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Kündigung bei Todesfall

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Chris, 16. März 2005.

  1. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Ich muss mir diesbezüglich leider auch schon langsam Gedanken machen, würde dann aber den entsprechenden Firmen eine Kopie der Sterbeurkunde und einen kurzen Brief der Fairness halber zukommen lassen.
     
  2. sampointwb

    sampointwb Junior Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Hallo,

    bei Premiere muß zum beenden des Abos im Todesfall die Sterbeurkunde (beglaubigt wäre am besten) zugesandt werden. Vorher bei Hotline anrufen, dies dementsprechend mitteilen. Dann wird eine Zahlsperre eingestellt.
    Wenn dann die Urkunde vorliegt, wird der Vertrag rückwirkend gekündigt. Zuviel bezahlte Beträge werden dann erstattet.
    Teilt man dies nicht mit, läuft der Vertrag weiter und es gibt evtl nur ärger.
    Der Vertrag kann aber auch von der Frau, Kindern,... übernommen werden. Dies kann man sich dann aber aussuchen.
     
  3. Andy.K

    Andy.K Silber Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Nun, ich bin tätig auf einem Gericht und nicht ganz unbeleckt vom BGB & Co.

    Mit dem Tode gehen grundsätzlich sämtliche Verträge auf die Erben über. Das betrifft z.B. auch Mietverträge: Selbst wenn die Erben mit der Wohnung gar nichts anfangen können, müssen sie diesen unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

    Grundsätzlich ist das auch bei Abos so, es sei denn, in den AGB steht was anderes. Die habe ich im Moment auch nicht parat.
    Ein "Kumpel" kann schon mal gar nicht kündigen, es sei denn, er wurde per Testament zum Erben.
    Es mag aber durchaus sein, dass für den Fall, dass Premiere von dem Tod erfährt und berechtigte Bedenken haben muss, in Zukunft noch die monatliche Gebühr abbuchen zu können, die Karte sperrt - es könnte ja auch sein, dass diese jemand an sich nimmt und darüber schaut ohne zu bezahlen.
    Und für den Fall, dass Premiere wiederum die Karte sperrt, braucht natürlich auch niemand die Gebühr zu bezahlen, denn wo keine Leistung ist, kann keine Gegenleistung gefordert werden.


    Unabhängig von dem Rechtlichen kommt es also maßgeblich darauf an, was Premiere mit der Karte macht, wenn es von dem Tode (egal von wem) erfährt.

    Ach so: Habs fast vergessen - auch von mir natürlich mein herzliches Beileid - so ein Fall ist wirklich extrem tragisch !
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. März 2008
  4. sampointwb

    sampointwb Junior Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall


    Im Falle eines Todes, gibt Premiere eine Außerordentliche Kündigung statt. Ist ja auch im Sinne der Verwandten. Siehe AGB's bei Premiere. Aber eben wirklich nur, wenn die Urkunde vorliegt.
     
  5. Andy.K

    Andy.K Silber Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    Naja, wenn ich morgen tot umfalle, wird meine Frau das Abo schon noch bis zu Ende führen und dann wahrscheinlich ordentlich kündigen.
     
  6. ???-???

    ???-??? Silber Member

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    :rolleyes:
     
  7. RealityCheck

    RealityCheck Foren-Gott

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    AW: Kündigung bei Todesfall

    PREMIERE lässt auf Kulanz bei Todesfällen eine fristlose Kündigung zu. Einfach mal den Sachverhalt PREMIERE schriftlich - inkl. Kopie der Sterbeurkunde - schildern, evtl. lassen sie sie trotzdem raus, obwohl sie nicht zu verpflichtet sind.
     
  8. Schmunzel

    Schmunzel Guest

    AW: Kündigung bei Todesfall

    Mal *ne Anmerkung von mir :
    Wenn jemand mit geringem Einkommen erbt,kommt man trotzdem aus dem Vertrag raus,und zwar dann,wenn das geringe Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt !

    MfG
    :winken::winken: