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Kündigung Und Arbeitslosengeld

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von electrohunter, 17. Februar 2006.

  1. Jazzman

    Jazzman Guest

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Mein Tip: geh zu Deinem zuständigen Amtsgericht und laß Dir einen Beratungsschein ausstellen.

    Du mußt Deine Einkommenssituation nachweisen. Da Du nach der Kündigung kein Einkommen hast, wird Dir ein Anwalt gestellt und Du selbst bezahlst maximal ein Taschengeld. Ich glaube, Du kannst Dir den Anwalt auch selbst aussuchen.

    Amtsgerichte müßten doch eine Sprechstunde haben. Am besten Du fragst dort mal nach, so genau weiß ich das auch nicht.
     
  2. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Eine Beratung ist beim Arbeitsgericht kostenlos. Das Amtsgericht wird so eine Sache gar nicht bearbeiten weil es dafür nicht zuständig ist. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, auf alle Fälle gegen die Kündigung klagen. Und wenn du noch so sehr der Überzeugung bist du hättest ein gutes Zeugnis bekommen. Wenn da ein krummes Datum drinsteht ist alles andere was sonst noch zu lesen ist nichts wert. Und nicht den erstbesten Anwalt nehmen nur weil er vielleicht in der Nachbarschaft wohnt, sondern nen Profi der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Da gehts schliesslich um ne Menge Geld. Ich hab mal gehört dass sich so ein Prozess schon mal über 1-2 Jahre hinziehen kann. Und wenn du gewinnst, dann muss dir dein Arbeitgeber den vollen Lohn für diese Zeit nachzahlen und dich sofern das irgendwie möglich ist wieder einstellen. Meistens macht er das zwar nicht und man streitet sich noch um ne Abfindung. Die ist dann so ca 1/2 Monatsbrutto pro Jahr.
     
  3. dehlya

    dehlya Silber Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Tja Electrohunter, es verhält sich genauso,wie Uli schreibt.(und er beurteilt das eher zart)
    Wenn ich einem Mitarbeiter ein solches Zeugnis schreiben würde und käme damit unwidersprochen durch, würden wir noch zwei jahre darüber lachen. Ich glaube auch nicht, dass der Arbeitgeber Deines Kollegen sich da zufällig "verschrieben" hat . Deutlicher kann man zukünftige Personalchefs kaum warnen.
    Dein Kollege sollte sich schnell professionelle Beratung holen, wie hier bereits vorgeschlagen.
    cu,dehlya
     
  4. Jazzman

    Jazzman Guest

    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Einen Beratungsschein um zum Anwalt zu gehen (und das Gericht Deine Kosten soweit übernimmt - incl. Anwalt - bis auf vielleicht ein paar €uros Eigenanteil) kriegst Du aber beim Amtsgericht. Die Klage geht dann aber zum Arbeitsgericht.

    Um an überfällige ausstehende Honorare zu kommen, bleibt mir nur noch der Weg über Anwalt und Arbeitsgericht. Meine Nachbarin ist Anwaltsgehilfin und ich habe mich bei ihr ein wenig kundig gemacht.

    Theoretisch kannst Du Dich in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht auch selbst vertreten...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Februar 2006
  5. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    @ uli12us

    sorry, aber du liegst 1000%ig total falsch, ich habe dir verschiedene sehr gute Beurteilungen auf der erstren Seite geschildert und begründet und genauso steht es bei mir drin.

    Ich habe dir auch geschrieben das sehr gute Zeugnisse diese Übertreibung haben, damit auch ausreichende Noten gut sind. Zu meiner Freundin, sie führt jeden Tag bis zu 5 Einstellungsgespräche, alle die bei einem der größten Firmen der Welt eingestellt werden (außer Managerposten) werden von ihr eingestellt. Also so wie du das nennst ist sie keine billige Tippse.

    und noch mal für dich, hier die sehr guten Noten, die ich auf auf 10 verschiedenen Seiten verglichen habe und überall das gleiche.

    Auflösungsvertrag: Sehr gut

    Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen zum xxx Ich danke Hernn xxx ihre bisherige wertvolle Arbeit und wünsche ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

    Kündigung des Arbeitsgebers: sehr gut

    Aus betriebsbedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis von Herrn xxx mit dem heutigen Tag beendet. Ich bedaure diese Entwicklung sehr, da ich mit Herrn xxx ausgezeichneten Mitarbeiter verliere. Ich danke ihm für
    seine bisherige wertvolle Arbeit und wünsche ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

    Meine Zeugnis:

    Das Arbeitsverhältnis wurde arbeitgeberseitig zum xxx beendet. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da wir mit Herr xxx xxx einen ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für die bisherige wertvolle Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.

    und wenn bei dir nicht wertvolle Arbeit steht und keine Danksagung und kein Bedauern, dann solltest du mal darüber nach denken, denn das was du als schlecht beurteilst, ist eigentlicht sehr gut.

