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Kündigung noch möglich???

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von viCe_NFL, 5. August 2005.

  1. Berliner

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    AW: Kündigung noch möglich???

    Der Punkt 6.3 in den AGB führt immer wieder zur falschen Schlußfolgerung.

    Dieser Punkt mit dem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gilt vornehmlich für Preiserhöhungen während der Laufzeit eines Abos. Nun gibt es aber den scheinbaren Sonderfall, dass sich ein ungekündigtes Abo just an dem Tag verlängert, an dem erstmals neue, höhere, Preise gelten. Und nun pochen viele auf den Punkt 6.3. Ist aber nicht. Im Abovertrag steht klar und deutlich, dass das ungekündigte Abo sich zu den im Zeitpunkt der Verlängerung geltenden Konditionen verlängert. Damit hebelt "Premiere" geschickt den Punkt 6.3 aus. Das heißt ich weiß, dass es möglicherweise andere Konditionen geben kann. Kündige ich nicht, kann ich nicht im Nachgang einen auf überrascht machen.

    Streiten kann man sich über die Frage, inwieweit "Premiere" diese möglicherweise anderen Konditionen vorher in geeigneter Weise bekannt machen muss. Hier kann man meines Erachtens den rechtlichen Hebel ansetzen. Denn wenn "Premiere" die Ankündigung im Vertrag, dass sich das Abo zu den dann geltenden Konditionen verlängert, als Freibrief sieht, alle möglichen Preise zu nehmen, dann steht das rechtlich auf sehr sehr wackligen Füßen. Theoretisch könnten sie für "Komplett" nach Ablauf des Prepaids 129,99 Euro im Monat nehmen. Sind ja die neuen Konditionen, die man durch Nichtkündigung akzeptiert habe. Nur sind mir die auch vorher mitgeteilt worden? Vielleicht hätte ich dann ja gekündigt.

    Ich denke "Premiere" müsste jeden, der ein Prepaid oder ein Abo mit abweichenden Tarifen hat, mindestens 8 Wochen vor Ablauf des Abos über die dann geltenden Konditionen unterrichten, wenn er nicht kündigt. Bisher waren die hunderte inoffiziellen Preismodelle kein Problem. Mittels des Verkünderorgans "Programmheft" hat Premiere die alle bis Mitte 2004 unter einen Hut bekommen. Nun ist das Verkünderorgan aus eigenem Betreiben eingestellt und damit haben sie sich eigentlich eine tiefe Grube gebuddelt. Denn nun müssten sie jeden einzeln anschreiben, was sie nicht machen. Da sich aber keiner wehrt, treiben sie das Spiel so lange, bis ein Amtsgericht dem Einhalt gebietet.
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kündigung noch möglich???

    Andererseits ist zu argumentieren, dass stets die Abopreise gestiegen sind. Es war nie der Fall, dass ein Abo am Ende der Vertragslaufzeit dem gleichen offiziellen Preis gekostet hat, wie zuvor. Gerade Neukunden müssen eher von sich aus mit einer Preiserhöhung rechnen.
     
  3. DuPLo

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    AW: Kündigung noch möglich???

    hab schon rechtzeitig den brief bekommen.

    aber is es nicht so das die einem in diesem brief die kündigungsfristen mitteilen müssen?
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kündigung noch möglich???

    Nein, die stehen in den AGBs.
     
  5. DuPLo

    DuPLo Junior Member

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    AW: Kündigung noch möglich???

    mal ne absolut saublöde frage:

    wo stehen die AGP´s???

    ich find die nich auf der seite von premiere!! :confused:
     
  6. deister7

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    AW: Kündigung noch möglich???

    1. Es sind AGBs ;)
    2. man erhält Sie beim Vertragsabschluss schriftlich
    3. Klick ... dann unten auf AGB klicken.:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2005
  7. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Kündigung noch möglich???

    Das ist der Bereich, den du wahrscheinlich überlesen hast. Der Teil zwischen dem Premiere Kopf und deiner Unterschrift auf dem Antragsformular.
     
