sie ist oft einer anderer Meinung.
    3. Ihr Chef, der zuständig für alle Managerposten ist, hat das von seinem Anwalt testen lassen und er meinte auch, also ein recht gutes Zeugnis.
    4. Alle Internetseiten bestätigen auch meine Aussagen

    Aber ich werde natürlich dir glauben, der kein einziges Argument belegen konnte. Ach was rege ich mich denn auf, ich weiß das ich Recht habe und brauche mich nicht mehr rechtfertigen. Du bist mit deinem Zeugnis zufrieden und ich bin mit meinem Zeugnis zufrieden.

    Und von einer fristlosen Kündigung steht nichts im Zeugnis, du hättest auch meinen Fall erst mal lesen sollen, denn mir geht es darum, dass ich eigentlich niemals eine Kündigung bekommen hätte dürfen und das muss jetzt geklärt werden.

    So, wie oben gesagt, bitte nichts mehr dazu schreiben, das Thema ist durch, jeder hat seine Meinung dazu und gut ist. Und glaube mir, ich bin der letzte der das schön reden will, denn was bringt mir es, das Zeugnis schön reden, wenn es schlecht ist? nichts!
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2006
  6. Creep

    Creep Guest

    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Wenn man keine Antworten will, sollte man keine Fragen stellen ...
     
  7. JeGe

    JeGe Senior Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Was soll der denn sonst sagen wenn er dich vertreten soll :D
    Bedenke: Versicherungsvertreter und Anwälte sind IMHO alles nur Scharlatane. Die wollen alle nur dein Bestes - DEIN GELD :D

    Na dann hast du doch genug Vitamin B für eine neuen Job. :eek:
    Dürfte doch kein Problem für deine Freundin sein, mal ein gutes Wort für dich bei ihrem Chef einzulegen. Oder? :eek:

    Aber bedenke: Recht haben und Recht bekommen sind zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe :D
    Der Richter hat das letzte Wort. :winken:

    Wünsche dir aber trotzdem viel Erfolg. :)
     
  8. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Würdest du wollen, dass deine Freundin dich einstellt, deine Chefin ist und du die 10 Stunden am Arbeitsplatz siehst? Nö, ich auch nicht und sie wohl noch weniger!

    Der Anwalt bekommt vorerst kein Geld, denn erstens habe ich keins und zweitens, ist das ein Bekannter von den Großeltern.

    und zum Recht, dass ist war, das werde ich dann sehen, erst mal die Beratungen abwarten, was passiert. So, aber jetzt genug dazu geschrieben.
     
  9. Zeus

    Zeus Junior Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Jemand der in seinem 1. Post von sich in der 3. Person spricht, hat wohl eine etwas gespaltene Persönlichkeit. (Meiner Meinung nach)

    Citigroup (Bank), General Electric (Mischkonzern), American Intl Group (Versicherer) und Bank of America

    laut Forbes sind dies die aktuell größten Fimen der Welt, und hier ist deine Freundin mal kurz in die USA gefolgen und hat dem CEO (Chef) Deinen Fall vorgetragen.:D :eek:

    Sensationell, das der dafür Zeit hat.
     
  10. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Wenn der Anwalt ein bekannter deiner Grosseltern ist, dann wirst du dir den wohl ausgesucht haben weil er vorläufig wohl kein Geld von dir sieht. Ich hab dir wiederholt gesagt, du sollst zum Arbeitsgericht gehen. Dort sitzen Fachleute die sich jahraus, jahrein nur mit diesem einen Thema beschäftigen.
    Da du für die erste Instanz nicht mal einen Anwalt brauchst geh ich davon aus dass du dort direkt Kündigungsschutzklage erheben kannst. Wenn nicht kriegst du dort zumindest Auskunft drüber was du dafür anstellen musst. Die können dir auch sagen wo ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt zu finden ist der dich vor Gericht vertritt. Wenn du dafür kein Geld hast gibts Prozesskostenhilfe. Und nochmal dein Zwischenzeugnis kann das beste der Welt sein. Wenn im letzten abschnitt steht wurde fristlos gekündigt ist das alles nichts wert, weil sich ein grosser Teil der Personaler zuerst eben diesen Abschnitt anschaut. Und deine Bewerbung landet dann sofort auf dem Stapel landet, der entweder in den Reisswolf kommt oder mit der vorgefertigten Absage an dich zurück.

    Wenn du logisch nachdenkst, wen würdest du zu nem Vorstellungsgespräch einladen, jemanden der ein sehr gutes Zeugnis hat und selbst gekündigt hat oder jemand mit ebenfalls sehr gutem Zeugnis der fristlos gefeuert wurde.

    Ausserdem was kostets dich, ausser der dafür nötigen Zeit, die du ja ohnehin hast, wenn du deine Unterlagen nimmst und zum nächsten Arbeitsgericht gehst und denen deinen Fall vorträgst.

    Ich bin da schon wegen wesentlich geringerer Sachen zum Gericht gegangen.
    Nur da der Chef der Firma bei der ich mich beworben hatte da sicher nicht ausgesagt hätte, hat sich das erledigt gehabt.