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Kündigung Garage ???

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 11. Juni 2010.

  1. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Was immer das bedeuten mag, es mußte jetzt nicht sein.
     
  2. pferdehut

    pferdehut Junior Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Es ist doch nur eine Garage.:rolleyes:

    Der TS wohnt ja nicht darin und wird obdachlos oder? :D
    Er wird also wenn überhaupt sein Auto für ein paar Tage auf die Straße stellen müssen.

    Eines steht ja fest, raus muss er so oder so.
    Ok, vielleicht hat er einen guten Grund das er auf seiner Kündigungsfrist besteht (konnte ich aber hier nicht heraus lesen) oder gehts mal wieder um Prinzip?


     
  3. Benny Frandsen

    Benny Frandsen Neuling

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    AW: Kündigung Garage ???

    Gelöscht
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2010
  4. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Es ist ganz besonders schwierig etwas zurückzugeben, was einem noch nie gehört hat.
     
  5. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Moment mal !
    Es geht hier darum, dass ich seit fast 6 Jahren monatlich immer die Garagennmiete pünktlich bezahlt habe, und jetzt der werte Vermieter meint, mir die Garage mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu kündigen !
    Würdest du dir das gefallen lassen ?
    Auf die Schnelle ist hier kein passender Garagenersatz zu finden. Hier geht es nicht nur ums Auto, auch Fahrräder der Kinder, Roller usw....
    Das ich da raus muss ist mir schon klar, aber wie bereits gesagt mit der passendes Kündigungsfrist.
     
  6. pferdehut

    pferdehut Junior Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Schau trotzdem morgen mal nach einer neuen Garage. Erspart beiden Parteien viel Stress und Streit.

    Wenn du nichts findest kannst du immer noch in einem Brief deinen Standpunkt klar machen.
     
  7. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Den Müll kannste doch auch auf die Straße stellen und anketten?!:eek::D
     
  8. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Kündigen kann er Dir nur schriftlich, mit oben angesagter
    Kündigungsfrist.
    Will er früher rein und Dir wäre dies möglich wäre eine
    schriftliche Mietauflösungsvereinbarung eine Lösung
    ( Gegebenenfalls mit finanziellem Anreiz von Ihm an Dich )

    Reagieren solltest Du erst wenn etwas passiert.

    z.B. findest Du an "Deiner" Garage ein fremdes Schloss
    ---> musst Du aufgrund Deiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Vermieter
    und dem Mietobjekt die Polizei wegen Einbruch und Diebstahl rufen
    ( Das gemietete Schloss wurde geklaut !! )
    und den Vermieter verständigen wegen dem Diebstahl
    ( Es wäre zu klären ob seine Gebäudeversicherung den Schaden ,
    ein neues Schloss, zu zahlen hat )

    Und jetzt realistisch :

    Du sagst Ihm, am besten ohne Zeugen, das Du nichts
    anderes als einer fristgerechten, schriftlichen Kündigung akzeptierst.
    Dann musst Du warten bis Er sich falsch verhält und dann
    entscheiden was passieren soll. Polizei mit allem drum und dran oder auf sich beruhen lassen.

    Unabhängig davon würde ich jegliche Drohung ( unter Zeugen ) sofort zur Anzeige bringen,
    Drohungen ohne Zeugen in Tagebuchform mit Uhrzeit, Datum, Ort .... dokumentieren und
    einmal wöchentlich zur Polizei bringen ( Damit schonmal ein Beamter weiss was abgeht )
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Juni 2010
  9. usul

    usul Institution

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    AW: Kündigung Garage ???

    Gibts da in der Garage irgendwas was er nachsehen müsste? Vermieter dürfen ja nicht einfach mal so bei den Mietern nachsehen.

    Geh halt zur Rechtsberatug wenn du dir da ganz sicher sein willst. Aber wenn mir jemand androhen würde (über einen evtl. vorhanden Zweitschlüssel) in meinem Eigentum ruzustöbern hätte ich keine Hemmungen das abzusichern.

    Und was ist wenn er das Schloss wechselt? Du brauchst das Auto evtl. um zur Arbeit zu kommen, da könntest du ihm vermutlich auch die Taxirechnung (oder die des Schlüsseldienstes) servieren. Was natürlich auch zur Eskalation führt (wenn er auch der Vermieter deiner Wohnung ist solltest du das auch mal bedenken).

    cu
    usul
     
  10. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Kündigung Garage ???

    Wenn der Vermieter 80 Jahre ist wird er stark
    verwundert sein warum das nicht mehr so
    rechtens ist wie damals unter Adolf.

    Vernünftigste :
    Mit `nem Zeugen ( kein enger Verwandter, eher ein
    Kumpel oder Arbeitskollege ) hingehen, Ihm ruhig
    erklären das Du in 2 Wochen keinen Ersatz findest,
    fragen ob vielleicht 6 Wochen möglich wären?
    ( Wenn 6 Wochen reichen )
    Sagt er ja, 2x schriftlich machen, beides von beiden
    unterschreiben, jeder kriegt eins, fertig.

    Ist der Vermieter natürlich schon ausfallend geworden
    würde ich Ihn an Deiner Stelle in die Falle laufen lassen
    ( Hausfriedensbruch sollte auch für Garagen gelten )