  8. NullBock?

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    AW: Kündigung noch möglich???

    Nur weil sich einige hier immer beschweren ich würde mit den Alten AGB´s kommen hier mal die neuen und da ist es nicht 6.3 sondern 6.5
    Und da steht ganz klar, Premiere kann das Angebot jederzeit Ändern und oder Umstrukturieren, welches sie ja jetzt gerade mit dem Sportabo gemacht haben.
    Aber, und jetz kommts" In diesem Fall ist der Abonnent/Premiere berechtigt, das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Änderung schriftlich zu kündigen und nur wenn der Abonnent der Leistungsänderung zustimmt kann Premiere die Preisstruktur anpassen.
    Also können alle die ein Sportabo haben welches gerade ausgelaufen ist, oder demnächst ausläuft auch kündigen. und für alle die denn anderen Thread nicht gelesen haben die sollten das mal lesen.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Kündigung noch möglich???

    Du willst es nicht verstehen gell?

    "Duplo" hat vor Ablauf seines Abos einen Brief bekommen, in dem ihm die neuen Preise, die im Falle der Verlängerung des Abo gelten, mitgeteilt wurden. Nun hatte er 2 Möglichkeiten....kündigen, weil er nicht mit den Preisen einverstanden ist. Oder nicht kündigen...was gleichbedeutend mit "Einverständnis zur Leistungsänderung" respektive der neuen Preise ist. Damit ist Punkt 6.5 der AGB erledigt. Die Umstrukturierung wurde ihm mitgeteilt, er hat sie akzeptiert (durch Nichtkündigung) und das war es. Weitere 12 Monate "Premiere". Ob er nun eigentlich doch kündigen wollte und nur die Frist verpennt hat ist wurscht. Er hat nicht gekündigt, basta. Damit verlängert sich das alte Abo zu den neuen Preisen und das völlig rechtmäßig.

    Genau so verhält es sich bei laufenden Abos. Man bekommt die Mitteilung "ab 01.08.05 wird es teurer..wollen sie dabei bleiben oder nicht". Mache ich nichts, bleibe ich dabei. Dann kann ich nicht Ende August mit dem Hinweis auf Punkt 6.5 der AGB kommen, nach dem ja eine Kündigung wegen Umstrukturierung möglich sei.

    Es kommt immer drauf an, ob vorher mitgeteilt wird, dass sich was ändert. Dann ist Punkt 6.5 der AGB aus dem Rennen, wenn der Abonnent auf diese Mitteilung hin nix macht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2005
  10. NullBock?

    NullBock? Silber Member

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    AW: Kündigung noch möglich???

    Du kannst nicht lesen oder willst nicht anders kann ich dein Posting nicht verstehen deshalb nochmal extra für dich.
    1. Der Abonnent muss der Vertragsänderung zustimmen
    2. Einseitige Vertragsänderungen sind allgemein unzulässig.
    rechtliche Begründung für die allgemeine Unzulässigkeit
    Im normalen Vertragsrecht ist es üblich und Grundsatz, dass ein Abschluss (also eine Zustimmung zum Vertrag) nicht weniger Aufwand verursachen darf als ein Nichtabschluss (also eine Ablehnung des Vertrags). Bei einem Versuch einer einseitigen Vertragsänderung über schweigende Zustimmung ist genau dieser Grundsatz verletzt, die Zustimmung bedeutet in diesem Fall weniger Aufwand ("Nichtstun") als die Ablehnung (Vertrag studieren, um Herauszufinden, ob er abgelehnt werden sollte; Ablehnungsschreiben aufsetzen, drucken, unterschreiben, frankieren, absenden).
    Wäre eine solche einseitige Vertragsänderung zulässig, so könnte ein Vertragspartner mit einer Vielzahl von Vertragsänderungen überhäuft werden, ohne dass er sich gegen diese Vertragsänderungen ausreichend wehren könnte.