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Kündigung per Email möglich?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von derWaise, 21. Januar 2005.

  1. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    @ Heiko

    Das kann ich mir natürlich vorstellen, jedoch müsste berücksichtigt werden, dass Premiere auch zahlreiche Gutscheine abgelehnt hat, was widerum gegen deine These spräche.

    Darüber hinaus könnte Premiere diese Gutschein-Aktion ja auch öffentlich selber praktizieren, wenn sie dadurch keinen Schaden hätten. Ähnlich wie Arcor mit seinen neuen Flatratetarifen würde man hier sicherlich sehr viele Neukunden gewinnen dadurch. Komischer Weise tut dies Premiere jedoch nicht, wahrscheinlich aus Kostengründen.
     
  2. Garfield

    Garfield Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Hallo,

    es ist eine Sache, wenn sich jemand unter Angabe falscher Tatsachen eine Leistung erschleicht, die ihm nicht zusteht. Ob dies hier geschehen ist, kann ich nicht beurteilen. Dies könnte Betrug sein und könnte zivilrechtliche Schritte nach sich ziehen.

    Urkundenfälschung allerdings kann nur dann vorliegen, wenn es sich bei dem besagten Dokument tatsächlich um eine Urkunde handeln würde. Was eine Urkunde darstellt ist recht genau definiert und auch eng begrenzt. Dass es sich also bei einem Premiere-Gutschein um eine "Urkunde" handelt darf bezweifelt werden.

    So viel zum "Rechtsverständnis von Einigen".

    Gruß
     
  3. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Betrug fällt aus, da kein Vermögensnachteil. Genauere Erklärung hier: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/showpost.php?p=771117&postcount=6
     
  4. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Bei einem Gutschein handelt es sich einwandfrei um eine "Urkunde" i.S.d. § 267 StGB, wenn dieser ausgefüllt wird, bzw. so verwendet wird, dass es den Anschein erwecke, als sei man berechtigt, diesen Gutschein nutzen zu dürfen.

    Nur mal als Beispiel, was alles eine Urkunde i.S.d. § 267 StGB ist.

    1) Ein Bierdeckel, auf dem Striche zwecks Anzahl der Getränke zur späteren Abrechnung gemacht wurden, ist eine Urkunde. Das Abändern dessen stellt eine Urkundenfälschung dar (entschieden vom BayOLG).

    2) Das Abändern von Verkehrszeichen (ändern der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) im Straßenverkehr stellt eine Urkundenfälschung dar.

    3) Das Überkleben von Fahrkarten des öffentlichen Personenverkehrs mit einer Tesafilmschicht, um so aufgesetzt Stempel wieder entfernen zu können, stellt eine Urkundenfälschung dar.

    4) Das Sichzurechtschneiden einer Lohnabrechnung, um so einen Kredit zu bekommen, stellt eine Urkundenfälschung dar.

    Soviel zum Thema "Urkunde" i.S.d. § 267 StGB. Der Begriff geht viel weiter als der des Altagssprachgebrauchs.
     
  5. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Durch Wiederholen von falschen Aussagen, werden selbige auch nicht richtiger.

    Der Vermögensvorteil beim Nutzer des Gutscheins (25 € Ersparnis ggü. regulärem Bezug) ist auf Seiten von Premiere der Vermögensnachteil (25 € ausbleinde Einnahmen).

    Aber das zeigt leider nur, mit welchem Rechtsverständnis hier zu Werke gegangen wurde bisher...
     
  6. Murdock

    Murdock Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Schau Dir bitte mal folgende Umfrage an, welche Ende vorigen Jahres zur 20 EUR Aktion gemacht worden ist:

    http://umfragen.parsimony.net/umfrage4203/

    80% Erfolgsquote! Wie erklärst Du Dir das?


    Ich denke, das war ein Selbstläufer, den man gewähren lassen hat, so lange es im Rahmen blieb. Wenn man das offiziell angeboten hätte, dann wären auch die Bestandkunden gekommen und hätten auf Preissenkung geklopft. Dann hätte man wieder miese gemacht. Aber so war das ideal für P. Sie haben sich richtig viel Zeit gelassen, gegen den Mißbrauch vorzugehen.

    Grüße,
    Heiko
     
  7. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Oder den Mißbrauch zuerst unterschätzt. Würde der Andrang tatsächlich so hoch auf die neuen Gutscheine sein, würde sich durch die Masse das Geschäft ja wieder lohnen. Dem scheint nicht so zu sein.
     
  8. Murdock

    Murdock Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Du hast Recht! Hier wird sich tatsächlich ein Vermögensvorteil verschafft. Es gibt hier aber einen anderen Kackpunkt an 263 StGB. Man muß den Vorsatz beweisen, also daß jemand bewußt Premiere getäuscht hat, um an das günstige Abo zu kommen. Ein Angeklagter könnte vor Gericht argumentieren, daß er den Gutschein im Netz gefunden hat und an eine normale Aktion geglaubt hat. Da er nicht von einem Mitarbeiter von Premiere oder Philips geworben worden ist, hat er die entsprechenden Felder korrigiert oder leer gelassen.

    Tja und fahrlässigen Betrug gibt es nicht, also muß der Staatsanwalt beweisen, daß man im Wissen um die Täuschung und den Effekt all dies getan hat. Das ist nicht so einfach, denn im Zweifelsfall für den Angeklagten!

    Grüße,
    Heiko
     
  9. Murdock

    Murdock Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Falsch! Wenn der Andrang zu hoch wird, kann man die Augen nicht länger verschließen und muß das entweder entschieden bekämpfen oder offiziell zulassen. Letzteres bedingt eine Preissenkung für alle Kunden, die dann natürlich auch viel weniger bezahlen wollen und das kann P. nicht, verständlicherweise. Da müßten schon 2 Mio neuer 20 EUR Kunden kommen, um so eine Preisreduktion abzufedern.

    Im Übrigen kam es P. sicher nicht ganz unrecht, da sie dadurch natürlich die 3 Mio Marke vorm Börsengang geknackt haben.

    Grüße,
    Heiko
     
  10. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Kündigung per Email möglich?

    Der Vorsatz wird in diesem Fall durch Tatsachenfeststellung unterstellt. Was Du oder derjenige vor Gericht dann behauptest, bleibt irrelevant.

    Festzuhalten bleibt, die Gutscheine wurden in Foren angeboten, die in keiner Verbindung zu Premiere oder deren Kooperationspartnern stehen und wurden über anonymisierte Downloadserver angeboten. Die Gutscheine waren hinreichend als Mitarbeiter-Gutscheine gekennzeichnet. Dazu kommen die Äußerungen im besagten Thread.

    Ganz bescheuert ist unsere Justiz dann doch noch nicht.

    Unabhängig davon bleibt abzuwarten, inwiefern Premiere nun rechtlich vorgehen wird. Man wird sicherlich schauen, wieviele Gutscheine zu unrecht akzeptiert wurden und der daraus resultierende Schaden dann ermittelt. "Schlau" wäre es dann diese Überprüfung länger andauern zu lassen, so dass erst mal die 20 € von den Nutzern entrichtet werden, um dann im Nachhinein die zusätzlichen 25 € geltend machen zu können. Solche Überprüfungen können gewisse Zeit in Anspruch nehmen ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2005