    @ dehlya

    bevor ihr erst kritisiert, solltet ihr euch erst mal mit diesem Thema beschäftigen, denn auch deine Aussage zeigt mir, dass ihr keine Zuegnisssprache könnt. Denn was auch bemängelst ist sehr gut und das was du schreiben würdest ist gerade mal eine 3.

    Wie gesagt, ich kenne die Zeugnisse von 1-4 meiner Firma und mein Zwischenzeugniss ist eine 1 und glaube mir, in der Firma wo ich gearbeitet habe, wissen die genau was die schreiben, sind nicht umsonst die größte Firma der welt, diesbezüglich. Das Zwischenzeugnis ist gerademal erst 2,5 Monate alt und ich werde das selbe bekommen, nut mit dem Zusatz, dass das Arbeitsverhältnis arbeitgeberseitig gekündigt wurde. Und ich habe mich gestern noch schlau gemacht und das ist übliche Sprache bei einer Zeitarbeitsfirma, denn wie kein Einsatz haben, schreiben die das auch. Und da ich am 19. eingestellt wurde, endet mein Vertrag auch am 19.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2006
  6. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    und nun habe ich erfahren, dass vor jeder Kündigung eine Abmahnung kommen muss und eine fristlose Kündigung muss einen bestimmten Grund haben wie sexuelle Belästigung, Betrunkheit oder Diebstahl, dazu zählt wohl nicht eine begründete und nicht zumutbare Arbeit.
     
  7. Hose

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Nicht in der Probezeit!
     
  8. electrohunter

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    und nach 15 Monaten? sicherlich, oder?

    hier habe ich was gefunden:

    grundsätzlich hat sich der Arbeitnehmer an die Anweisungen des Arbeitgebers zu halten, sofern Sie von der Arbeitsvertraglichen geregelten Verpflichtung gedeckt ist. Hält sich der Arbeitgeber nicht an die Anweisungen, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsnehmer abmahnen.

    Die Abmahnung ist ein Ermahnung unter angaben der Gründe. Sofern der Arbeitnehmer zum dritten mal eine Abmahnung erhält, kann er gekündigt werden.

    Achten Sie aber darauf, daß auch die Abmahnung gewissen Regeln zu folgen hat. So darf Sie nicht wegen jeder kleinigkeit erfolgen.


    Aber auch einer außerordentlichen Kündigung muß eine Abmahnung vorangegangen sein (außer in besonders krassen Fällen, z.B. Arbeitnehmer stiehlt oder greift Arbeitgeber tätlich an...). Von einer Abmahnung schreibst Du nichts. Gab es eine?
     
  9. Hose

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    Ich weiß nicht was in den einzelnen Branchen üblich ist aber eigentlich sollte da der Arbeitsvertrag der in Deutschland vorgeschrieben ist aussagen zu machen.

    Gegen Abmahnungen sollte man grundsätzlich Klagen.In meiner Zeit als Betriebsrat habe ich gelernt das Abmahnungen eine gewisse Form haben muß und das ist bei vielen eben nicht der Fall!
     
  10. uli12us

    uli12us Platin Member

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    AW: Kündigung Und Arbeitslosengeld

    @eh: und nun habe ich erfahren... Sag mal, wie oft muss man dir das noch sagen dass du zum Arbeitsgericht gehen sollst. Wenns bei dir nicht mal soweit reicht, dass du von Haus aus weisst, dass es keine reguläre Kündigung ohne Abmahnung gibt und eine fristlose ganz bestimmte Bedingungen erfüllen muss dann willst du uns hier erzählen dass das Zeugnis sehr gut ist.

    Wenn ich in einer Firma einen sehr guten MA habe, dann schmeiss ich den nicht raus, fristlos schon gar nicht sondern schau dass ich den behalten kann.

    Nochmal, eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erfolgt sein, sonst wird sie vom Gericht abgelehnt. Und in aller Regel sind die Gerichte sehr Arbeitnehmerfreundlich so dass, wenn sich alles so abgespielt hat wie du gesagt hast, recht grosse Erfolgsaussichten bestehen.