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Kündigung Und Arbeitslosengeld

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 17. Februar 2006.

  1. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    und wie oft muss ich dir es sagen, dass du in dieser Hinsicht keine Ahnung hast? ich habe noch nie mit einem Arbeitgeber Probleme gehabt, habe immer gute Arbeit geleistet und ich brauche mir von dir nicht zu sagen, was richtig ist oder nicht. Ich habe mich erkundigt und von Leuten die Ahnung haben, die selber den ganzen Tag Zeugnisse und Einstellungsgespräche haben, einen Chef und jemanden vom Betriebsrat und denen glaube ich bestimmt mehr, als jemanden aus dem Internet.

    Und übrigens, gibt es Menschen, die keinen Cent in der Tasche haben und sich keinen Rechtsanwalt leisten können geschweige vors Gericht gehen können.
     
  2. dehlya

    dehlya Silber Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Na, Du hast halt öffentlich im Internet gefragt und Uli wollte Dir helfen. Zum Thema Menschen ohne einen Cent in der Tasche, hat ja Jazzmann schon geschrieben.
    cu,dehlya
     
  3. JeGe

    JeGe Senior Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Aha!
    Und warum bist du dann hier und fragst?
    Langeweile?
     
  4. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    weil ich mir zu 98% sicher war und es mir nur um einen Satz ging. Das wäre jetzt so, wenn ich Fragen würde, Hamburg liegt im Norden, liegt es aber von Frankfurt 600 oder 650 Km entfernt und dann jemand kommt, also Hamburg liegt im Süden 30 km entfernt von Basel in der Schweiz. Dummer vergleich, aber so empfinde ich es.

    Ist ja auch egal, ich werde morgen mehr wissen, wie es weiter geht!
     
  5. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Na schön, wenn du Beratungsresistent bist, hab ich auch nix dagegen. Du bist ja derjenige der sich mit dem Zeugnis bewerben muss. Und glaub mir das werden viele viele Bewerbungen werden.
     
  6. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    und glaube mir du bist so falsch, ich habe dir die besten Beispiele genannt und es belegt und du hast es nicht einmal belegt sondern nur Sprüche geklopft.

    Aber du hast Recht und alle anderen, wie z.B. der Chef der drittgrößten Firma der Welt hat unerecht! na gut, damit kann ich Leben.

    Aber auch so werde ich sehr viele Bewerbungen schreiben müssen, denn es ist so oder so schwierig einen Job zu finden.
     
  7. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    aber damit du es auch verstehst: Mein letzter Abschnitt:

    Das Arbeitsverhältnis wurde arbeitgeberseitig zum xxx beendet. (das sagt nur aus, dass der AG gekündigt hat und ist vielleicht das einzige was man nicht bräuchte, aber da steht sonst nichts schlimmes drin, Gründe können verschiedene sein und damit kann/muss ich leben)

    Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da wir mit Herr xxx xxx einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für die bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.


    Bewertung:


    5. Schlußsatz
    Von Arbeitnehmern wird nicht selten die Bedeutung des sog. "Schlußsatz" unterschätzt. Dieser Schlußsatz am Ende des Zeugnisses kann aus drei Teilen bestehen (sog. "BDZ-Formel"):
    • dem Bedauern, daß der Mitarbeiter das Unternehmen verläßt,
    • demDankfür die geleistete Arbeit und gute Zusammenarbeit,
    • dem Ausspruch guter Zukunftswünsche.
    Nur beim Ausscheiden eines wirklich guten, allseits erfolgreichen Mitarbeiters werden alle drei Teile in gebührender Weise in den Schlußsatz aufgenommen, z. B.:
    "Wir bedauern sehr, daß Frau/Herr ... unser Unternehmen verläßt und danken ihr/ihm für die geleistete, erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Für die weitere Zukunft wünschen wir Frau/Herrn ... beruflich und persönlich alles Gute."
    Über das Fortlassen einzelner Teile oder bestimmter Attribute (z. B. "erfolgreiche" Arbeit, "gute" Zusammenarbeit) sind Abstufungen in der Wertschätzung leicht möglich. Fehlen allerdings die Zukunftswünsche, deutet dies auf eine ganz besonders negative Bewertung hin (vielleicht aber nur auf Unwissen oder grobe Unhöflichkeit des Zeugnisausstellers).
    Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da wir mit Herr xxx xxx einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für die bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.

    Eines von vielen Seiten, schau dir mal das sehr gute Zeugnis an und dann meins, fast das selbe!

    http://www.castelligasse.at/Dienstzeugnis.htm
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2006
  8. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Hör auf mit deinen Rechtfertigungen. Mir musst du nichts beweisen. Ich kann dich nur nochmal darauf hinweisen, dass du, wenn dir das Zeugnis nicht gefällt, was aber offensichtlich ohnehin nicht der Fall ist, dagegen innerhalb 3 Wochen nach Zugang klagen musst. Wenn du das nicht tust und dir vielleicht erst hinterher einfällt, dass dein Zeugnis doch nicht ganz so gut ist wie du meinst kannst du nichts mehr daran ändern. Ivh weiss nicht wie alt du bist, aber bedenke, dass du das Zeugnis dein ganzes Berufsleben lang jedem potentiellen Arbeitgeber zeigen musst.
     
  9. electrohunter

    electrohunter Board Ikone

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    ich muss echt den Kopf schütteln, was willst du denn noch? ich belege es dir zum 10 mal und du kommst immer mit der selben Leiher, lassen wir das Thema, wir kommen da nicht weiter. Ich habs versucht, mir ging es eigentlich eher um die Sperre und die Begründung. Und wenn ich gerichtlich vorgehe, dann wegen der Kündigung und nicht wegen dem Zeugnis, denn das es gut ist weiß ich.
     
  10. Lechuk

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    LD
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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Es tut uns leid das wir sie fristlos feuerten, wir werden auf immer traurig sein und wir versprechen Ihnen und Ihrer Familie, das wir so etwas nie wieder tun werden.
    Yo man.
    Nur Reiche haben das im Grundgesetz verbriefte Recht auf eine Rechtsvertretung.